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   OLG Hamm, 11.02.2011 - I-19 U 117/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,48233
OLG Hamm, 11.02.2011 - I-19 U 117/09 (https://dejure.org/2011,48233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2011 - I-19 U 117/09 (https://dejure.org/2011,48233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - I-19 U 117/09 (https://dejure.org/2011,48233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bestimmung des Erfüllungsorts bei der Lieferung von Heizöl; Anforderungen an eine Haftung des Empfängers für technische Mängel der Tankanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllungsort bei der Lieferung von Heizöl; Haftung des Empfängers für technische Mängel der Tankanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1994 - VI ZR 283/93

    Haftung des Öl- oder Bezinanlieferers für Schäden durch Auslaufen von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2011 - 19 U 117/09
    Bei der Bemessung der Verschuldensanteile nach § 254 Abs. 1 BGB ist die von der Anlage ausgehende Betriebsgefahr in die Abwägung einzustellen, da diese durch technische Mängel der Anlage erhöht war (vgl. BGH NJW 1995, 1150 Tz.25; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478, 1479; Geigel-Münkel, Haftpflichtprozess, 25.A., S.794).

    In der Gewichtung der Verursachungsbeiträge unterscheidet sich dieser Fall ganz wesentlich von der durch die Streithelferin zitierten Entscheidung des BGH (NJW 1995, 1150 ff).

  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2011 - 19 U 117/09
    Dazu hat er vor dem Tanken eine Sichtprüfung der Anlage vorzunehmen und während des Tankvorgangs die Anlage zu kontrollieren (BGH NJW 1978, 1576 f).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2011 - 19 U 117/09
    Im kaufmännischen Verkehr begründen Warenlieferungen grundsätzlich Schickschulden und keine Bringschulden (BGH NJW 1991, 915).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1991 - 10 U 135/90

    Mitverantwortlichkeit für Ölschaden wegen mangelhafter Tankanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2011 - 19 U 117/09
    Bei der Bemessung der Verschuldensanteile nach § 254 Abs. 1 BGB ist die von der Anlage ausgehende Betriebsgefahr in die Abwägung einzustellen, da diese durch technische Mängel der Anlage erhöht war (vgl. BGH NJW 1995, 1150 Tz.25; OLG Düsseldorf VersR 1992, 1478, 1479; Geigel-Münkel, Haftpflichtprozess, 25.A., S.794).
  • LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18

    Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers wegen Herbeiführens des Schadens

    Ist der Grenzwertgeber in dieser Weise verunreinigt, besteht die Gefahr, dass er sich durch einen Film oder eine Membran zusetzt, weshalb er bei der Überfüllung des Tanks nicht reagiert und den Tankvorgang nicht unterbricht (OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2011, 19 U 117/09).
  • LG Hannover, 03.04.2023 - 1 O 201/21
    Nach alledem war die vorliegende Situation und das Verhalten des Zeugen XXX auch nicht mit denen vergleichbar, über welche das OLG Hamm in dem von dem Beklagten zitierten Fall (OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2021, 19 U 117/09) zu entscheiden hatte.
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