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   OLG Hamm, 10.12.2001 - 31 U 103/99   

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https://dejure.org/2001,5612
OLG Hamm, 10.12.2001 - 31 U 103/99 (https://dejure.org/2001,5612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2001 - 31 U 103/99 (https://dejure.org/2001,5612)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 31 U 103/99 (https://dejure.org/2001,5612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 829
    Keine Pfändung der "offenen Kreditlinie" bei einzelfallbezogener Zulassung von Dispositionen bis maximal zur Höhe des Gegenwerts zuvor eingereichter Schecks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VerbrKrG § 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2; ZPO § 829
    Abgrenzung zwischen Dispositionskredit aus offener Kreditlinie und geduldeter Kontoüberziehung; Rechtsnatur der Zulassung von Dispositionen in Höhe des Gegenwerts eingereichter Schecks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1477
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00

    BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2001 - 31 U 103/99
    Für den Tatbestand und die Prozeßgeschichte wird vorab auf das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2001 (IX ZR 34/00) sowie das dadurch aufgehobene - erste - Berufungsurteil des erkennenden Senats vom 22.11.1999 verwiesen (§ 543 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2001 - 31 U 103/99
    Ausweislich seines Aufhebungs-Urteils vom 03.05.2001 (Urteilsgründe Seite 14, 15) hält der Bundesgerichtshof indessen an seiner vorangegangenen Grundsatzentscheidung vom 24.01.1985 (BGHZ 93/315 - 325 -) fest, die auch der erkennende Senat in seinem - aufgehobenen - Urteil (Seite 10, 11 = Blatt 124 R, 125 GA) bereits gebührend berücksichtigt hatte.
  • AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 3/14

    Mitverschulden einer Bank bei Überziehung eines Guthabenkontos

    Das Angebot auf Abschluss des Darlehensvertrags geht in dieser Konstellation - anders als beim Dispositionskredit - vom Kunden aus (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1477, 1478).
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