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OLG Hamm, 12.07.2004 - 31 U 67/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwilligung in die Freigabe eines hinterlegten Betrages; Einziehungsrecht und Verwertungsrecht eines Insolvenzverwalters
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 19.02.2004 - 4 O 207/03
- OLG Hamm, 12.07.2004 - 31 U 67/04
- BGH, 17.11.2005 - IX ZR 174/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.2003 - IX ZR 218/02
Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs wegen mehrfacher Sicherungsabtretung …
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 31 U 67/04
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind jedoch Verwertungs- und Abwicklungsmaßnahmen aus eigenem Recht in der Regel nicht gestattet, so daß dem Kläger in Hinsicht auf die Forderung gegen die H bis zur Hinterlegung des geschuldeten Betrages das Einziehungs- und Verwertungsrecht nach § 166 Abs. 2 Insolvenzordnung (noch) nicht zustand (BGH NJW-RR 2003, 1490). - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 31 U 67/04
Zutreffend weist der Kläger insoweit darauf hin, daß zur Haftungsbegründung in der Regel eine Mitverursachung des Schadens ausreicht (vgl. BGH NJW 2000, 3423; 1993, 1723).