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   OLG Hamm, 11.05.2011 - I-15 W 387/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11818
OLG Hamm, 11.05.2011 - I-15 W 387/10 (https://dejure.org/2011,11818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2011 - I-15 W 387/10 (https://dejure.org/2011,11818)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - I-15 W 387/10 (https://dejure.org/2011,11818)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch besteht bei Unrichtigkeit des Grundbuchs durch eine unter Gesetzesverletzung vorgenommene Eintragung; Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch nach Einziehung eines Erbscheins

  • Wolters Kluwer

    Für einen Antrag auf Grundbuchberichtigung muss auch u. U. ein Eigentumserwerb durch Ersitzung ausgeschlossen werden bei entsprechenden Anhaltspunkten; Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22 Abs. 1 ; GBO § 53 Abs. 1 ; BGB § 900
    Berichtigung der Eigentumseintragung im Grundbuch nach Einziehung eines Erbscheins

  • rechtsportal.de

    GBO § 35; BGB § 891
    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2011, 225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 31.07.1986 - BReg. 2 Z 59/86

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2011 - 15 W 387/10
    Diese Vorschrift greift auch dann ein, wenn zunächst ein Berichtigungsantrag bei dem Grundbuchamt gestellt und gegen dessen Zurückweisung Beschwerde eingelegt wird (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1986, 1458; Senat OLGZ 1969, 303; Budde in Bauer/von Oefele, GBO, 2. Aufl., § 71, Rn 57 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2011 - 15 W 387/10
    Die Gesetzesverletzung muss feststehen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung fortbestehende Unrichtigkeit des Grundbuchs dagegen nur glaubhaft sein (vgl. etwa Senat Rpfleger 1980, 229; BayObLG Rpfleger 1987, 101).
  • BGH, 29.10.1971 - V ZR 122/68

    Eigentum an zwei Begräbnisplätzen auf dem Gemeindefriedhof - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2011 - 15 W 387/10
    Es ist aber anerkannt, dass derjenige, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch im Zivilprozess geltend macht, auch einen Eigentumserwerb durch Ersitzung ausschließen muss, wenn dieser nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommt (vgl. § 891 BGB; BGH LM § 891 BGB Nr. 6 = JZ 1972, 128; BayObLGZ 1979, 111; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1996, 223; Staudinger/Gursky, BGB, Bearbeitung 2008, § 900 Rn 14).
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