Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.09.2018 - III-1 VAs 52/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,55119
OLG Hamm, 11.09.2018 - III-1 VAs 52/18 (https://dejure.org/2018,55119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.09.2018 - III-1 VAs 52/18 (https://dejure.org/2018,55119)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. September 2018 - III-1 VAs 52/18 (https://dejure.org/2018,55119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,55119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG §§ 85 ff.; EGGVG §§ 23 ff.
    Rechtsschutz gegen Auslandsvollstreckung nach Vollstreckungsbeginn

  • rechtsportal.de

    IRG §§ 85 ff.; EGGVG §§ 23 ff.
    Auslandsvollstreckung; Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Rechtsschutz gegen Vollstreckungsersuchen; Rechtsweg; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2019, 625
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Köln hierzu zitierten älteren obergerichtlichen Entscheidungen (KG, NStZ 1993, 606; OLG Bamberg, NStZ 1985, 224) bezogen sich jeweils auf die Weigerung der Vollstreckungsbehörde, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein vom Verurteilten gewünschtes Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 71 IRG anzuregen, wohingegen das Bundesverfassungsgericht später gerade Entscheidungen über eine solche Anregung - und zwar im Beschluss vom 18.07.1997 - 2 BvR 483/95 u.a. - (juris) ohne Differenzierung nach dem Ergebnis der Prüfung der Vollstreckungsbehörde - ausdrücklich als Rechtsakte gewürdigt hat, die sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirken und daher im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.1997, a.a.O.; Beschluss vom 14.01.2005 -2 BvR 162/04-; Senat, Beschluss vom 25.09.2012 - III-1 VAs 46/12 -, jew. zit. n. juris; Böttcher in LR-StPO, 26. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 40; Paeffgen in: SK-StPO, 5. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 28, jew. m.w.N.).

    Denn zum einen ist - der Konzeption des RB-Freiheitsstrafen folgend (vgl. hierzu Bock in: Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, Rn. 3/257, 3/265; Hüttemann, StV 2016, 519, 521) - auch bei dem diesbezüglichen "Entscheidungsprogramm des Gesetzes", auf welches das Bundesverfassungsgericht bei der Begründung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG im Zusammenhang mit § 71 IRG maßgeblich abgestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.1997, a.a.O., Leitsatz 1, zit. n. juris), die Vollstreckungsbehörde gehalten, dem Resozialisierungsinteresse des Verurteilten großes Gewicht beizumessen und ggf. mit den Belangen der Rechtspflege bzw. dem Interesse an einer wirksamen inländischen Strafvollstreckung vollstreckungsrechtlich abzuwägen (vgl. BT-Drs. 18/4347, S. 138; Hackner/Schierholt, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., Rn. 169i).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Köln hierzu zitierten älteren obergerichtlichen Entscheidungen (KG, NStZ 1993, 606; OLG Bamberg, NStZ 1985, 224) bezogen sich jeweils auf die Weigerung der Vollstreckungsbehörde, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein vom Verurteilten gewünschtes Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 71 IRG anzuregen, wohingegen das Bundesverfassungsgericht später gerade Entscheidungen über eine solche Anregung - und zwar im Beschluss vom 18.07.1997 - 2 BvR 483/95 u.a. - (juris) ohne Differenzierung nach dem Ergebnis der Prüfung der Vollstreckungsbehörde - ausdrücklich als Rechtsakte gewürdigt hat, die sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirken und daher im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.1997, a.a.O.; Beschluss vom 14.01.2005 -2 BvR 162/04-; Senat, Beschluss vom 25.09.2012 - III-1 VAs 46/12 -, jew. zit. n. juris; Böttcher in LR-StPO, 26. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 40; Paeffgen in: SK-StPO, 5. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • KG, 31.03.1993 - 4 VAs 33/92

    Verurteilung; Ausländer; Überstellung; Staatsanwaltschaft; Anfechtung;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Köln hierzu zitierten älteren obergerichtlichen Entscheidungen (KG, NStZ 1993, 606; OLG Bamberg, NStZ 1985, 224) bezogen sich jeweils auf die Weigerung der Vollstreckungsbehörde, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein vom Verurteilten gewünschtes Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 71 IRG anzuregen, wohingegen das Bundesverfassungsgericht später gerade Entscheidungen über eine solche Anregung - und zwar im Beschluss vom 18.07.1997 - 2 BvR 483/95 u.a. - (juris) ohne Differenzierung nach dem Ergebnis der Prüfung der Vollstreckungsbehörde - ausdrücklich als Rechtsakte gewürdigt hat, die sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirken und daher im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.1997, a.a.O.; Beschluss vom 14.01.2005 -2 BvR 162/04-; Senat, Beschluss vom 25.09.2012 - III-1 VAs 46/12 -, jew. zit. n. juris; Böttcher in LR-StPO, 26. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 40; Paeffgen in: SK-StPO, 5. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 1 VAs 46/12

