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OLG Hamm, 10.11.2015 - I-20 U 165/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Risikolebensvericherung: wirksame Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 233 ff; 22 VVG; 123I, 142 I BGB
Risikolebensvericherung: wirksame Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung - rechtsportal.de
VVG § 22 ; BGB § 123 Abs. 1
Anfechtung eines Lebensversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 18 O 222/14
- OLG Hamm, 10.11.2015 - I-20 U 165/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Jena, 28.07.1999 - 4 U 1208/97
Täuschungsanfechtung wegen versäumter Offenbarung erheblicher Umstände; …
Auszug aus OLG Hamm, 10.11.2015 - 20 U 165/15
Im Übrigen hat das Landgericht zu Recht darauf verwiesen, dass die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mit dem Todesfall der Klägerin als Bezugsberechtigter zustanden und gerade nicht in den Nachlass gefallen sind (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.07.1999, 4 U 1208/97, Rn. 33, juris).
- OLG Hamm, 03.02.2017 - 20 U 68/16
Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens …
Eine arglistige Täuschung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss mit jedenfalls bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben gemacht und auch billigend in Kauf genommen hat, dass diese Angaben Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers haben, und dass der Versicherer den Versicherungsantrag aufgrund dieser Täuschung angenommen hat (…Prölss/Martin/Armbrüster, VVG 29. Aufl. 2015, § 22, Rn. 7; OLG Hamm, Beschluss vom 10. November 2015 - I-20 U 165/15 -, Rn. 20, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken…, Urteil vom 14. November 2012 - 5 U 343/10, 5 U 343/10 - 55 -, Rn. 54, juris).