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   OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10   

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https://dejure.org/2013,43790
OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10 (https://dejure.org/2013,43790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2013 - 20 U 11/10 (https://dejure.org/2013,43790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2013 - 20 U 11/10 (https://dejure.org/2013,43790)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hinsichtlich des Ablaufs der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Kapitallebensversicherungsvertrages mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung hinsichtlich des Ablaufs der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10
    Für die Abgrenzung, ob lediglich eine Änderung des Vertrages von den Parteien gewollt war oder aber der Abschluss eines neuen Vertrages, kommt es wesentlich darauf an, welches Gewicht die betreffenden neuen Vereinbarungen im Verhältnis zu dem bestehenden Vertrag haben sollten (siehe dazu BGH, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 129/90, juris Tz. 19, OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2010, 9 U 77/09, juris Tz. 17 f.; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 29.09.1978, 20 W 18/78).
  • OLG Hamm, 29.09.1978 - 20 W 18/78
    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10
    Für die Abgrenzung, ob lediglich eine Änderung des Vertrages von den Parteien gewollt war oder aber der Abschluss eines neuen Vertrages, kommt es wesentlich darauf an, welches Gewicht die betreffenden neuen Vereinbarungen im Verhältnis zu dem bestehenden Vertrag haben sollten (siehe dazu BGH, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 129/90, juris Tz. 19, OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2010, 9 U 77/09, juris Tz. 17 f.; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 29.09.1978, 20 W 18/78).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZR 224/10

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlender Protokollhinweis auf Verhandlung der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10
    Auch wenn man berücksichtigt, dass der normale Sprachgebrauch nicht ohne weiteres dahin geht, dass mit dem Ende der Berufsunfähigkeitsversicherung auch alle daraus herzuleitenden Ansprüche auf Rente und Beitragsbefreiung beendet sein sollten (so der BGH in seinem Beschluss vom 23.05.2012, IV ZR 224/10 unter Tz. 11 mit weiteren Nachweisen), ist der 1986 zwischen den Parteien geschlossene Vertrag dahin auszulegen, dass Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht über den 01.02.2010 hinaus beansprucht werden können.
  • OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03

    Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10
    Ein Anspruch der Klägerin auf fortdauernde Rentenzahlung ergibt sich auch nicht aus den zumindest unter der Geltung des VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätzen der Erfüllungshaftung des Versicherers für die Angaben des Versicherungsagenten (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 08.11.1996 - 20 U 247/95 - sowie das Urteil des OLG Stuttgart vom 09.06.2004 - 7 U 211/03; siehe dazu auch - mit weiteren Nachweisen - Prölss in Prölss/Martin, 28. Auflage 2010, § 6 VVG Rn. 77).
  • OLG Hamm, 08.11.1996 - 20 U 247/95

    Berichtigung einer unrichtigen Parteibezeichnung; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10
    Ein Anspruch der Klägerin auf fortdauernde Rentenzahlung ergibt sich auch nicht aus den zumindest unter der Geltung des VVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätzen der Erfüllungshaftung des Versicherers für die Angaben des Versicherungsagenten (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 08.11.1996 - 20 U 247/95 - sowie das Urteil des OLG Stuttgart vom 09.06.2004 - 7 U 211/03; siehe dazu auch - mit weiteren Nachweisen - Prölss in Prölss/Martin, 28. Auflage 2010, § 6 VVG Rn. 77).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2010 - 9 U 77/09

    Maßgebliches Recht bei Änderung eines Versicherungsverhältnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2013 - 20 U 11/10
    Für die Abgrenzung, ob lediglich eine Änderung des Vertrages von den Parteien gewollt war oder aber der Abschluss eines neuen Vertrages, kommt es wesentlich darauf an, welches Gewicht die betreffenden neuen Vereinbarungen im Verhältnis zu dem bestehenden Vertrag haben sollten (siehe dazu BGH, Urteil vom 26.02.1992, XII ZR 129/90, juris Tz. 19, OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.03.2010, 9 U 77/09, juris Tz. 17 f.; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 29.09.1978, 20 W 18/78).
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