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   OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07   

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https://dejure.org/2007,23468
OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07 (https://dejure.org/2007,23468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2007 - 30 U 43/07 (https://dejure.org/2007,23468)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2007 - 30 U 43/07 (https://dejure.org/2007,23468)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles sowie einer alten Schmiede mti zwei Stellplätzen; Übergang von bestehenden Verträgen auf einen neuen Pächter; Kündigung eines Mietvertrages über eine Tierarztpraxis durch einen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98

    BGH läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • LG Essen, 06.10.2005 - 16 O 221/04

    Parteifähigkeit einer ausländischen Kapitalgesellschaft nach der sog.

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    In einem weiteren unter dem Az. 16 O 221/04 LG Essen = 30 U 166/06 OLG Hamm anhängigen Rechtsstreit hat die Klägerin die L3 GmbH auf Herausgabe von näher bezeichneten Parkplatzflächen auf dem Grundstück O-Straße 42 in H in Anspruch genommen, die diese ursprünglich von dem X e.V. gemietet hatte.

    Soweit der Beklagte eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 16 0 221/04 LG Essen = 30 U 166/05 OLG Hamm beantragt, hält der Senat eine solche Anordnung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien nicht für angezeigt.

  • OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Der Beklagte beantragt, den vorliegenden Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dern Verfahren 30 U 166/05 OLG Hamm = II ZR 148/06 BGH auszusetzen.

    Soweit der Beklagte eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 16 0 221/04 LG Essen = 30 U 166/05 OLG Hamm beantragt, hält der Senat eine solche Anordnung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien nicht für angezeigt.

  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Wenn eine Sachentscheidung nicht ergehen kann, weil die präjudizielle Frage im anhängigen Verfahren nicht geklärt werden kann, so muss ausgesetzt werden (BGHZ 97, 135, 145 = NJW 1986, 1744 und h.M.; Musielak/ Stadler, ZPO, 5. AufI., 2007, § 148 Rn. 8).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03

    Rechts- und Parteifähigkeit liechtensteinischer Kapitalgesellschaften mit

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Durch Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 372/03 - DNotZ 2006, 143 ff., hat der BGH darüber hinaus entschieden, dass eine in dem EFTA-Staat Fürstentum Liechtenstein nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Kapitalgesellschaft in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens auf der Grundlage der darin garantierten Niederlassungsfreiheit (Art. 31 EWR) - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen sei, in der sie gegründet worden sei.
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Nach der bis zu der Entscheidung des EuGH vom 05.11.2002 (NJW 2002, 3614 = NZG 2002, 1164 - Übersseering) geltenden Rechtsprechung zum deutschen internationalen Gesellschaftsrecht hat sich die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht am Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes beurteilt.
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 133/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Eine Vertragsübernahme kann entweder durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem früheren Vermieter, dem neuen Vermieter sowie dem Mieter erfolgen (BGH NJW 98, 531; WoIf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pachtund Leasingrechts, 9. Aufl., 2004, Rn. 1279 m.w.N.) oder durch eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem alten Vermieter und dem neuen Vermieter, wobei dies der Zustimmung des Mieters bedarf (BGH WM 1974, 908 = NJW 1974, 1551; 6GHZ 154, 171 = ZIP 2003, 1658 = ZfIR 2003, 632; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1291 = ZMR 1992, 445; WoIf/Eckert/Ball, a.a.O. Rn. 1278).
  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73

    Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Eine Vertragsübernahme kann entweder durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem früheren Vermieter, dem neuen Vermieter sowie dem Mieter erfolgen (BGH NJW 98, 531; WoIf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pachtund Leasingrechts, 9. Aufl., 2004, Rn. 1279 m.w.N.) oder durch eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem alten Vermieter und dem neuen Vermieter, wobei dies der Zustimmung des Mieters bedarf (BGH WM 1974, 908 = NJW 1974, 1551; 6GHZ 154, 171 = ZIP 2003, 1658 = ZfIR 2003, 632; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1291 = ZMR 1992, 445; WoIf/Eckert/Ball, a.a.O. Rn. 1278).
  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Auf die Revision der dortigen Klagerin hat der BGH das Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 13.03.2003, NJW 2003, 1461 f.).
  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07
    Eine Vertragsübernahme kann entweder durch eine dreiseitige Vereinbarung zwischen dem früheren Vermieter, dem neuen Vermieter sowie dem Mieter erfolgen (BGH NJW 98, 531; WoIf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pachtund Leasingrechts, 9. Aufl., 2004, Rn. 1279 m.w.N.) oder durch eine zweiseitige Vereinbarung zwischen dem alten Vermieter und dem neuen Vermieter, wobei dies der Zustimmung des Mieters bedarf (BGH WM 1974, 908 = NJW 1974, 1551; 6GHZ 154, 171 = ZIP 2003, 1658 = ZfIR 2003, 632; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1291 = ZMR 1992, 445; WoIf/Eckert/Ball, a.a.O. Rn. 1278).
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

  • OLG Köln, 13.04.2006 - 7 U 31/05

    Managementfehler und Vorstandshaftung aufgrund existenzvernichtenden Eingriffs -

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