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   OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11   

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https://dejure.org/2013,48193
OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11 (https://dejure.org/2013,48193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2013 - 10 U 122/11 (https://dejure.org/2013,48193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 10 U 122/11 (https://dejure.org/2013,48193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Landpachtvertrag, Schadensersatz, Verjährung, Unterbrechung durch eine Teilklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Landpachtvertrag, Schadensersatz, Verjährung, Unterbrechung durch eine Teilklage

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 209 Abs. 1 a. F., 204 Abs. 1 Nr. 1, 280 Abs. 1, 586 Abs. 1 S. 2; ZPO § 253
    Verjährungsunterbrechung durch Klage nur bei wirksamer Erhebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Teilklage; Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen nach Beendigung eines langjährigen Landpachtverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung des Klagegegenstandes in einer der Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Rückgabe der Pachtsache dienenden Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährungshemmung ohne Individualisierung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung durch Klage erfordert ihre wirksame Erhebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verjährungshemmung ohne Individualisierung! (IBR 2014, 518)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Eine Klage kann die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfange unterbrechen bzw. hemmen, wie sie mit der Klage rechtshängig gemacht werden; maßgebend ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand; er wird bestimmt durch den Klageantrag (in dem sich die beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert) und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff. - Juris-Rz. 30; BGH, NJW 2009, 1950 f. - Juris-Rz. 12; ähnlich: BGH, NJW 2000, 3492 ff. - Juris-Rz. 12; BGH (NJW-RR 1997, 1216 f. - Juris Rz. 19)).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterbricht bzw. hemmt darüber hinaus schließlich eine Teilklage, mit der verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, in Höhe des insgesamt eingeklagten Betrages auch dann die Verjährung eines jeden dieser Ansprüche, wenn diese Ansprüche (zunächst) ohne nähere Aufgliederung geltend gemacht worden sind (vgl. etwa: BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff. - Juris-Rz. 29 m.w.N.; BGH, NJW 2000, 3492 - Juris-Rz. 18).

    Auch die von ihr angeführte verjährungsrechtliche Sondersituation einer Teil(leistungs)klage (vgl. dazu: BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff.).war hier nicht gegeben.

  • BGH, 18.07.2000 - X ZR 62/98

    Umfang und Verjährung des Bereicherungsanspruchs bei Tilgung einer Schuld

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Eine Klage kann die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfange unterbrechen bzw. hemmen, wie sie mit der Klage rechtshängig gemacht werden; maßgebend ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand; er wird bestimmt durch den Klageantrag (in dem sich die beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert) und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff. - Juris-Rz. 30; BGH, NJW 2009, 1950 f. - Juris-Rz. 12; ähnlich: BGH, NJW 2000, 3492 ff. - Juris-Rz. 12; BGH (NJW-RR 1997, 1216 f. - Juris Rz. 19)).

    Es kommt nicht darauf an, ob der maßgebende Lebenssachverhalt in der Klageschrift vollständig beschrieben oder der Klageanspruch schlüssig oder substantiiert dargelegt ist; vielmehr genügt es im Allgemeinen, dass der Anspruch als solcher identifizierbar ist (BGH, NJW 2000, 3492 - Juris-Rz. 17 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterbricht bzw. hemmt darüber hinaus schließlich eine Teilklage, mit der verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden, in Höhe des insgesamt eingeklagten Betrages auch dann die Verjährung eines jeden dieser Ansprüche, wenn diese Ansprüche (zunächst) ohne nähere Aufgliederung geltend gemacht worden sind (vgl. etwa: BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff. - Juris-Rz. 29 m.w.N.; BGH, NJW 2000, 3492 - Juris-Rz. 18).

