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   OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05   

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https://dejure.org/2005,3059
OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05 (https://dejure.org/2005,3059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05 (https://dejure.org/2005,3059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 2 Ss OWi 274/05 (https://dejure.org/2005,3059)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Anforderungen an die Feststellung der Übereinstimmung eines Radarfotos mit dem Betroffenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiges Überschreiten einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Geeigneitheit eines Lichtbildes zur Täteridentifizierung; Zweifel an der Täterschaft eines Geschwindigkeitsüberschreitung bei Nutzungsmöglichkeit des Pkws für mehrere Mitarbeiter innerhalb eines ...

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Messfoto der Geschwindigkeitsmessung zu ungenau

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch bei ungenauen Messfotos

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Freispruch bei ungenauen Messfotos

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweismittel und Strategien bei Ordnungswidrigkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsordnungswidrigkeiten

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 162
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Insoweit reicht die deutlich und zweifelsfrei (BGH NStZ-RR 2016, 178) zum Ausdruck gebrachte Bezugnahme auf das in den Akten befindliche Foto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG aus, um dem Rechtsbeschwerdegericht zu ermöglichen, die Abbildung aus eigener Anschauung zu würdigen (vgl. BGH StraFo 2016, 155; Senat, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 3 Ws (B) 84/20 -, 27. November 2019 - 3 Ws (B) 380/19 -, 18. Juni 2019 - 3 Ws (B) 186/19 - und 1. August 2017 - 3 Ws (B) 158/17 - OLG Hamm NZV 2006, 162).
  • OLG Bamberg, 22.02.2012 - 2 Ss OWi 143/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die tatrichterlichen

    17 Angesichts dessen hätte der Tatrichter näher darlegen müssen, warum er trotz der eingeschränkten Bildqualität die Betroffene als Fahrerin identifizieren konnte (OLG Hamm NZV 2006, 162).
  • OLG Brandenburg, 02.02.2016 - 53 Ss OWi 664/15

    Anforderungen an die Identifizierung des Betroffenen aufgrund eines qualitativ

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht aus eigener Anschauung prüfen, ob sich das in Bezug genommene Foto überhaupt zur Identifizierung eignet (BGH a.a.O., OLG Hamm NZV 2006, 162).
  • KG, 01.08.2017 - 3 Ws (B) 158/17

    Darstellung der Beweiswürdigung im Bußgeldurteil: Identifizierung eines

    Dabei kann das Rechtsbeschwerdegericht aus eigener Anschauung prüfen, ob sich ein gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG in Bezug genommenes Foto überhaupt zur Identifizierung eignet (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162).

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGH NJW 1996, 1420; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162; OLG Rostock VRS 108, 29).

  • OLG Hamm, 11.08.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Verjährungsunterbrechung; Anordnung der Vernehmung; Handzeichen des

    Das Amtsgericht hat die von der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für die Identifizierung des Betroffenen anhand eines von dem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes (vgl. dazu zuletzt u.a. Senat im Beschluss vom 13. Mai 2005 in 2 Ss OWi 274/05, StraFo 2005, 297 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) beachtet.
  • KG, 26.01.2018 - 3 Ws (B) 11/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

    Das Rechtsbeschwerdegericht prüft aus eigener Anschauung, ob sich ein gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG in Bezug genommenes Foto überhaupt zur Identifizierung eignet (vgl. BGHSt 41, 376; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162).

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGHSt 41, 376; Brandenburgisches OLG DAR 2016, 282; OLG Hamm NZV 2006, 162; OLG Rostock VRS 108, 29).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - Ss (B) 107/09

    Abstandsverstoß im Straßenverkehr: Verwertbarkeit einer durch ein

    Macht der Tatrichter von der Möglichkeit des § 267 Abs. 1 S. 3 StPO Gebrauch, bedarf es im Regelfall keiner näheren Ausführungen, insbesondere keiner Auflistung der charakteristischen Merkmale, auf die sich die Überzeugung von der Identität des Betroffenen stützt (BGHSt 41, 376, 382; OLG Hamm VRS 108, 435).
  • OLG Brandenburg, 19.12.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 582/22

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Fahreridentität des

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (vgl. BGH a.a.O., OLG Hamm, NZV 2006, 162; Brandenburgisches OLG, StraFo 2011, 402; OLG Rostock VRS 108, 29).
  • OLG Celle, 09.04.2020 - 1 Ss OWi 4/20

    Pflicht-Vermerk im Urteil zum Äußern oder Schweigen des Betroffenen in

    Angesichts dessen wird der Tatrichter näher darlegen müssen, warum er, unabhängig von einer Bezugnahme, trotz der eingeschränkten Bildqualität den Betroffenen als Fahrer identifizieren kann (vgl. OLG Hamm NZV 2006, 162).
  • OLG Bamberg, 01.09.2011 - 2 Ss OWi 1063/11

    Bußgeldurteil wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes auf einer Autobahn:

    Die auf dem Foto erkennbaren charakteristischen Merkmale des Betroffenen, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend sind, sind zu benennen und zu beschreiben (OLG Hamm NZV 2006, 162).
  • OLG Brandenburg, 09.08.2011 - 53 Ss OWi 186/11

    Fahreridentifizierung aufgrund eines mangelhaften Fotos

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