Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.02.2010 - III-2 Ws 323/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StGB § 130
Volksverhetzug, Menschenwürde - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besonders qualifizierter, die Menschenwürde verletzender Angriff auf die Persönlichkeit durch eine plakative und heftige Beleidigung von Teilen der Bevölkerung; Voraussetzungen für den Angriff auf die Menschenwürde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 130 Abs. 1
Anforderungen an die Auslegung von Äußerungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 33 Js 271/08
- LG Bochum, 07.10.2009 - 6 KLs 10/09
- OLG Hamm, 11.02.2010 - III-2 Ws 323/09
- LG Bochum, 08.11.2010 - 6 KLs 10/09
- BGH, 20.09.2011 - 4 StR 129/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 173 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09
Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d. …
Erforderlich ist vielmehr, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird (…vgl. BVerfG-K, a.a.O. Tz. 31), mithin ihr "Menschtum" bestritten, in Frage gestellt oder relativiert wird (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 173, 2. Leitsatz m.w.N.).Nicht erforderlich ist zunächst, dass die zum Hass aufstachelnde Äußerung dazu intendiert oder auch nur geeignet sein muss, ihre Adressaten zu Gewalt oder militantem Widerstand gegen die betroffene Bevölkerungsgruppe aufzurufen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 11.02.2010 - 2 Ws 323/09 - Tz. 51 [[...]]; OLG Brandenburg, NJW 2002, 1440 ).
- LG Hamburg, 31.05.2019 - 305 O 117/18
Vertrag über die Nutzung eines sozialen Netzwerks: Anspruch auf Wiederherstellung …
Dieser setzt u.a. voraus, dass die Äußerung die Menschenwürde angreift (BGH NJW 2001, 624 (626); OLG Hamm BeckRS 2010, 06144). - KG, 01.12.2011 - 1 Ss 395/11
Zum NPD-Wahlkampf: "5-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung"
Hierbei und bei der weiteren rechtlichen Bewertung wird es - ggf. auch unter Berücksichtigung anderer Tatbestandsalternativen - die von der verfassungs- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (vgl. die bereits zitierten Entscheidungen sowie u.a. BVerfG NJW 2008, 2097; BGH NStZ 2007, 216; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75, 76/06 - [juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Februar 2010 - 2 Ws 323/09 - [juris]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 368; OLG Karlsruhe MDR 1995, 735; OLG München NJW 2010, 2150) zu bedenken und die Frage der Eignung der Handlungen zur Friedensstörung - auch betreffend die Einstellung eines Textes in das Internet für eine kurze Zeit - ebenfalls gründlicher zu betrachten haben.