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   OLG Hamm, 10.08.2016 - I-15 W 62/16   

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https://dejure.org/2016,30166
OLG Hamm, 10.08.2016 - I-15 W 62/16 (https://dejure.org/2016,30166)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.08.2016 - I-15 W 62/16 (https://dejure.org/2016,30166)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. August 2016 - I-15 W 62/16 (https://dejure.org/2016,30166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert der notariellen Erbauseinandersetzung hinsichtlich zweier Eigentumswohnungen

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Geschäftswert einer notariellen Erbauseinandersetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notarkosten; Geschäftswert; Erbauseinandersetzung; Erbauseinandersetzungsvertrag; Austauschvertrag; Abschichtung; Abschichtungsvereinbarung; unrichtige Sachbehandlung

  • rechtsportal.de

    Geschäftswert der notariellen Erbauseinandersetzung hinsichtlich zweier Eigentumswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geschäftswert der notariellen Erbauseinandersetzung hinsichtlich zweier Eigentumswohnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 471
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1962 - VII ZR 20/62

    Annahme einer unrichtigen Behandlung i.S.d. § 7 Gerichtskostengesetz (GKG)

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2016 - 15 W 62/16
    Eine offenkundig unrichtige Sachbehandlung liegt vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (BGH NJW 1962, 2107).
  • OLG Hamm, 11.03.2008 - 15 W 60/07

    Beurkundungsgebühren für eine sog. Schubladenlösung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2016 - 15 W 62/16
    Dabei ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars mit Rücksicht auf seine sachliche Unabhängigkeit (§ 1 BNotO) ein weiter Spielraum einzuräumen (OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2008 - 15 W 60/07 -, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt DNotZ 1978, 118/120).
  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 995/76
    Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2016 - 15 W 62/16
    Dabei ist dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars mit Rücksicht auf seine sachliche Unabhängigkeit (§ 1 BNotO) ein weiter Spielraum einzuräumen (OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2008 - 15 W 60/07 -, Rn. 9, juris; OLG Frankfurt DNotZ 1978, 118/120).
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