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   OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15   

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https://dejure.org/2016,5318
OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15 (https://dejure.org/2016,5318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2016 - 4 U 40/15 (https://dejure.org/2016,5318)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 4 U 40/15 (https://dejure.org/2016,5318)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Fotojournalisten auf angemessene Vergütung einem Zeitungsverlag überlassener Lichtbilder

  • kanzlei.biz

    Bestimmung der Angemessenheit der Vergütung für Zeitungsfotografen

  • online-und-recht.de

    Angemessener Vergütung eines Zeitungsfotografen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 31, 32 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 S. 2, 36, 38, 97 UrhG

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Fotojournalisten auf angemessene Vergütung einem Zeitungsverlag überlassener Lichtbilder

  • rechtsportal.de

    UrhG § 32 Abs. 1 S. 3
    Ansprüche eines Fotojournalisten auf angemessene Vergütung einem Zeitungsverlag überlassener Lichtbilder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Urheberrecht: Nachvergütungsanspruch für Zeitungsfotografen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nachvergütung für Zeitungsfotografen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nachvergütungsanspruch für Zeitungsfotografen nach § 32 UrhG - 10 EURO pro Bild sind keine angemessene Vergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrecht von Zeitungsfotografen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Urheberrecht von Zeitungsfotografen

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    80.000,- EUR Nachvergütung für freien Bild-Journalisten einer Tageszeitung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen gestärkt

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    OLG Hamm spricht Zeitungsfotografen ca. 79.000 EUR Nachvergütung zu

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen gestärkt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachvergütungsanspruch eines Journalisten unter Zugrundelegung der Honorare der GVR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht von Zeitungsfotografen gestärkt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Nachvergütung eines Journalisten?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Angemessene Vergütung - Nachträgliche Erhöhung für Bildhonorare ist möglich

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Nachvergütungsanspruch von Zeitungsfotografen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Angemessene Nachvergütung: Fast 79.000 für Foto-Journalist

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Fotorecht: 10 Euro pro Foto sind keine angemessene Vergütung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Angemessene Vergütung - Nachträgliche Erhöhung für Bildhonorare

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Nachvergütung für Zeitungsfotografen

Besprechungen u.ä.

  • new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessene Urhebervergütung von Zeitungsfotografen: 10 Euro pro Bildbeitrag nicht angemessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2016, 1049
  • afp 2016, 351
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.05.2015 - I ZR 62/14

    GVR Tageszeitungen I - Angemessene Urhebervergütung des Journalisten:

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Dennoch kann der Urheber bei einer prozessualen Durchsetzung des Rechts aus Abs. 1 S. 3 jedenfalls gleichzeitig - und dies stellt die Beklagte selbst nicht in Frage - Klage auf Vertragsänderung und Zahlung des angemessenen Entgelts, d.h. auf Zahlung der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem angemessenen Entgelt, erheben (vgl. BT-Drs. 14/8058, S. 18; BGH GRUR 2016, 62 Rn. 34 - H Tageszeitungen I ; BGHZ 115, 63 - Horoskop-Kalender ; Dreyer/Kotthoff/Meckel-Kotthoff, Urheberrecht, 3. Aufl. 2013, § 32 Rn. 10; Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, UrhG, 4. Aufl., § 32 Rn. 17; Erdmann GRUR 2002, 923, 925).

    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände nicht nur üblicher-, sondern auch redlicherweise zu leisten ist, können sodann auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen nicht (vollständig) erfüllt sind und die deshalb jedenfalls keine unwiderlegliche Vermutungswirkung im Sinne von § 32 Abs. 2 S. 1 UrhG entfalten (vgl. BGHZ 182, 337 Rn. 32 ff. - Talking to Addison ; GRUR 2016, 62, 63 Rn. 16 - H Tageszeitungen I ).

    All dies ist unstreitig - und unterscheidet den vorliegenden von dem der Entscheidung des BGH GRUR 2016, 62 - H Tageszeitungen I zugrunde liegenden Sachverhalt.

    Tarifvertragliche Regelungen, deren Anwendungsvoraussetzungen - wie vorliegend der Fall - nicht erfüllt sind, können nämlich dennoch im Rahmen der Bestimmung einer angemessenen Vergütung gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG bei vergleichbarer Interessenlage durchaus indizielle Bedeutung haben (vgl. BGH GRUR 2016, 62 - H Tageszeitungen I), ohne dass dem § 32 Abs. 4 UrhG entgegenstünde.

