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   OLG Hamm, 13.04.2005 - 20 U 231/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4432
OLG Hamm, 13.04.2005 - 20 U 231/04 (https://dejure.org/2005,4432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.04.2005 - 20 U 231/04 (https://dejure.org/2005,4432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. April 2005 - 20 U 231/04 (https://dejure.org/2005,4432)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Jagdhaftpflichtversicherung; Eigenmächtige Vornahme der Reparatur eines Jagdgewehrs durch den Versicherungsnehmer; Leistungsfreiheit wegen Verletzung des Anerkenntnisverbots und Befriedigungsverbots

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; AHB § 5 Abs. 5; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 154 Abs. 2

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB 02 § 5 Nr. 5; VVG § 154 Abs. 2
    Verstoß gegen das Anerkenntnisverbot durch Erteilung eines Reparaturauftrags für die beschädigte Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung infolge Verstoßes gegen das Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht - Der Schädiger gibt schon mal den Auftrag…

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Jagdgewehr beschädigt - Haftpflichtversicherter anerkennt mit Reparaturauftrag den Anspruch des Geschädigten an

  • streifler.de (Zusammenfassung)

    Haftpflichtversicherung: Reparaturauftrag des Schädigers ohne Kenntnis des Versicherers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Obliegenheitsverletzung: Reparaturauftrag des Schädigers ohne Kenntnis des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1392
  • VersR 2006, 829
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.01.1991 - 20 U 164/90

    Anerkentnisverbot; Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2005 - 20 U 231/04
    Zweck dieses Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots ist es zu verhindern, daß sich Versicherungsnehmer und Dritte auf Kosten des Versicherers arrangieren und dadurch dem Versicherer die ihm nach den Bedingungen allein zustehende Herrschaft der Fallbearbeitung nehmen (Senat, Urt.v. 11.01.1991 - 20 U 164/90 - VersR 1992, 307).
  • OLG Hamm, 03.02.1999 - 20 U 181/98

    Wiederaufleben des Anerkenntnis- und Befriedigungsverbots nach einem Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 13.04.2005 - 20 U 231/04
    Die Belastung gesellschaftlicher Beziehungen rechtfertigt ebensowenig wie die Gefährdung langjähriger Geschäftsbeziehungen (dazu Senat, Urteil vom 03.02.1999 20 U 181/98 - NVersZ 2000, 100) einen Verstoß gegen das Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot.
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