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OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 41/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
- openjur.de
Zulässigkeit einer Berufung des Nebenklägers
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 328, 400
Zulässigkeit einer Berufung des Nebenklägers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Nebenklägers; Anforderungen an die Möglichkeit einer Verurteilung nach dem nebenklagefähigen Straftatbestand; Ausreichen einer bloßen Behauptung eines nebenklagefähigen Deliktes
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 14 Ns 89/07
- OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ws 41/08
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 27.02.2009 - 1 Ws 26/09
Nebenklage: Anfechtungsrecht des Nebenklägers; Benennung des Berufungsziels
Schon der Wortlaut (Einlegung der Berufung) macht deutlich, dass die verspätete Berufungsbegründung (§ 317 StPO) nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt, sondern allein die fehlende Mitteilung der notwendigen Beschwer im Sinne von § 400 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 12. Februar 2008, 3 Ws 41/08, zitiert nach LexisNexis). - OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das …
Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 12.02.2008 (3 Ws 41/08) den die Berufung verwerfenden Beschluss des Landgerichts aufgehoben, da unter Zugrundelegung des bisherigen Verfahrensstoffes jedenfalls mehr als die bloß entfernte Möglichkeit einer Aburteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags oder Mordes bestand und das Ziel der Nebenklage nach einer etwaigen Verweisung durch das Berufungsgericht an das Schwurgericht nach § 328 Abs. 2 StPO auch erreichbar wäre.