Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.11.1999 - 35 W 16/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs auf Geltendmachung des Mitarbeitersaldos eines Finanzberaters aus Provisionen und anderweitiger in Rechnung gestellter Kosten nach Beendigung der Tätigkeit; Rechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung von Arbeitnehmern und ...
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit, Seminar, Berichtspflicht, Berichte, Checklisten, Begrenzung der Anzahl der zu betreuenden Kunden, Vertreterakte, Teilnahmepflicht, Mitarbeitertreffen, Jahrestagungen, Vertriebsmeetings
Verfahrensgang
- LG Münster - 4 O 349/98
- OLG Hamm, 12.11.1999 - 35 W 16/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.12.1981 - I ZR 200/79
Begriff des Angestellten; Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 35 W 16/98
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabe an (BGH BB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758).Der Kläger mußte auch die durch seine Tätigkeit entstehenden Aufwendungen, insbesondere die Kfz-, Telefon-, Reise- und Bewirtungskosten selbst tragen (§ 7 I des Vertrages) (vgl. BGH BB 1982, 1876, 1877).
- BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
Begriff der Vermittlungstätigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 35 W 16/98
Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern vor allem auf das Gesamtbild der vertraglichen Gestaltung und die tatsächliche Handhabe an (BGH BB 1982, 1876, 1877; BGH NJW 1982, 1757, 1758). - BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98
Zur Scheinselbstständigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 12.11.1999 - 35 W 16/98
Die vom Beklagten angeführte Rechtsprechung zur Selbständigkeit von Franchisenehmern steht der Entscheidung nicht entgegen (BGH NJW 1999, 218).