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   OLG Hamm, 13.06.2007 - 31 U 255/06   

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https://dejure.org/2007,29992
OLG Hamm, 13.06.2007 - 31 U 255/06 (https://dejure.org/2007,29992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2007 - 31 U 255/06 (https://dejure.org/2007,29992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 31 U 255/06 (https://dejure.org/2007,29992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen verspätet erfolgter Ausführung eines Überweisungsauftrags; Ausführung von Überweisungen längstens binnen eines Bankgeschäftstages innerhalb einer Hauptstelle oder Zweigstelle einer Bank; Vorhandensein eines ausreichenden ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2007 - 31 U 255/06
    Dies gilt selbst dann, wenn die Klausel die Voraussetzungen und Grenzen für die vorbehaltene Bestimmung der Zinsen nicht ausdrücklich umschreibt (vgl. BGHZ 97, 212 ff.; 118, 126 ff.; BGH WM 2000, 1141, 1142 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6.3.1986 - III ZR 195/84 (BGHZ 97, 212 ff.) maßgeblich auf die Einhaltung des Rahmens der Zinssätze für vergleichbare Kredite abgestellt, wie sie sich aus den in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Statistiken ergeben.

  • BGH, 14.04.1992 - XI ZR 196/91

    Höhere Überziehungszinsen in AGB

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2007 - 31 U 255/06
    Dies gilt selbst dann, wenn die Klausel die Voraussetzungen und Grenzen für die vorbehaltene Bestimmung der Zinsen nicht ausdrücklich umschreibt (vgl. BGHZ 97, 212 ff.; 118, 126 ff.; BGH WM 2000, 1141, 1142 f.).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 2/98

    Umfang einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2007 - 31 U 255/06
    Dies gilt selbst dann, wenn die Klausel die Voraussetzungen und Grenzen für die vorbehaltene Bestimmung der Zinsen nicht ausdrücklich umschreibt (vgl. BGHZ 97, 212 ff.; 118, 126 ff.; BGH WM 2000, 1141, 1142 f.).
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