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   OLG Hamm, 11.08.2016 - I-10 W 23/16   

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https://dejure.org/2016,26124
OLG Hamm, 11.08.2016 - I-10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,26124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2016 - I-10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,26124)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2016 - I-10 W 23/16 (https://dejure.org/2016,26124)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Geschäftswert, Löschung des Hofvermerks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenpflichtigkeit und Geschäftswert eines Verfahrens zur Löschung des Hofvermerks; Geschäftswert und Kostenpflichtigkeit eines Verfahrens auf Genehmigung der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG §§ 36 I, 46, 48 I
    Geschäftswert; Löschung des Hofvermerks

  • rechtsportal.de

    GNotKG §§ 36 I, 46, 48 I
    Kostenpflichtigkeit und Geschäftswert eines Verfahrens zur Löschung des Hofvermerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kostenprivileg für die Landwirtschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter soll Hof übernehmen - Bei Gericht beruft sich ein Landwirt vergeblich auf das "Kostenprivileg" für Landwirte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 473
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 28.01.2015 - 7 W 1/15

    Gebühren für ein Löschungsersuchen des Landwirtschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2016 - 10 W 23/16
    Auf die Frage, ob für das Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht wegen der Löschung des Hofvermerks überhaupt eine Gebühr gemäß Nr. 15112 KV-GNotKG zu erheben ist und die mittlerweile unterschiedlich beantwortet wird (s. dazu OLG Celle Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15; OLG Schleswig Beschluss vom 31.05.2016 - 60L WLw 22/15 -) kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 15 W 169/16

    Geschäftswert für die Erklärung über die Aufhebung der Hofeigenschaft

    Die für die Übergabe oder Zuwendung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe normierte kostenrechtliche Privilegierung soll dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung und Fortführung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe dienen (vgl. OLG Hamm (10. Zivilsenat), Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - ; Korintenberg-Tiedtke, GNotKG, 19. Auflage, § 48 Rn.1).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 W 65/22

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Baumängeln

    Er ist insbesondere weder unmittelbar noch analog § 48 GNotKG zu bestimmen, sondern ausschließlich nach § 36 Abs. 1 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16 Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016, Aktenzeichen 15 W 169/16, Rn. 18 ff.):.

    Soweit der Senat dabei bislang jeweils eine Kürzung auf 20% angenommen hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16, Rn. 7), wird an diesem Wert, bei dem es sich zwangsläufig nicht um eine dogmatische Festlegung, sondern nur um eine pauschale Schätzung handeln konnte, nicht länger festgehalten.

  • OLG Hamm, 10.07.2022 - 10 W 68/22

    Geschäftswert der Löschung des Hofvermerks

    Im Hinblick darauf, dass die Löschung des Hofvermerks vorliegend unproblematisch möglich und nur mit geringem Aufwand für das Landwirtschaftsgericht möglich ist, erscheint es gerechtfertigt, für die Bemessung des Geschäftswertes nicht den vollen Verkehrswert, sondern lediglich einen Anteil von 20% zugrunde zu legen (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16, Rdz. 7 - juris).

    (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Aktenzeichen 10 W 23/16 Rdz. 8 - juris; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.10.2016, Aktenzeichen 15 W 169/16, Rdz. 18 ff. - juris).

  • OLG Oldenburg, 23.06.2022 - 10 W 8/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Geschäftswerts in einer

    a) Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur stellt auf den Verkehrswert ab mit der Einschränkung, dass wegen des geringen Aufwands, der mit dem Verfahren über das Ersuchen um Löschung des Hofvermerks verbunden sei, in der Regel lediglich ein Anteil von 20 % zugrunde gelegt werden könne (in diesem Sinne OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, Az.: 10 W 23/16, Rn. 7, juris; Bormann, in: Korintenberg, GNotKG, 22. Aufl., § 36, Rn. 62; Diehn, in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., § 36, Rn. 34).
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 10 W 127/22

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks; Ermittlung des Verkehrswerts des

    Er ist insbesondere weder unmittelbar noch analog nach § 48 GNotKG zu bestimmen, sondern ausschließlich nach § 36 Abs. 1 GNotKG (OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2016 - 15 W 169/16 - juris).

    Soweit der Senat dabei bislang jeweils eine Kürzung auf 20 % angenommen hat (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - 10 W 23/16 - juris, Rn. 7), wird an diesem Wert, bei dem es sich zwangsläufig nicht um eine dogmatische Festlegung, sondern nur um eine pauschale Schätzung handeln konnte, nicht länger festgehalten.

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2022 - 13 W 7/22

    Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

    Erforderlich ist weiter, dass der Betrieb unmittelbar nach der Übergabe durch den Erwerber fortgeführt wird und nicht nur einen unwesentlichen Teil der Existenzgrundlage des Erwerbers bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016 - I-10 W 23/16, juris Rn. 8).
  • OLG Köln, 29.03.2017 - 23 WLw 2/17

    Kosten der Entgegennahme einer negativen Hoferklärung und des hierdurch

    Insbesondere hat - worauf schon im amtsgerichtlichen Nichtabhilfebeschluss hingewiesen ist - der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Celle seine entgegenstehende Auffassung ausdrücklich aufgegeben (Beschl. vom 17.10.2016 - 7 W 35/16 (L) = MDR 2017, 178 f.; ausdrücklich offen gelassen hat die Frage das OLG Hamm: Beschl. vom 11.08.2016 - 10 W 23/16, juris-Rz. 10).
  • AG Beckum, 03.09.2015 - 100 Lw 47/15

    Löschung Hofvermerk; Kosten; Gebührenpflicht

    Das Verfahren des Landwirtschaftsgerichts zur Löschung des Hofvermerks ist gerichtskostenfrei (so auch OLG Schleswig, Beschluss vom 31.05.2016 - 60L WLw 22/15 -, anderer Auffassung OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15(L); offengelassen durch OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2016, 10 W 23/16)i.
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