Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2018 - 32 SA 68/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2414
OLG Hamm, 12.01.2018 - 32 SA 68/17 (https://dejure.org/2018,2414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2018 - 32 SA 68/17 (https://dejure.org/2018,2414)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2018 - 32 SA 68/17 (https://dejure.org/2018,2414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 3
    Bestimmung des gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO gemeinsam zuständigen Gerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtsstandbestimmung am Standort des Bauwerks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtsstandbestimmung am Standort des Bauwerks? (IBR 2019, 1169)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.12.2017 - 32 SA 62/17

    Vorlage eines Gerichtsstandbestimmungsverfahrens betreffend die örtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2018 - 32 SA 68/17
    Aus vergleichbaren Gründen hat der Senat auch schon in seinem Beschluss vom 07.10.2016 (32 SA 62/17, zitiert nach NRWE) keine Ausnahme von der Bestimmung eines Gerichts des allgemeinen Gerichtsstands zugelassen.
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 32 Sa 76/13

    Kriterien für die Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2018 - 32 SA 68/17
    Allerdings geht der Senat weiterhin wie in dem von den Antragstellern zitierten Beschluss vom 14.11.2013 (32 SA 76/13, zitiert nach NRWE, dort Tz. 30) davon aus, dass in Ausnahmefällen die Bestimmung eines nur für einen Streitgenossen gem.
  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 19/19

    Zuständigkeitsbestimmung bei verklagten Streitgenossen mit allgemeinem

    Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris).
  • BayObLG, 03.12.2019 - 1 AR 112/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagen

    Ein Gericht, bei dem keiner der verklagten oder zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht schon deswegen im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil für einen der Beklagten dort der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsorts eröffnet ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris; Beschluss vom 10. Oktober 2017, 32 SA 50/17, juris; Beschluss vom 7. Oktober 2016, 32 SA 62/16, juris).
  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

    Es liegt auch kein Fall vor, in dem einer der beiden allgemeinen Gerichtsstände der Antragsgegner eine örtliche Nähe zum Bauwerk aufweist und als Gerichtsstand gleichermaßen zweckmäßig und prozessökonomisch wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Januar 2018, 32 SA 68/17, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht