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   OLG Hamm, 11.11.1986 - 15 W 70/86   

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https://dejure.org/1986,1829
OLG Hamm, 11.11.1986 - 15 W 70/86 (https://dejure.org/1986,1829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.1986 - 15 W 70/86 (https://dejure.org/1986,1829)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 1986 - 15 W 70/86 (https://dejure.org/1986,1829)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 65 Abs. 2, § 73; LöschG § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung der Liquidation; Fehlende Vermögenswerte; Abwicklungsmaßnahmen; Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärung; Öffentliche Bekanntmachung; Einhaltung des Sperrjahres

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 348
  • MDR 1987, 237
  • DNotZ 1987, 249
  • BB 1987, 294
  • Rpfleger 1987, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1985 - IX ZR 75/84

    Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1986 - 15 W 70/86
    Jedoch war sie, da mit ihrer Löschung im Handelsregister die Vertretungsbefugnis ihres bisherigen Vertretungsorgans erlosch, geschäfts- und prozeßunfähig, solange kein Liquidator als Vertretungsorgan neu bestellt war (vgl. .. BGH NJW 1985, 2479 [hier: II (220) 297 g]).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 257/78

    Zur Auflösung einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.1986 - 15 W 70/86
    Die GmbH Ä als alleinige Komplementärin der KG Ä, die schon durch die Ablehnung ihres Konkurses mangels Masse aufgelöst worden ist, hat durch diese Auflösung nicht ihre Alleinvertretungsbefugnis für die KG verloren, wie der BGH (BGHZ 75, 178, 182) näher dargelegt hat.
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 15 W 43/01

    Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH

    3 Z 204/84">ZIP 1985, 33; Senat NJW-RR 1987, 348; Schulze-Osterloh, a.a.O., § 60 Rdnr. 64; Roth/Altmeppen, GmbHG, 3. Aufl., § 74, Rdnr. 11).

    Darunter werden im wesentlichen rechtsgeschäftliche Willenserklärungen und sonstige Handlungen verstanden, die im Interesse des Gläubigerschutzes eine gesetzliche Vertretung der Gesellschaft verlangen (OLG Stuttgart a.a.O.; Senat NJW-RR 1987, 348; Roth/Altmeppen, a.a.O., § 74, Rdnr. 15).

  • OLG Hamm, 09.05.2001 - 15 W 43/01

    Möglichkeit der Amtslöschung der Eintragung der Löschung einer GmbH zum Zwecke

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  • OLG Hamm, 13.07.1990 - 15 W 40/90

    Gerichtliche Bestellung eines Nachtragsliquidators bei Publikums-KG analog § 273

    Ermessen unterliegt (BGHZ 53, 264; vgl. auch Senat in BB 1987, 294 = DNotZ 1987, 249 ).
  • LG Gera, 03.05.2007 - 1 HKT 24/07
    Nach dem vorstehend Gesagten wird das Registergericht daher im Rahmen der erneuten Sachentscheidung zunächst über den Befangenheitsantrag gegen den Registerrichter zu befinden haben und sodann - unter Zugrundelegung der vorstehenden Ausführungen - in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen haben, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators im Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung gegeben sind und - bejahendenfalls - die Auswahl der Person des Nachtragsliqiudators nach pflichtgemäßen Ermessen (BGHZ 53, 264; BGH, BB 1987, 294; BGH, NJW 1970, 1044, 1046 [BGH 23.02.1970 - II ZB 5/69] ) zu bestimmen haben, wobei hierbei auch zu berücksichtigen sein wird, wie sich hierfür in Be tracht kommende Personen im Rahmen des Verfahrens zwischenzeitlich zur Sache eingelassen und verhalten haben.
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