    Strafvollstreckung im Heimatland; Anforderungen an das Ermessen bei Versagung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft Köln hierzu zitierten älteren obergerichtlichen Entscheidungen (KG, NStZ 1993, 606; OLG Bamberg, NStZ 1985, 224) bezogen sich jeweils auf die Weigerung der Vollstreckungsbehörde, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein vom Verurteilten gewünschtes Vollstreckungshilfeersuchen gemäß § 71 IRG anzuregen, wohingegen das Bundesverfassungsgericht später gerade Entscheidungen über eine solche Anregung - und zwar im Beschluss vom 18.07.1997 - 2 BvR 483/95 u.a. - (juris) ohne Differenzierung nach dem Ergebnis der Prüfung der Vollstreckungsbehörde - ausdrücklich als Rechtsakte gewürdigt hat, die sich unmittelbar auf das grundrechtlich geschützte Resozialisierungsinteresse des Verurteilten auswirken und daher im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG der gerichtlichen Überprüfung auf fehlerfreien Ermessensgebrauch unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.07.1997, a.a.O.; Beschluss vom 14.01.2005 -2 BvR 162/04-; Senat, Beschluss vom 25.09.2012 - III-1 VAs 46/12 -, jew. zit. n. juris; Böttcher in LR-StPO, 26. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 40; Paeffgen in: SK-StPO, 5. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 28, jew. m.w.N.).
  • LG Aachen, 16.06.2014 - 67 KLs 11/12

    Aktendoppel, Mandant, Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Mit Urteil des Landgerichts Aachen vom 19.08.2013 (67 KLs 901 Js 193/12 - 11/12) ist gegen den Verurteilten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verhängt worden, wobei auf Einzelfreiheitsstrafen von fünf Jahren sowie von sechs Jahren und sechs Monaten erkannt wurde.
  • BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14

    Verfall (Schätzung des Erlangten)

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Dieses Urteil ist mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2016 - 2 StR 251/14 - unter Verwerfung der Revision des Angeklagten im Übrigen hinsichtlich der mit sechs Jahren und sechs Monaten abgeurteilten Tat, im Gesamtstrafenausspruch sowie im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben worden.
  • OLG Zweibrücken, 12.04.2018 - 1 VAs 3/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Hamm, 11.09.2018 - 1 VAs 52/18
    Dem schließlich von der hiesigen Generalstaatsanwaltschaft gegen die Annahme eines Regelungscharakters des Vollstreckungsersuchens grundsätzlich zutreffend angeführten Argument, dass die Übertragung der Vollstreckung gleichwohl nicht schon mit der - so die amtliche Überschrift des § 85 IRG - " vorläufigen Bewilligungsentscheidung" durch den Ausstellungsstaat im Sinne des Art. 1 lit. c) RB-Freiheitstrafen abgeschlossen ist, sondern noch gemäß Art. 8 Abs. 1 RB-Freiheitstrafen insbesondere die Anerkennung des maßgeblichen Urteils durch den Vollstreckungsstaat erfordert (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 12.04.2018 - 1 VAs 3/18 -, juris, zur Übernahme eines Ermittlungsverfahrens durch eine andere Staatsanwaltschaft), hat das Bundesverfassungsgericht zumindest bezüglich der Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über die Anregung eines Vollstreckungshilfeersuchens nach § 71 IRG keine entscheidende Bedeutung beigemessen, sondern es ausreichen lassen, dass - wie auch bei Ersuchen nach § 85 IRG - der Vollstreckungsbehörde aufgegeben ist, bei ihrer Ermessensausübung auch den Resozialisierungsanspruch des Verurteilten zu berücksichtigen, dieser insoweit ein Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung hat und die Entscheidung der Vollstreckungsbehörde über ein diesbezügliches Tätigwerden auch kein bloßes Verwaltungsinternum, sondern eine notwendige Voraussetzung für das weitere Verfahren darstellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht