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OLG Hamm, 12.01.2010 - (2) 4 Ausl. A 137/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.09.2009 - 2 BvR 1826/09
Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; Verjährung; Substitution …
Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 AuslA 137/09
Insoweit ist auch unerheblich, dass gegen den Verfolgten eine polnische Haftanordnung bzw. der Europäische Haftbefehl ergangen ist, weil diese Maßnahmen auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 2 BvR 1826/09 -) keine verjährungsunterbrechende Wirkung beigemessen werden kann, so dass diese Maßnahmen bei der Berechnung der Verjährung nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Oktober 2009 - (2) … - BGH, 15.04.2008 - 4 ARs 22/07
Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland (Europäischer …
Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2010 - 4 AuslA 137/09
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist wegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Verfolgten auch die deutsche - konkurrierende - Gerichtsbarkeit begründet, mit der Folge, dass die nach deutschem Recht eingetretene Verfolgungsverjährung der Auslieferung des Verfolgten aufgrund des vorbezeichneten Europäischen Haftbefehls an die Republik Polen entgegensteht, selbst wenn nach polnischem Recht die Strafverfolgung noch nicht verjährt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. April 2008 - 4 ARs 22/07 - Senatsbeschlüsse vom 7. August 2008 - (2) …