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   OLG Hamm, 11.11.2020 - III-1 Vollz (Ws) 418/20   

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https://dejure.org/2020,81679
OLG Hamm, 11.11.2020 - III-1 Vollz (Ws) 418/20 (https://dejure.org/2020,81679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.11.2020 - III-1 Vollz (Ws) 418/20 (https://dejure.org/2020,81679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. November 2020 - III-1 Vollz (Ws) 418/20 (https://dejure.org/2020,81679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 31 StVK 4/20
  • OLG Hamm, 11.11.2020 - III-1 Vollz (Ws) 418/20
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Rechtsbeschwerde und auch für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung - was der Senat auf die erhobene Sachrüge hin von Amts wegen zu prüfen hat - ergibt sich insoweit bereits daraus, dass die Rechtmäßigkeit der Disziplinarmaßnahme bei zukünftigen Prognoseentscheidungen und bei der Festsetzung eventueller künftiger derartiger Maßnahmen von Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris, Rn. 18 m.w.N., Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, 11.

    Die Strafvollstreckungskammer durfte die Rechtmäßigkeit der verhängten Disziplinarmaßnahme nicht unter Auswechselung der von der Anstalt angeführten Gründe für die angenommene Pflichtwidrigkeit des sanktionierten Verhaltens bestätigen, sondern hatte die Maßnahme lediglich auf der Grundlage des von der Anstalt erhobenen Vorwurfes der lautstarken (verbalen) Auseinandersetzung zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris, Rn. 28).

  • BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).
  • OLG Hamm, 02.07.1991 - 1 Vollz (Ws) 48/91
    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Kapitel Sicherheit und Ordnung, Rn. 26; Senatsbeschluss vom 02. Juli 1991 - 1 Vollz (Ws) 48/91 -, juris, Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 09.09.2003 - 1 Ws 275/03

    Entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist im Verfahren nach dem StVollzG keine zur Überprüfung der Erfolgsaussichten berufene Tatsacheninstanz und hat damit auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz zu prüfen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08 -, juris, Rn. 8 NStZ-RR 2009, 127; Arloth, in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 120 Rdnr 7, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2012 zu III-1 Vollz (Ws) 681/12; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. September 2003 - 1 Ws 275/03 -, juris).
  • OLG Hamburg, 17.11.2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit einer eingeschränkten Bewilligung von

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist im Verfahren nach dem StVollzG keine zur Überprüfung der Erfolgsaussichten berufene Tatsacheninstanz und hat damit auch nicht die Erfolgsaussichten eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die erste Instanz zu prüfen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 3 Vollz (Ws) 64/08 -, juris, Rn. 8 NStZ-RR 2009, 127; Arloth, in Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl. § 120 Rdnr 7, jew. m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2012 zu III-1 Vollz (Ws) 681/12; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. September 2003 - 1 Ws 275/03 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.08.2017 - 1 Vollz (Ws) 288/17

    Nichtraucherschutz; Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2017 zu III-1 Vollz (Ws) 288/17, vom 30. August 2018 zu I-1 Vollz (Ws) 325/18 und vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz (Ws) 376/18).
  • KG, 30.03.2007 - 2 Ws 151/07

    Strafvollzug: Streitwertfestsetzung in Strafvollzugssachen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Der in § 52 Abs. 2 GKG genannte Betrag von 5.000 Euro hat regelmäßig außer Betracht zu bleiben, da er nur ein subsidiärer Ausnahmewert ist(vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 Ws 151/07 Vollz -, juris, Rn.14).
  • OLG Hamm, 04.09.2018 - 1 Vollz (Ws) 376/18

    Strafvollzug; Anforderungen an die Begründung von Fluchtgefahr und

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung der Rechtsbeschwerde, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2017 zu III-1 Vollz (Ws) 288/17, vom 30. August 2018 zu I-1 Vollz (Ws) 325/18 und vom 04. September 2018 zu III-1 Vollz (Ws) 376/18).
  • OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 356/14

    Verbale Auseinandersetzung; Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Die verhängte Disziplinarmaßnahme ist allein auf der Grundlage des von der Anstalt erhobenen Vorwurfes der lautstarken (verbalen) Auseinandersetzung zu prüfen, wobei es auch im Hinblick darauf, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen und insoweit nicht jede - jedenfalls nicht jede verbale - Auseinandersetzung zwischen Gefangenen einen Verstoß gegen § 63 Abs. 2 Satz 3 StVollzG NRW (§ 82 Abs. 1 S. 2 StVollzG) darstellt, der Feststellung und näheren Darlegung bedarf, inwieweit das geordnete Zusammenleben in der Anstalt durch die Auseinandersetzung gestört war (vgl. Senatsbeschluss vom 09. September 2014 - III-1 Vollz (Ws) 356/14 -, juris, Rn. 10), was sowohl für die Tatbestands- als auch bei der Rechtsfolgenzumessung (vgl. Arloth in Arloth/Krä, StVollzG, § 82, Rn. 3) von Bedeutung und voll gerichtlich überprüfbar ist (Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 80 StVollzG NRW Rn. 2 i.V.m. § 103 StVollzG Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2014 - 1 Ws 91/14

    Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20
    Der Senat hat den Gegenstandswert von Amts wegen (§ 63 Abs. 3 Nr. 2 GKG) geändert und gemäß §§ 65, 60, 52 GKG unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Lage des beschwerdeführenden Betroffenen, der Bedeutung der Sache für ihn sowie des Spannungsverhältnisses, das sich daraus ergibt, dass das mit der Festsetzung hoher Gegenstandswerte verbundene Kostenrisiko sich einerseits als Zugangshürde erweisen kann, andererseits die Inanspruchnahme qualifizierter anwaltlicher Hilfe nur bei der Festsetzung von Gegenstandswertwerten gewährleistet erscheint, aus denen sich ein kostendeckender Gebührenanspruch des Anwalts ergibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04 -, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. September 2014 - 1 Ws 91/14 -, juris, Rn. 26) auf 1.000 Euro festgesetzt.
  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Vollz (Ws) 75/04

    Justizvollzugssache; Streitwertfestsetzung; isolierte Festsetzung;

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