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   OLG Hamm, 12.10.2010 - I-25 U 58/08   

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OLG Hamm, 12.10.2010 - I-25 U 58/08 (https://dejure.org/2010,72536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2010 - I-25 U 58/08 (https://dejure.org/2010,72536)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - I-25 U 58/08 (https://dejure.org/2010,72536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch Zahlung von Kreditraten für ein der Ehefrau gehörendes Grundstück als sog. unbenannte Zuwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Ehegatten auf einen Ausgleich für finanzielle Aufwendungen durch Zahlung von Kreditraten für ein der Ehefrau gehörendes Grundstück als sog. unbenannte Zuwendungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Der Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages liegt nahe, wenn die Ehegatten über Jahre hinweg planvoll und zielstrebig gemeinsam am Aufbau eines Vermögens mitgearbeitet haben, um auch im Alter aus dessen Erträgen zu leben und daraus auch weiteres Vermögen zu bilden (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 14).

    Hierzu gehören auch Zuwendungen, die ein Ehegatte dem anderen im Interesse einer haftungsmäßig günstigeren Organisation des Familienvermögens macht, um es dem Zugriff von Gläubigern zu entziehen (BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 23, Staudinger/Wimmer-Leonhardt § 516 BGB Rdnr. 84).

    Aus dem ehebezogenen Rechtsgeschäft eigener Art können sich nach Scheitern der Ehe entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben, wenn die Beibehaltung der durch die Zuwendung herbei-geführten Vermögenslage dem benachteiligten Ehegatten nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1989, 1986 (1987), BGHNJW 1997, 2747 (2748), BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 23).

    Dass sich nach Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, gilt entgegen der Ansicht der Beklagten gerade im Fall der Gütertrennung, da die angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (vgl. BGH Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 23, BGH NJW 1997, 2747 (2747)).

    Für Zuwendungen unter Ehegatten hat der BGH hingegen für die Bemessung der Obergrenze des Ausgleichsanspruches auf den Zeitpunkt abgestellt, um den das Vermögen des Zuwendungsempfängers bei Trennung der Ehegatten infolge der Leistungen des Zuwendenden noch vermehrt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96, Tz. 23, BGH, Urteil vom 08.07.1982, IX ZR 99/80, Tz. 22).

  • BGH, 15.02.1989 - IVb ZR 105/87

    Rückforderung von zugewandten Vermögensgegenständen nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Als Zuwendung ist nicht nur die unmittelbare Überlassung von Geldbeträgen oder Sachen durch einen der Ehegatten an den anderen zu verstehen, sondern auch die Finanzierung des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes von einem Dritten und einer späteren Wertsteigerung des Objektes (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1986 (1987)).

    Aus dem ehebezogenen Rechtsgeschäft eigener Art können sich nach Scheitern der Ehe entsprechend den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben, wenn die Beibehaltung der durch die Zuwendung herbei-geführten Vermögenslage dem benachteiligten Ehegatten nicht zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1989, 1986 (1987), BGHNJW 1997, 2747 (2748), BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 23).

    Art und Höhe des Billigkeitsanspruches hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z. B. der Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter des Ehegatten, Art und Umfang der von dem Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereiches erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1986 (1987), BGH, Urteil vom 13.07.1994, AZ: XII ZR 1/93 Tz. 13), wobei den Zuwendenden die Darlegungs- und Beweislast der für die Unzumutbarkeit sprechenden Gesichtspunkte trifft.

  • BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95

    Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Dass sich nach Wegfall der Geschäftsgrundlage Ausgleichsansprüche ergeben können, gilt entgegen der Ansicht der Beklagten gerade im Fall der Gütertrennung, da die angemessene Beteiligung beider Ehegatten an dem gemeinsam erarbeiteten Vermögen dem Charakter der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und Risikogemeinschaft entspricht (vgl. BGH Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96 Tz. 23, BGH NJW 1997, 2747 (2747)).

    Die Bestimmungen des Schuldrechts werden nicht von einer vorrangigen familienrechtlichen Abwicklungsregelung verdrängt, so dass sie nicht nur subsidiär, sondern uneingeschränkt eingreifen (vgl. MK/Koch § 516 BGB Rdnr. 72, Staudinger/Wimmer/Leonhardt § 516 BGB Rdnr. 89).Der Ausgleich einer ehebezogenen Zuwendung nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist dann nicht darauf beschränkt, schlechthin unangemessene und untragbare Ergebnisse zu korrigieren (vgl. BGH NJW 1997, 2747 (2748)).