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Dem entsprechend ist die angemessene Vergütung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung und billigem Ermessen zu bestimmen (BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison ).

    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass es für die Ermittlung der Angemessenheit der Vergütung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Betrachtung ex-ante) und nicht etwa auf den Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung des Werkes (Betrachtung ex-post) ankommt (vgl. BGH GRUR 2009, 1148, 1150 - Talking to Addison ).

    Bei der gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 UrhG vorzunehmenden Prüfung, ob eine Vergütung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses dem entspricht, was im Geschäftsverkehr nach Art und Umfang der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit, insbesondere nach Dauer und Zeitpunkt der Nutzung, unter Berücksichtigung aller Umstände nicht nur üblicher-, sondern auch redlicherweise zu leisten ist, können sodann auch solche gemeinsamen Vergütungsregelungen als Vergleichsmaßstab und Orientierungshilfe herangezogen werden, deren Anwendungsvoraussetzungen nicht (vollständig) erfüllt sind und die deshalb jedenfalls keine unwiderlegliche Vermutungswirkung im Sinne von § 32 Abs. 2 S. 1 UrhG entfalten (vgl. BGHZ 182, 337 Rn. 32 ff. - Talking to Addison ; GRUR 2016, 62, 63 Rn. 16 - H Tageszeitungen I ).

  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Allerdings steht dem Kläger hierauf - mit Ausnahme des auf den ohnehin rechtskräftigen Zahlungstitel entfallenden Betrages von 27.670,20 EUR für das Jahr 2011 - ein Zinsanspruch aus §§ 280 Abs. 2, 286, 288 Abs. 2 BGB erst ab Rechtskraft, wenn auch sodann ohne weiteres zu (vgl. hierzu BGH NJW 2006, 2472, 2474 für den Fall des Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 ZPO; BeckOK-Bamberger/Roth, Stand: 01.11.2015, § 315 BGB Rn. 11; Jauernig, BGB, 16. Aufl., § 315 Rn. 12).

    Denn bereits mit dem Urteil wird dem Schuldner nachdrücklich vor Augen geführt, dass er alsbald zu leisten hat (vgl. BGH NJW 2006, 2472, 2474; Palandt-Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 286 Rn.24 für den Fall des rechtskräftigen Gestaltungsurteils).

  • LG Bochum, 12.01.2015 - 8 O 491/13

    Anforderungen an die nachträgliche Geltendmachung einer angemessenen Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Die Beklagte beantragt deshalb, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12.01.2015 zum Aktenzeichen I-8 O 491/13 abzuändern, soweit es Ansprüche des Klägers bezüglich Bildnutzungen aus den Jahren 2010 und 2012 (titulierter Betrag 48.032,30 EUR zzgl. Zinsen) betrifft, und die hierauf gerichteten Klageanträge nebst Hilfsanträgen (Klageanträge zu Nr. 1 bis 3 und 7 bis 9) abzuweisen.

    Im Wege der Anschlussberufung beantragt er zudem, das Urteil des Landgerichts Bochum vom 12.01.2015 (I-8 O 491/13) abzuändern und die G GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Straße, Ort, zu verurteilen, an den Kläger 78.928,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2014 zu zahlen.

  • BGH, 19.02.2002 - VI ZR 394/00

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Bezeichnung des Berufungsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Die richtige Parteibezeichnung war damit "lediglich" ein Fall der Rubrumsberichtigung (vgl. BGH NJW 2002, 1430, 1431; NJW 2004, 1528 = BB 2004, 125 m. Anm. Graef).

    Die Benennung der bisherigen Beklagten stellt insoweit nichts anderes als eine unschädliche Falschbezeichnung dar (vgl. BGH NJW 2002, 1430, 1431 zur unschädlichen Falschbezeichnung in der Berufungsschrift nach Gesamtrechtsnachfolge während des Rechtsstreits; OLG Düsseldorf VersR 1977, 260 zur Falschbezeichnung bei Klageerhebung).

