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   OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04   

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https://dejure.org/2004,9136
OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04 (https://dejure.org/2004,9136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04 (https://dejure.org/2004,9136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 Ss OWi 403/04 (https://dejure.org/2004,9136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Täteridentifizierung, Lichtbild; Bezugnahme; Selbstbelastungsfreiheit im OWi-Verfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Zulässigkeit der Aufklärungsrüge; Anforderungen an Urteilsdarlegungen zur Identifizierung eines Betroffenen als Fahrzeugführer mittels eines Beweisfotos ; Anforderungen zur Bezugnahme auf ein Bild; Rechtsfolgen des Schweigens eines Angeklagten in einem ...

  • Judicialis

    StPO § 267; ; MRK § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; MRK § 6
    Täteridentifizierung, Lichtbild; Bezugnahme; Selbstbelastungsfreiheit im OWi-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Täteridentifizierung - Ordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 25.08.2005 - 2 Ss OWi 546/05

    Fahrverbot, Absehen; Ausschöpfen von Rechtsmitteln; langer Zeitablauf

    Dieses Urteil hat der Senat auf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit Beschluss vom 12. Juli 2004 aufgehoben und an das Amtsgericht zurückverwiesen, weil die obergerichtlichen Anforderungen an die Identifizierung des Betroffenen anhand eines vom Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes nicht hinreichend beachtet waren (vgl. Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 403/04; VD 2004, 217 = VA 2004, 175).
  • OLG Hamm, 29.03.2005 - 2 Ss OWi 2/05

    Bestreiten; nachteilige Schlüsse

    Hier verkennt das Amtsgericht, dass auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem bloßen Bestreiten der Täterschaft durch den Betroffenen in der Regel keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden können (Senatsbeschluss vom 12.07.2004 - 2 Ss OWi 403/04 - m.w.N.), wobei auch der Umstand, dass der Verteidiger des Betroffenen anlässlich des Hauptverhandlungstermins vom 05.07.2004 zwei weitere Personen als mögliche Fahrzeugführer benannt hat, eine andere Beurteilung vorliegend nicht zu rechtfertigen vermag.
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