  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Für Zuwendungen unter Ehegatten hat der BGH hingegen für die Bemessung der Obergrenze des Ausgleichsanspruches auf den Zeitpunkt abgestellt, um den das Vermögen des Zuwendungsempfängers bei Trennung der Ehegatten infolge der Leistungen des Zuwendenden noch vermehrt war (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30.06.1999, AZ: XII ZR 230/96, Tz. 23, BGH, Urteil vom 08.07.1982, IX ZR 99/80, Tz. 22).
  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Art und Höhe des Billigkeitsanspruches hängen von einer Gesamtwürdigung aller Einzelfallumstände ab, z. B. der Ehedauer, der Frage, wie lange und mit welchem Erfolg die Zuwendung ihrem Zweck gedient hat, Alter des Ehegatten, Art und Umfang der von dem Zuwendungsempfänger innerhalb seines Aufgabenbereiches erbrachten Leistungen, Einsatz eigenen Vermögens, Höhe der noch vorhandenen Vermögensmehrung, dem Zuwendenden verbliebenes Vermögen und anderes (vgl. dazu BGH NJW 1989, 1986 (1987), BGH, Urteil vom 13.07.1994, AZ: XII ZR 1/93 Tz. 13), wobei den Zuwendenden die Darlegungs- und Beweislast der für die Unzumutbarkeit sprechenden Gesichtspunkte trifft.
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Für die Fallgestaltung der Rückforderung von Zuwendungen durch Schwiegereltern hat der BGH in einem Urteil vom 28.10.1998 (AZ: XII ZR 255/96, Tz. 14) ausgeführt, dass die erwiesene Begünstigung nur für die Zeit nach der Ehescheidung zurück zu gewähren ist, denn der Zweck der Zuwendung sei für den Zeitraum, in dem die Ehe Bestand gehabt hat, erreicht worden.
  • OLG Brandenburg, 21.07.2004 - 7 U 185/03

    Rückzahlungsanspruch einer Schwiegermutter betreffend Zuwendungen, die an den

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Zum Teil wird für Zuwendungen von Schwiegereltern und für Ehegatten sowohl im Falle des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auf den Zeitpunkt der Scheidung der Ehe abgestellt, zum Teil mit der Begründung, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Zweck der Zuwendung erreicht ist (vgl. dazu OLG Brandenburg FPR 2004, 708 (709) OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1477 (1478), OLG München, Beschluss vom 05.11.1998, AZ: 12 UF 1017/98, OLG Oldenburg NJW 1994, 1539 (1540).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 5 U 35/98
    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Zum Teil wird angenommen, dass mit endgültiger Trennung der Parteien die Geschäftsgrundlage für die Zuwendung entfällt (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.1987, AZ: 11 W 95/86, Tz. 6 = FamRZ 1988, 620-621) oder dann auf den Trennungszeitpunkt abzustellen ist, soweit nicht das Ergebnis eines güterrechtlichen Ausgleichs abzuwarten ist (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 06.05.1999, AZ: 5 U 35/98, Tz. 65 = FamRZ 2000, 671-672).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1991 - 7 U 79/90
    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Zum Teil wird für Zuwendungen von Schwiegereltern und für Ehegatten sowohl im Falle des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft auf den Zeitpunkt der Scheidung der Ehe abgestellt, zum Teil mit der Begründung, dass bis zu diesem Zeitpunkt der Zweck der Zuwendung erreicht ist (vgl. dazu OLG Brandenburg FPR 2004, 708 (709) OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1477 (1478), OLG München, Beschluss vom 05.11.1998, AZ: 12 UF 1017/98, OLG Oldenburg NJW 1994, 1539 (1540).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2006 - 25 U 21/05

    Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen beim Gesamtschuldnerausgleich getrennt

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 25 U 58/08
    Eine solche die hälftige Teilung ausschließende anderweitige Bestimmung des Gesamtschuldnerausgleichs liegt darin, dass ein Ehegatte nach der endgültigen Trennung die Tilgung von Darlehensraten allein übernimmt und dafür im Gegenzug die Aufwendungen bei der Bemessung des Unterhalts berücksichtigt werden (vgl. dazu OLG Frankfurt am Main, AZ: 25 U 21/05, Tz. 28 = FamRZ 2007, 1169-1172).
  • OLG Hamm, 13.07.1987 - 11 W 95/86
  • OLG München, 05.11.1998 - 12 UF 1017/98

    Anwendbarkeit von Ansprüchen aus Wegfall der Geschäftsgrundlage neben

  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 3 U 44/93

    Schwiegereltern; Zuwendungen an Ehegatten; Erwerb eines Eigenheims; Scheidung der

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 11 U 135/12

    Wirksamkeit der Übertragung eines Wertpapierdepots auf die Lebensgefährtin

    Diese liegt nämlich nur vor, wenn nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden die Leistung nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und frei disponiblen Bereicherung führen soll, sondern auf Dauer der Lebensgemeinschaft dienen soll (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2010 - 25 U 58/08, veröffentlicht bei juris).
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