  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 140/95

    Anforderungen an die Bezeichnung eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Eine Klage kann die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfange unterbrechen bzw. hemmen, wie sie mit der Klage rechtshängig gemacht werden; maßgebend ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand; er wird bestimmt durch den Klageantrag (in dem sich die beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert) und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff. - Juris-Rz. 30; BGH, NJW 2009, 1950 f. - Juris-Rz. 12; ähnlich: BGH, NJW 2000, 3492 ff. - Juris-Rz. 12; BGH (NJW-RR 1997, 1216 f. - Juris Rz. 19)).

    (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1216 f. - Juris Rz. 19).

    (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1216 f. - Juris Rz. 19).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Zur Verjährungsunterbrechung durch eine Klage ist ihre wirksame Erhebung in dem Sinne erforderlich, dass das Klagebegehren - unterhalb der Stufe der Substantiierung - individualisiert und damit der Streitgegenstand bestimmt ist (BGH, NJW 2001, 305 ff. - Juris-Rz. 24).

    Es entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2009, 56 f. - Juris-Rz. 19/20; ebenso: BGH, NJW 2001, 305 f. - Juris-Rz. 24), dass die nach § 253 ZPO gebotene spätere Individualisierung des Streitgegenstandes im Laufe eines Rechtsstreits zwar die Zulässigkeit der erhobenen Klage herbeiführen kann (weshalb der Senat auch entsprechende Hinweise zu weiterem Sachvortrag gegeben hatte) , dass dies aber für die Verjährung keine Rückwirkung mehr entfaltet.

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    2 ZPO ausreichend gekennzeichneten Klageanspruch (oder eine Mehrheit solcher Ansprüche) erfüllt sind, kann insoweit nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden, vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (vgl. BGH, NJW 2009, 56 ff. - Juris-Rz. 18 m.w.N).- Vorliegend betraf die "Beschädigungssituation" hinsichtlich des T-hofes nach der zutreffenden Darstellung der Klägerin ein Pachtobjekt von ganz erheblichem Ausmaß, bei dem - so etwa der Schriftsatz der Klägervertreter vom 28.08.2012 - "eine Vielzahl von kleinen Schadenspositionen" aufgetreten sein soll, die "in die Tausende gehen dürfte".

    Es entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2009, 56 f. - Juris-Rz. 19/20; ebenso: BGH, NJW 2001, 305 f. - Juris-Rz. 24), dass die nach § 253 ZPO gebotene spätere Individualisierung des Streitgegenstandes im Laufe eines Rechtsstreits zwar die Zulässigkeit der erhobenen Klage herbeiführen kann (weshalb der Senat auch entsprechende Hinweise zu weiterem Sachvortrag gegeben hatte) , dass dies aber für die Verjährung keine Rückwirkung mehr entfaltet.

  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Eine Klage kann die Verjährung nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfange unterbrechen bzw. hemmen, wie sie mit der Klage rechtshängig gemacht werden; maßgebend ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand; er wird bestimmt durch den Klageantrag (in dem sich die beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert) und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH, NJW-RR 2010, 1683 ff. - Juris-Rz. 30; BGH, NJW 2009, 1950 f. - Juris-Rz. 12; ähnlich: BGH, NJW 2000, 3492 ff. - Juris-Rz. 12; BGH (NJW-RR 1997, 1216 f. - Juris Rz. 19)).

    Insoweit muss sich der Beklagte im Hinblick auf den Schutzzweck der gesetzlichen Verjährungsregelung auf den Inhalt einer Klageschrift verlassen können (vgl. BGH, NJW 2009, 1950 - Juris-Rz. 14 m.w.N.; Juris-PK BGB, 6. Aufl., § 204 BGB, Rz. 21), was hier ohne ordnungsmäßigen Klageinhalt nach § 253 II Zif.

  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    1 BGB, 253 ZPO durch Klageerhebung ist nicht die Zulässigkeit oder gar die Schlüssigkeit der erhobenen Klage, sondern (nur) die Wirksamkeit der Klageerhebung; eine erhobene Klage ist wirksam, wenn sie den wesentlichen Formerfordernissen des § 253 ZPO entspricht (BGH, NJW-RR 1989, 508, Juris-Rz. 17).