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    In Anbetracht dessen war vielmehr zu erwarten, dass die Prozessbevollmächtigte der Beklagten dies aufnehmen und prüfen würde (vgl. BGH NJW-RR 2010, 70 Rn. 6; BeckOK-von Selle, ZPO, Stand: 01.12.2015, § 139 Rn. 19; Musielak/Stadler, ZPO, 12. Aufl., § 139 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1976 - 4 W 14/76
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Die Benennung der bisherigen Beklagten stellt insoweit nichts anderes als eine unschädliche Falschbezeichnung dar (vgl. BGH NJW 2002, 1430, 1431 zur unschädlichen Falschbezeichnung in der Berufungsschrift nach Gesamtrechtsnachfolge während des Rechtsstreits; OLG Düsseldorf VersR 1977, 260 zur Falschbezeichnung bei Klageerhebung).
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Bei einer unverbindlichen Leistungsbestimmung kann die von der Unrichtigkeit betroffene Partei unmittelbar auf Leistung des ihr noch zustehenden oder überzahlten Betrags klagen (BGH NJW 1964, 1617, 1620).
  • BGH, 30.09.2011 - V ZR 17/11

    Störung der Geschäftsgrundlage: Verweigerung der Mitwirkung an der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Letzteres ist sodann nicht nur die Geltendmachung des Anspruchs aus der Anpassung, sondern zugleich die Durchsetzung des Anspruchs auf Anpassung (BGH NJW 2012, 373, 376).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2016 - 4 U 40/15
    Denn auch bei äußerlich unrichtiger Bezeichnung ist das Rechtssubjekt als Partei anzusehen, das durch die fehlerhafte Bezeichnung nach deren objektivem Sinn betroffen werden soll (BGH NJW 2003, 1043).
  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 688/99

    Tarifgebundenheit durch rückwirkenden Gewerkschaftsbeitritt

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 4 U 98/15

    Nachvergütungsansprüche eines freien Journalisten wegen Unangemessenheit der

    Dennoch kann der Urheber bei einer prozessualen Durchsetzung des Rechts aus § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG unmittelbar auf Zahlung des angemessenen Entgelts respektive der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem angemessenen Entgelt klagen (vgl. Senat, Urteil vom 15.09.2015 - 4 U 128/14 - zit. nach juris (dort Rz. 85) m.w.N. und Urteil vom 11.02.2016 - 4 U 40/15 -.

    Dementsprechend kann der Kläger seinen Berechnungen grundsätzlich die Vergütungssätze für Textbeiträge und Fotohonorare zu Grunde legen, auch wenn deren Anwendungsvoraussetzungen in zeitlicher Hinsicht noch nicht vorlagen (vgl. dazu: Senat - Urteil vom 16.02.2016 - 4 U 40/15 (juris Rz. 156f).

    Dort findet sich sodann unter Nr. 1 auch eine Definition des sog. Erstdruckrechts als modifiziertes ausschließliches Nutzungsrecht gemäß § 38 Abs. 3 S. 2 UrhG, mit dem der Verlag sodann den Anspruch auf die Priorität der Veröffentlichung des Beitrages im Verbreitungsgebiet der Ausgaben, für welche der Beitrag angenommen wird, hat (vgl.: Senat, Urteil vom 11.02.2016 - 4 U 40/15).

    Der Senat hat mit dem Urteil vom 11.02.2016 (4 U 40/15) die GVR für Fotohonorare auf Sachverhalte aus dem Jahr 2010 zur Anwendung gebracht, ohne entsprechende Abschläge vorzunehmen (vgl. juris Rz. 163 des Urteils).

  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 4 U 3/18
    Dennoch kann der Urheber bei einer prozessualen Durchsetzung des Rechts aus § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG unmittelbar auf Zahlung des angemessenen Entgelts respektive der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem angemessenen Entgelt klagen (BGH GRUR 2016, 62 Rn. 34 - GVR Tageszeitungen I; BGHZ 115, 63 - Horoskop-Kalender; Senat, Urteil vom 15.09.2015 - 4 U 128/14 - zit. nach juris (dort Rz. 85) m.w.N.; Urteil vom 11.02.2016 - 4 U 40/15 -.

