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   OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05   

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https://dejure.org/2006,3580
OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05 (https://dejure.org/2006,3580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2006 - 15 W 322/05 (https://dejure.org/2006,3580)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 (https://dejure.org/2006,3580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten; Berücksichtigung der nachträglichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse bei Festsetzung der Betreuervergütung durch das Vormundschaftsgericht; Regressmöglichkeit der Staatskasse gegen den Betreuten; Fehlende Übernahme ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Forderungsübergang von Ansprüchen des Betreuers in Übergangsfällen, Werkstattbeschäftigte

  • Judicialis

    BGB § 1836e; ; BGB § 1836c; ; FGG § 56g; ; SGB XII § 90; ; BSHG § 88

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Art. 70 des Gesetzes zur Eingliederung der Sozialhilfe in das Sozialgesetzbuch vom 27.09.2003

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Veränderung der Leistungsfähigkeit des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1876 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 466
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).

    Hierbei ist zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand des Rechtszustandes nach der bisherigen gesetzlichen Regelung und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 43, 242, 286; 43, 291, 391).

    Der Vertrauensschutz geht dabei zwar nicht so weit, den Betroffenen vor jeder Enttäuschung zu bewahren (BVerfGE 43, 242, 286), erforderlich ist jedoch in jedem Fall, dass dem Eingriff in die Vertrauensposition ein gesetzgeberisches Anliegen gegenübersteht, welches geeignet ist, den Eingriff zu rechtfertigen.

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).

    Hierbei ist zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand des Rechtszustandes nach der bisherigen gesetzlichen Regelung und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfGE 43, 242, 286; 43, 291, 391).

  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Für nicht unbedenklich hält der Senat allerdings die Begründung des OLG München (a.a.O.; insoweit noch offen gelassen in seiner früheren Entscheidung in FGPrax 2005, 210, 211), es handele sich um zeitabschnittsweise geltend gemachte Forderungen, auf die der im Sozialhilferecht für den jeweiligen Bedarfszeitraum maßgebliche Berechnungsmodus Anwendung finden müsse.
  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Dabei würde allerdings kein Fall einer sog. echten, grundsätzlich unzulässigen Rückwirkung vorliegen, die nur anzunehmen ist, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereiches normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, d. h. gültig geworden ist (BVerfGE 63, 343, 353).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Aber auch für Gesetze, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen, hier die Durchsetzbarkeit der übergegangenen Ansprüche, für die Zukunft einwirken und damit zugleich die betroffenen Rechtspositionen nachträglich entwerten (sog. unechte Rückwirkung), können sich, obgleich sie grundsätzlich zulässig sind, aus dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes je nach Lage der Verhältnisse verfassungsrechtliche Grenzen ergeben (BVerfGE 30, 392, 402 = NJW 1971, 2111 m. w. Nachw.; BVerfGE 39, 128, 143 ff.; 43, 242, 286; BVerfGE 43, 291, 391).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 322/05
    Der Senat folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des OLG München vom 14.12.2005 (33 Wx 122/05, bislang veröffentlicht bei BeckRS 2006 00543).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Insoweit entsprach es der herrschenden Auffassung, dass der erhöhte Freibetrag des § 88 Abs. 3 S. 3 BSHG nicht nur "bei der Eingliederungshilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen" selbst, sondern für Empfänger dieser Art der Eingliederungshilfe auch bei der Ermittlung des für die Betreuervergütung einzusetzenden Vermögens zu berücksichtigen ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 3Z BR 207/02 -, Rz. 16 ff., juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. April 2003 - 15 W 4/03 -, Rz. 4, juris; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. August 2000 - 3 W 151/00 -, Rz. 7, juris; OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 33 Wx 122/05 -, Rz. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2006 - 15 W 322/05 -, Rz. 9 f., juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2006 - 11 Wx 45/06 -, Rz. 7, juris; sowie allgemein zu besonderen Freibeträge auf Grundlage des BSHG: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - XII ZB 142/01 -, juris).
  • LG Chemnitz, 08.06.2017 - 3 T 231/17
    Für diese Regelung war anerkannt, dass das im Rahmen der Betreuervergütung und des Regresses bei Beurteilung der Heranziehung des verwertbaren Vermögens auch diese Härtefallregelung anzuwenden ist (BayObLG, Beschluss vom 26.02.2003, Az.: 3 Z BR 207/02 , zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2006, 15 W 322/05 , zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2006 - 11 Wx 45/06

    Betreuervergütung: Rückwirkender Regress aus Vermögen eines WfbM-Beschäftigten

    Dabei entspricht es mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass eine nachträgliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse uneingeschränkt zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2006, Az.: 15 W 322/05).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - 3 W 1545/06
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit der Regress der Staatskasse wegen der vor dem 01.01.2005 entstandenen Aufwendungsersatzansprüche der Betreuer nunmehr in erweitertem Umfang, nämlich bis zur neuen Höhe des Schonvermögens von 2.600,00 EUR, möglich wäre (so auch OLG München OLGR 2006, 300; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466).
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