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   OLG Hamm, 12.09.2011 - III-3 RBs 248/11   

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https://dejure.org/2011,2906
OLG Hamm, 12.09.2011 - III-3 RBs 248/11 (https://dejure.org/2011,2906)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2011 - III-3 RBs 248/11 (https://dejure.org/2011,2906)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2011 - III-3 RBs 248/11 (https://dejure.org/2011,2906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Tatmehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben nicht unterbrochenen Fahrt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehrere) während einer Fahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1
    Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Tatmehrheit bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben nicht unterbrochenen Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Durchgehend zu schnell gefahren: Mehrere Bussgelder!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zweimal zu schnell bei einer Fahrt innerhalb von 3 Minuten: Tateinheit? Tatmehrheit? Eine Tat im prozessualen Sinne?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Durchgehend zu schnell gefahren: Mehrere Bußgelder!

Verfahrensgang

  • AG Minden - 15 OWi 493/10
  • OLG Hamm, 12.09.2011 - III-3 RBs 248/11

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 25 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07

    Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen während einer Fahrt sind regelmäßig auch

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2011 - 3 RBs 248/11
    Bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen während derselben, nicht unterbrochenen Fahrt handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30.08.2007 - 3 Ss OWi 458/07 -).

    Bei mehreren Geschwindigkeitsübertretungen auch im Verlaufe einer nicht unterbrochenen Fahrt - von einer nicht unterbrochenen Fahrt ist in der vorliegenden Sache zu Gunsten des Betroffenen auszugehen - handelt es sich regelmäßig um mehrere Taten sowohl im materiellen als auch im prozessualen Sinne (Senat, Beschluss vom 30. August 2007 - 3 Ss OWi 458/07 -, Rdnr. 13 m.w.N. ).

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Er umfasst nicht nur den im Bußgeldbescheid umschriebenen Vorgang, sondern auch das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem im Bußgeldbescheid bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH NStZ 1998, 251; BGH StPO § 264 Abs. 1, Tatidentität 4; KG wistra 2015, 159; ähnlich OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011, 3 RBs 248/11, abgedruckt bei juris; dass., Beschluss vom 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09, abgedruckt bei juris).
  • KG, 27.04.2020 - 3 Ws (B) 49/20

    Wirtschaftliche Verhältnisse bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

    Grundsätzlich gilt, dass mehrere Verkehrsverstöße, die auf einer ununterbrochenen Fahrt begangen werden, nicht nur im materiellen, sondern auch im prozessualen Sinn als mehrere Taten zu bewerten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 3. September 2010 - 3 Ws (B) 426/10 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 322 SsBs 161/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - III - 3 RBs 248/11 -, beide juris; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 3 Rn. 56a m.w.N.).

    Der Umstand, dass mehrere Verstöße auf der gleichen Fahrt begangen wurden, ändert nichts daran, dass das Fahren als solches keine rechtliche Klammer im Sinne einer rechtlichen Tateinheit zu den einzelnen Fehlverhaltensweisen im Verkehr bildet (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 RBs 248/11 -, BeckRS 2011, 24798).

  • KG, 14.06.2021 - 3 Ws (B) 109/21

    Verfahrenshindernisse: Teilrücknahme eines Bußgeldbescheides, Eintritt der

    Grundsätzlich gilt, dass mehrere - auch gleichartige - Verkehrsverstöße, die auf einer ununterbrochenen Fahrt begangen werden, nicht nur im materiellen, sondern auch im prozessualen Sinn als mehrere Taten zu bewerten sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 27. April 2020 - 3 Ws (B) 49/20 -, juris, vom 3. September 2010 - 3 Ws (B) 426/10 -, vom 7. April 1997 - 3 Ws (B) 54/97 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2010 - 322 SsBs 161/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - III - 3 RBs 248/11 -, beide juris).

    Der Umstand, dass mehrere Verstöße auf der gleichen Fahrt begangen wurden, ändert nichts daran, dass das Fahren als solches keine rechtliche Klammer im Sinne einer rechtlichen Tateinheit zu den einzelnen Fehlverhaltensweisen im Verkehr bildet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2011 - 3 RBs 248/11 -, BeckRS 2011, 24798; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 1 Ss (OWi) 87 B/05 -, juris; Thüringer Oberlandesgericht NZV 1999, 304; OLG Düsseldorf NZV 1998, 78; BayObLG, Beschluss vom 1. August 1994 - 2 ObOWi 343/94 -, juris; Gieg/Krennberger in Burhoff Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 6. Aufl., Rn. 3595).

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Ein solcher Ausnahmefall wird allerdings noch nicht angenommen, wenn die Geschwindigkeitsverstöße zwar in einem engen zeitlichen Rahmen erfolgten, jedoch jeweils in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen wurden und unschwer voneinander abzugrenzen sind (vgl. zum Ganzen OLG Brandenburg DAR 2005, 521; OLG Hamm, VRS 111, 366 und Beschluss vom 12.09.2011 - 3 RBs 248/11 -, juris; OLG Köln NZV 2004, 536, jew. m.w.N.; OLG Düsseldorf NZV 2001, 273; Göhler-Gürtler, a.a.O., Vor § 19, Rn. 10; Gieg in: Burhoff, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 2428 ff.).
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