    Entscheidend für die Verjährungsunterbrechung bzw. -hemmung ist es, dass die Klageschrift die tatsächliche Grundlage für die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge wiedergibt, so dass über die Identität des Streitgegenstandes keine Ungewissheit besteht, dass der Umfang der Rechtskraft des begehrten Anspruchs feststeht und der Beklagte sich sachgerecht verteidigen kann (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 508 ff. - Juris-Rz. 24).

  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 155/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Es handelte sich schließlich bei der Klageforderung zu 1. auch nicht um einen einheitlichen Schadensersatzanspruch, der sich lediglich aus mehreren Rechnungspositionen zusammensetzte (vgl. dazu für die Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid zuletzt: BGH, MDR 2013, 1421 f.); dies folgt bereits daraus, dass die Klägerin nicht gehindert gewesen wäre, ihre vermeintlichen finanziellen Einbußen infolge einer Behebung der einzelnen Beanstandungen an den unterschiedlichen Pachtgebäudekomplexen als jeweils klagebegründenden Lebenssachverhalt in getrennten Prozessen geltend zu machen .
  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07

    Bezugnahme auf Rechnungen im Mahnantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    Eine rückwirkende Heilung nach Ablauf der Verjährungsfrist kommt angesichts des Schutzzwecks der Verjährungsvorschriften nicht in Betracht (vgl. BGH, aaO; BGH, WM 2008, 1935 f., Juris-Rz. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 29.11.1995 - 4 U 66/95

    Nutzungsentschädigung bei teilweiser Rückgabe eines gepachteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 10.12.2013 - 10 U 122/11
    An der Teilräumung einiger Wirtschaftsgebäudekomplexe und (frisch abgeernteter) Flächen der Pachtsache zur evtl. Weiternutzung für den Sohn der Verpächterin bestand angesichts der zusammenhängend bebauten und vom Wohnhaus dominierten Hofstelle und der geplanten Bewirtschaftungsumstellung für die Klägerin als Verpächterin ersichtlich auch kein eigenständiges Interesse; der sukzessiven teilweisen Räumung - wie sie von dem Beklagten für den Zeitraum bis zum 30.09.2008 dargestellt ist - kam für die Klägerin keine über die Vorbereitung der pächterseits verzögerten Gesamtrückgabe hinausgehende (wirtschaftliche) Bedeutung zu; in solchen Fällen wird die volle Nutzungsentschädigung geschuldet (vgl. OLG Hamburg, MDR 1996, 790).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 3 U 147/16

    Parteifähigkeit einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

    Letztlich war also die Klageforderung von 3, 975 Mio. EUR spätestens ab Einreichung des Schriftsatzes vom 28.01.2011 rechtshängig und unterbrach in dieser Höhe die Verjährung (BGH, Urt. v. 06.05.2014 - II ZR 217/13, NJW 2015, 2113; OLG Hamm, Urt. v. 10. Dezember 2013 -10 U 122/11 -, Rn. 79, zit. nach juris).
  • LG Kiel, 21.04.2015 - 16 O 75/12

    Damp Holding AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out beendet - keine höhere

    Selbst eine Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung setzt nicht voraus, dass die Klage schlüssig begründet ist (OLG Hamm, Urteil vom 10. Dezember 2013, Az. I-10 U 122/11, 10 U 122/11).
  • OLG Jena, 15.06.2016 - 7 U 722/15

    Keine Verjährungseinrede in zweiter Instanz!

    Dies folgt aus der Rechtsprechung des BGH (BGH, MDR 2009, 143 f., Tz. 7, 8, 15) und des OLG Hamm (Urteil vom 10.12.- - 10 U 122/11, IBR 2014, 518 Ls.), in der ausdrücklich auch auf die Unbestrittenheit von Hemmungstatbeständen abgestellt wird.
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