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   OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06   

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https://dejure.org/2006,13117
OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06 (https://dejure.org/2006,13117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.12.2006 - 21 U 81/06 (https://dejure.org/2006,13117)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 21 U 81/06 (https://dejure.org/2006,13117)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung des Pflegeentgeltteils für Verpflegung an den Erben; Bestehen eines bereicherungsrechtlichen Ausgleichsanspruchs eines Heimbewohners im Rahmen eines Heimvertrages; Entgeltreduzierung bei Heimkosten aufgrund der Nichtinanspruchnahme der angebotenen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 585
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 371/03

    Ansprüche des Heimträgers bei Finanzierung einer Sondennahrung durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06
    Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Grunde gelegt, wonach im Rahmen eines Heimvertrages einem Heimbewohner, der die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung zwingend angewiesen ist, Anspruch auf Entgeltreduzierung bzw. nach Überzahlung ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch zustehen kann (BGH, Urteile vom 22.01.2004 (BGHZ 157, 309 ) und 04.11.2004 (BGH NJW 2005, 824)).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2006 - 1 U 202/05

    Heimvertrag: Anspruch des Heimbewohners auf Erstattung des Verpflegungsentgelts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06
    Der Senat vermag sich jedoch nicht der weitergehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe in dessen Entscheidung vom 13.04.2006 (VersR 2006, 1416 f) anzuschließen, wonach Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen nicht der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F., sondern der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 7 bzw. 11 BGB a.F. unterliegen.
  • BGH, 26.04.1989 - VIII ZR 12/88

    Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung zuviel entrichteter Leistungsentgelte;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06
    Ferner hat der Bundesgerichtshof einen Rückzahlungsanspruch zuviel entrichteter Entgelte eines Fernwärmelieferungsvertrages ebenfalls der vierjährigen Verjährungsrist unterstellt (BGH NJW-RR 1989, 1013).
  • BGH, 22.01.2004 - III ZR 68/03

    Anspruch des Heimträgers auf Vergütung nicht in Anspruch genommener Verpflegung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06
    Das Landgericht hat seiner Entscheidung zu Recht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Grunde gelegt, wonach im Rahmen eines Heimvertrages einem Heimbewohner, der die angebotene Kostform nicht entgegennimmt, weil er auf Sondennahrung zwingend angewiesen ist, Anspruch auf Entgeltreduzierung bzw. nach Überzahlung ein bereicherungsrechtlicher Ausgleichsanspruch zustehen kann (BGH, Urteile vom 22.01.2004 (BGHZ 157, 309 ) und 04.11.2004 (BGH NJW 2005, 824)).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06
    So hat der Bundesgerichtshof bei Nichtigkeit eines Ratenkreditvertrages auch den Anspruch des Kreditnehmers auf Rückzahlung geleisteter Zinsen der vierjährigen Verjährungsfrist nach § 197 BGB a. F. unterworfen (BGHZ 98, 174).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2006 - 21 U 81/06
    Erst nach Anforderung war er gehalten, den Vorschuss unverzüglich, binnen 2 Wochen, einzuzahlen (vgl. BGH NJW 1986, 1347).
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