Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2011 - I-5 U 1/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,35703
OLG Hamm, 12.05.2011 - I-5 U 1/11 (https://dejure.org/2011,35703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2011 - I-5 U 1/11 (https://dejure.org/2011,35703)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - I-5 U 1/11 (https://dejure.org/2011,35703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 259; BGB § 987; BGB § 988; ZVG § 152 Abs. 2
    Nichtigkeit als Folge einer fehlerhaften Anordnung der Zwangsverwaltung gegenüber einem nachrangig eingetragenen Nießbrauchsberechtigten; Vorlagepflicht des Duldungstitels als Voraussetzung an die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit als Folge einer fehlerhaften Anordnung der Zwangsverwaltung gegenüber einem nachrangig eingetragenen Nießbrauchsberechtigten; Vorlagepflicht des Duldungstitels als Voraussetzung an die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung auch bei einem als nachrangig ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Soweit der Bundesgerichtshof die Fälligkeit entsprechend den mietvertraglichen Regeln bestimmt hat, beruhte der Anspruch auf einer solchen Gebrauchsfortsetzung nach Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. BGH, Urt. v. 23.01.1974 - VIII ZR 219/72 - WM 1974, 260).
  • BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94

    Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Diese Norm, nach der dem Vollstreckungsschuldner, wenn dieser im Zwangsverwaltungsobjekt Räume bewohnt, die für seinen Hausstand unentbehrlichen Räume zu belassen sind, schützt nur den Zwangsverwaltungsschuldner, also den Eigentümer des zwangsverwalteten Grundstücks, und nicht einen Dritten, der von ihm ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht ableitet (BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94 - NJW 1995, 2846).
  • BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02

    Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Auch sind die Voraussetzungen der §§ 257, 258 ZPO erfüllt, da Ansprüche auf Nutzungsentschädigung aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis nicht mit einem Anspruch auf eine Gegenleistung verknüpft sind (vgl. BGH, Beschl. v. 20.11.2002 - VIII ZB 66/02 - NJW 2003, 1395).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Dies gilt unbeschadet dessen, dass die erfolgte uneingeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung wegen des bestehenden nachrangigen Wohnrechts und des Fehlens eines Duldungstitels der Vollstreckungsgläubigerin (Sparkasse X) gegen den Beklagten fehlerhaft sein dürfte (vgl. zum Nießbrauch: BGH, Beschlüsse vom 14.03.2003 - IXa ZB 47/03 und IXa ZB 45/03 - zitiert nach juris).
  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 47/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Dies gilt unbeschadet dessen, dass die erfolgte uneingeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung wegen des bestehenden nachrangigen Wohnrechts und des Fehlens eines Duldungstitels der Vollstreckungsgläubigerin (Sparkasse X) gegen den Beklagten fehlerhaft sein dürfte (vgl. zum Nießbrauch: BGH, Beschlüsse vom 14.03.2003 - IXa ZB 47/03 und IXa ZB 45/03 - zitiert nach juris).
  • BGH, 06.08.2008 - XII ZR 67/06

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Geschäftsraummietvertrages wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Nebenkosten sind gem. §§ 988, 818 Abs. 2 BGB, 152 ZVG als Teil der Nutzungsentschädigung zu ersetzen, wenn sie im örtlichen Bereich der streitgegenständlichen Räumlichkeiten üblicherweise vom Mieter zu tragen und für das genutzte Objekt tatsächlich angefallen sind (vgl. zur Nutzungsentschädigung bei einem gem. § 142 Abs. 1 BGB nichtigen Mietverhältnis: BGH, Urt. v. 06.08.2008 - XII ZR 67/06 - zitiert nach juris Tz. 52-55).
  • LG Dortmund, 29.10.2010 - 3 O 175/10

    Anspruch eines Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsbewohner auf Räumung und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29.10.2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (3 O 175/10) unter Klageabweisung im Übrigen und Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert:.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2004 - 3 U 104/03

    Zum Anspruch des Zwangsverwalters auf Zahlung eines Nutzungsentgelts für ein im

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2011 - 5 U 1/11
    Eine Bindung des Zwangsverwalters an sonstige, insbesondere unentgeltliche Nutzungsvereinbarungen besteht nicht (Senat, Beschl. v. 26.03.2007 - 5 U 5/07; OLG Brandenburg, Urt. v. 10.03.2004 - 3 U 104/03 - ZinsO 2004, 443, 444 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    bb) Nicht richtig ist jedoch der von dem Berufungsgericht - unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 12. Mai 2011 - 5 U 1/11, juris Rn. 23 = BeckRS 2012, 25437) und des Landgerichts Dortmund (ZMR 2011, 151, 152) - daraus gezogene Schluss, dass dem Zwangsverwalter auf Grund der Anordnung des Vollstreckungsgerichts auch ein Herausgabeanspruch nach § 985 BGB gegen den Inhaber des Wohnungsrechts zustehe, wenn das Recht des Vollstreckungsgläubigers - wie hier - einen besseren Rang als das Wohnungsrecht hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht