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   OLG Hamm, 12.07.2012 - I-28 U 77/11   

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https://dejure.org/2012,47965
OLG Hamm, 12.07.2012 - I-28 U 77/11 (https://dejure.org/2012,47965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2012 - I-28 U 77/11 (https://dejure.org/2012,47965)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - I-28 U 77/11 (https://dejure.org/2012,47965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anwaltshaftung; Anwaltsregress; Auslobung; Zahlungsversprechen; Preisausschreiben

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anwaltshaftung; Anwaltsregress; Auslobung; Zahlungsversprechen; Preisausschreiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Fehlern bei der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines ausgelobten Betrages für die Lösung einer Fragestellung auf dem Gebiet der Physik; Anforderungen an den Rechtsbindungswillen bzgl. der Auslobung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 657; BGB § 661
    Haftung eines Rechtsanwalts wegen Fehlern bei der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines ausgelobten betrages für die Lösung einer Fragestellung auf dem Gebiet der Physik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.06.1955 - V ZR 120/53

    Preisausschreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Denn auch eine negative Auslobung kann Gegenstand eines verbindlichen Rechtsgeschäfts sein (BGHZ 17, 366 "Sonnenflecken"; Staudinger-Beckmann BGB § 657 Rnr. 28).

    Auch wenn bislang ungelöste wissenschaftliche Fragestellungen durchaus Gegenstand eines verbindlichen Rechtsgeschäfts im Sinne einer Auslobung oder eines Preisausschreibens sein können (BGHZ 17, 366), ist stets eine Abgrenzung zu solchen Wettbewerben vorzunehmen, bei denen letztlich sowohl der Wettbewerbsgegenstand als auch das in Aussicht gestellte Wettbewerbsverfahren nicht als seriöser wissenschaftlicher Disput, sondern als skurriler Unfug angesehen werden müssen, bei denen ein rechtsverbindliches Zahlungsversprechen nicht anzunehmen ist.

    Die Entscheidung über die Richtigkeit oblag vielmehr einem oder mehreren Preisrichtern, wobei eine Überprüfung auf die sachliche Richtigkeit ausgeschlossen war (BGHZ 17, 366 - juris-Tz. 40), weil die Gerichte nicht zu Entscheidungen über Streitfragen auf wissenschaftlichen, künstlerischen oder sportlichen Gebieten berufen sind (Soergel-v. Reden BGB § 661 Rnr. 35).

    Im Zusammenhang mit Preisausschreiben nach § 661 BGB ist allerdings anerkannt, dass die Preisrichterentscheidung entsprechend § 1059 ZPO auf grobe Verfahrensfehler hin überprüft werden kann (BGHZ 17 366 - juris-Tz. 38; Soergel-v. Reden BGB § 661 Rnr. 35; MünchKommBGB-Seiler § 661 Rnr. 14; Staudinger-Bergmann BGB § 661 Rnr. 35).

  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Das von X vorgegebene wirtschaftliche Interesse an der Verwertung neuer Erkenntnisse zur Drehimpulserhaltung kann zwar für sich betrachtet, auf einen Rechtsbindungswillen hindeuten, um den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen (BGHZ 88, 373 "Architektenwettbewerb" - juris-Tz. 29 a.E.; OLG Dresden, Urt. 8 U 210/10 v. 16.11.2010 "VW Cross Polo").

    Maßgeblich bleibt vielmehr, ob anhand objektiver Kriterien auf Grund der Erklärungen und des sonstigen Verhaltens der Parteien der Wille, eine rechtsgeschäftliche Bindung einzugehen, festgestellt werden kann (BGHZ 88, 373 - juris-Tz. 29).

  • BGH, 21.02.2002 - IX ZR 127/00

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Für etwaige Fehler des Rechtsberaters bei der Prozessführung ist dabei auf den Zeitpunkt der ersten für den Anspruchsteller nachteiligen Gerichtsentscheidung abzustellen (BGH NJW 2002, 1414 - juris-Tz. 8).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Die in der Berufungsinstanz vorgenommene Klageerweiterung im Sinne von § 264 Nrn. 2 u. 3 ZPO war zwar zulässig (BGH NJW 2004, 2152 - juris-Tz. 25; Zöller-Heßler ZPO, 29. Aufl. 2012, § 533 Rnr. 3), aber unbegründet.
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Die dreijährige Verjährungsfrist des - vermeintlichen - Schadensersatzanspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB begann am Schluss des Jahres, in dem der Kläger von den anspruchsbegründenden Umständen jedenfalls soweit Kenntnis hatte, dass ihm ungeachtet einer etwaigen Schadensfortentwicklung die Erhebung einer Klage gerichtet auf Feststellung der Einstandspflicht der Beklagten zuzumuten war (BGH NJW 2008, 2576 - juris-Tz. 27).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Zwar durfte der Kläger die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses am 03.01.2012 und darüber hinaus einen angemessenen Zeitraum abwarten, der mit zwei Wochen oder geringfügig darüber zu bemessen sein dürfte (BGH NJW 2009, 999 - juris-Tz. 16).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Ob und inwieweit ein geltend gemachter Schaden auf der Pflichtverletzung beruht, ist dadurch zu erfassen, dass die tatsächliche Lage des Geschädigten mit derjenigen verglichen wird, in der er sich ohne das Tun oder Unterlassen des Schädigers befände (BGH NJW 1983, 998 - juris-Tz. 11).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Damit hat Rechtsanwalt G letztlich gegen das Gebot verstoßen, vermeidbare prozessuale Risiken auszuschließen und statt dessen den sichersten X2 zu wählen, um den vom Mandaten angestrebten Erfolg zu erreichen (dazu allgemein BGHZ 171, 261ff - juris-Tz. 9; BGH NJW 2012, 2435 - juris-Tz. 22; Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts , 8. Aufl. 2010, Rnrn. 566ff; Vill, in: Zugehör Handbuch der Anwaltshaftung , 3. Aufl. 2011, Rnr. 636).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Dabei ist allerdings nicht darauf abzustellen, wie die seinerzeit mit der Sache befassten Richter den Vorprozess entschieden hätten; vielmehr ist unter normativen Gesichtspunkten danach zu fragen, wie über den Zahlungsanspruch richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 2009, 987 - juris-Tz. 16; Fahrendorf a.a.O. Rnr. 898; G. Fischer, in: Zugehör a.a.O., Rnr. 1190).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2012 - 28 U 77/11
    Damit hat Rechtsanwalt G letztlich gegen das Gebot verstoßen, vermeidbare prozessuale Risiken auszuschließen und statt dessen den sichersten X2 zu wählen, um den vom Mandaten angestrebten Erfolg zu erreichen (dazu allgemein BGHZ 171, 261ff - juris-Tz. 9; BGH NJW 2012, 2435 - juris-Tz. 22; Fahrendorf, in: Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille Die Haftung des Rechtsanwalts , 8. Aufl. 2010, Rnrn. 566ff; Vill, in: Zugehör Handbuch der Anwaltshaftung , 3. Aufl. 2011, Rnr. 636).
  • OLG Dresden, 16.11.2010 - 8 U 210/10

    Abgrenzung von verbindlicher Auslobung und unverbindlichem Gewinnspiel

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