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   OLG Hamm, 10.12.2015 - 2 UF 40/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,48552
OLG Hamm, 10.12.2015 - 2 UF 40/15 (https://dejure.org/2015,48552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15 (https://dejure.org/2015,48552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 2 UF 40/15 (https://dejure.org/2015,48552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung nach Lage der Akten; Verfahrensfehler; umfangreiche/aufwändige Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über noch nicht anhängig gemachter Stufenanträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1289
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 9 U 3/19
    Eine Abwendungsbefugnis war nicht zu bestimmen, da das vorliegende Berufungsurteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. OLG München, Urteil vom 13.10.2017 10 U 3415/15 -, Rn. 60; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15 Rn. 90, jeweils juris).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2019 - 1 U 71/18

    Aufhebung eines fehlerhaft begründeten Zivilurteils durch das Berufungsgericht:

    Grundsätzlich ist zu verhindern, dass die tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung des Berufungsgerichts erst im zweiten Rechtszug geschaffen werden müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15, bei Juris Rn. 79).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2018 - 9 U 140/17

    Bankenhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem Swap-Geschäft; Verjährung

    Richtig ist allerdings, dass ein Gericht, das eine vorläufige Rechtsauffassung mitgeteilt hat, gehalten ist, eine - grundsätzlich mögliche - Änderung dieser Auffassung den Parteien mitzuteilen (BVerfG, Beschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95, NJW 1996, 3202; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15, NJOZ 2016, 773 [Rn. 40]).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2020 - 9 U 308/19

    Aufhebung und Zurückverweisung

    Auch aufhebende und zurückverweisende Urteile sind gemäß §§ 708 Nr. 10, 775 Nr. 1, 776 ZPO für vorläufig vollstreckbar zu erklären (OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - 27 U 1011/01, Rn. 75, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2012 - 19 U 141/12, juris; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.01.2018 - 7 U 146/15, Rn. 61, juris m.w.N.), allerdings ohne Abwendungsbefugnis, zumal das vorliegende Urteil nicht einmal hinsichtlich der Kosten einen vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist (vgl. Insoweit OLG München, Urteil vom 13.10.2017 - 10 U 3415/15, BeckRS 127956, Rn. 53; OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2015 - 2 UF 40/15, Rn. 90, juris).
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