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   OLG Hamm, 11.09.2014 - III-4 RVs 111/14   

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OLG Hamm, 11.09.2014 - III-4 RVs 111/14 (https://dejure.org/2014,54025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2014 - III-4 RVs 111/14 (https://dejure.org/2014,54025)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2014 - III-4 RVs 111/14 (https://dejure.org/2014,54025)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Münster - 119 Cs 226/13
  • AG Münster - 61 Js 1189/13
  • OLG Hamm, 11.09.2014 - III-4 RVs 111/14
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Ohne diese Angaben kann ungeachtet fehlender Angaben über die ungefähren Entfernungen der drei involvierten Fahrzeuge nicht beurteilt werden, ob die Fahrer des Oldtimers und des entgegenkommenden Fahrzeugs tatsächlich nach rechts ausweichen mussten, und falls das der Fall war, ob es sich um ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver handelte, das der Annahme einer konkreten Gefährdung entgegenstünde (vgl. OLG Hamm, Beschluss 4 RVs 111/14 vom 11.09.2014, Rn. 17).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15

    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle:

    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter hat die Gelegenheit, die erforderlichen Feststellungen zu der - durch das Fahrverhalten des Angeklagten verursachten - konkreten Gefährdung der Fußgänger im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB genauer als bisher geschehen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, NJW 2012, 1524; Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, NStZ 2013, 167; OLG Hamm DAR 2015, 399, 400).
  • OLG Koblenz, 19.12.2017 - 2 OLG 6 Ss 138/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen einer konkreten Gefährdung und

    Ob der Überholte tatsächlich nach rechts ausweichen musste, und falls das der Fall war, ob es sich um ein im Bereich einer verkehrsüblichen Reaktion liegendes Brems- und Ausweichmanöver handelte, das der Annahme einer konkreten Gefährdung entgegenstünde (vgl. OLG Hamm, 4 RVs 111/14 v. 11.09.2014, Rn. 17), kann deshalb nicht beurteilt werden.
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Zwar kann ein willkürliches Abbremsen aus hoher Geschwindigkeit, um den nachfolgenden Kraftfahrzeugführer zu einer scharfen Bremsung oder Vollbremsung zu zwingen, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Hindernisbereiten im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 04. Juni 2013 - 5 RVs 41/13 - sowie den Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 11. September 2014 - 4 RVs 111/14 -, DAR 2015, 399; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 315 b Rdnr. 7, 11).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    Wenngleich die verstrichene Zeit nicht zwingend einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris; OLG Koblenz DAR 2008, 47), legen die dargelegten Umstände nach Einschätzung des Senats nahe, dass die charakterliche Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2013, 160 und Beschluss vom 11. September 2014 - III-4 RVs 111/14 -, juris).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden, Prozessverhalten des Angeklagten, Entziehung der

    Wenngleich die verstrichene Zeit nicht zwingend einer Entziehung der Fahrerlaubnis entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 1. November 2010 - (3) 1 Ss 317/10 (108/10) -, juris; OLG Koblenz DAR 2008, 47), legen die dargelegten Umstände nach Einschätzung des Senats nahe, dass die charakterliche Ungeeignetheit des Angeklagten zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht mehr gegeben ist (vgl. dazu auch OLG Hamm DAR 2013, 160 und Beschluss vom 11. September 2014 - III-4 RVs 111/14 -, juris).
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