    Damit soll vornehmlich dem Bedürfnis der Werkverwerter nach Rechtssicherheit Rechnung zu tragen (vgl. BGH GRUR 2009, 1148, 1150 - Talking to Addison; Senat; Urteil vom 11.02.2016 - 4 U 40/15 m.w.N.).

    Dementsprechend könnte der Kläger seinen Berechnungen im Ausgangspunkt grundsätzlich die Vergütungssätze Fotohonorare nach den GVR zu Grunde legen, auch wenn deren Anwendungsvoraussetzungen in zeitlicher Hinsicht noch nicht vorlagen (vgl. dazu: Senat - Urteil vom 16.02.2016 - 4 U 40/15 (juris Rz. 156f) und Urteil vom 01.03.2018 - 4 U 98/15).

  • OLG Hamm, 08.06.2021 - 4 U 3/18

    Anspruch auf Auskunfterteilung über Zweitverwertung von Fotos; Angemessenheit

    Dennoch kann der Urheber bei einer prozessualen Durchsetzung des Rechts aus § 32 Abs. 1 S. 3 UrhG unmittelbar auf Zahlung des angemessenen Entgelts respektive der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem angemessenen Entgelt klagen (BGH GRUR 2016, 62 Rn. 34 - GVR Tageszeitungen I; BGHZ 115, 63 - Horoskop-Kalender; Senat, Urteil vom 15.09.2015 - 4 U 128/14 - zit. nach juris (dort Rz. 85) m.w.N. und Urteil vom 11.02.2016 - 4 U 40/15 -.
  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

    Indizielle Wirkung gerichtlich festgesetzter Gesamtverträge für Außenseiter

    Soweit sich die Beklagte zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf das Urteil des OLG Hamm vom 11.02.2016 - 4 U 40/15 beruft, ist dieses zu § 32 UrhG unter ausdrücklichem Hinweis darauf ergangen, dass der Zahlungsanspruch erst mit Einwilligung des Vergütungsschuldners in die Vertragsänderung und damit von der Rechtskraft des landgerichtlichen Urteils abhängig sei (vgl. OLG Hamm a.a.O., Tz. 998 ff, nachgewiesen in juris).
  • LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 12 O 463/14

    Honorarnachzahlungen für Bildbeiträge eines freiberuflichen Fotojournalisten in

    Geltend gemacht ist damit - bereits im Hauptantrag - der Anspruch auf die Anpassung und der Anspruch aus der Anpassung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15, juris).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 12 O 531/13

    Honorarnachzahlungsanspruch für Textbeiträge eines Journalisten; Angemessenheit

    Geltend gemacht sind - bereits im Hauptantrag - der Anspruch auf die Anpassung und der Anspruch aus der Anpassung (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11.02.2016, Az. 4 U 40/15, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 20 U 141/16

    Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts

    Ein Zweit-druckrecht im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. b) GVR Bild ist nämlich, wie das Landgericht im Rahmen der vom Kläger außerdem begehrten und zugesprochenen Nachvergütung ausgeführt hat, ein "einfaches Nutzungsrecht", während das Erstdruckrecht im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. a) GVR Bild ein ausschließliches Nutzungsrecht bezeichnet (siehe auch OLG Hamm Urteil vom 11.02.2016, 4 U 40/15, BeckRS 2016, m 06059).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2020 - 19 O 8247/18

    Nachhonorierungsansprüche wegen journalistischer Leistungen

    Dementsprechend kann die Klägerin ihren Berechnungen grundsätzlich die Vergütungssätze der GVR zu Grunde legen, auch wenn deren Anwendungsvoraussetzungen in zeitlicher Hinsicht nicht mehr vorlagen (vgl. im Hinblick auf die zeitliche Anwendbarkeit, jedenfalls wenn der Vertragsschluss der Geltung der GVR zeitlich vorgelagert ist, vgl. OLG Hamm, Urteil vom 11. Februar 2016 - I-4 U 40/15 -, Rn. 156 f., juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2017 - 20 U 105/16

    Die Einräumung von Erstdruckrechten ist auch stillschweigend möglich.

    Dies folgt zum einen daraus, dass die Klägerin die Beiträge nicht auf eigene Initiative angefertigt hat, sondern jeweils konkret beauftragt wurde (vgl. OLG Hamm Urt. v. 11.02.2016, I-4 U 40/15 Rn. 161 - juris).
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