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   OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13   

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OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13 (https://dejure.org/2013,20637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2013 - 4 U 26/13 (https://dejure.org/2013,20637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 4 U 26/13 (https://dejure.org/2013,20637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Verkauf von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Fahrzeugtuningteilen ohne Prüfzeichen wettbewerbswidrig - auf die objektive Verwendungsmöglichkeit kommt es an

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verkauf von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fahrzeugteile brauchen Prüfzeichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Fahrzeug-Tuningteilen ohne Prüfzeichen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahner darf fliegenden Gerichtsstand nutzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kein Bagatellverstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen § 22a Abs. 2 StVZO

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamm, 25.09.2012 - 4 W 72/12

    Anbieten von Fahrzeugteilen ohne amtliches Prüfzeichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Für das Verbot des Feilbietens ist nämlich allein die objektive Verwendungsmöglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr und nicht die subjektive Verwendungsbestimmung des Anbieters der Fahrzeugteile entscheidend (Senat, Beschl. v. 25.09.2012 - I-4 W 72/12, MMR 2013, 100; OLG Hamm VkBl. 1966, 336; VM 1968, 24; OLG Schleswig VRS 74, 55; Kirchner in Lütkes, Straßenverkehr, § 22a StVG Rn.1; Kirchner in Lütkes, Straßenverkehr, § 22a StVZO Rn. 4).

    Denn damit wäre gerade keine Gewähr dafür gegeben, dass nicht genehmigte Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, nicht doch in unzulässiger Weise an Fahrzeugen angebracht und im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden (Senat, Beschl. v. 25.09.2012 - I-4 W 72/12, MMR 2013, 100; OLG Hamm VkBl. 1966, 336; VM 1968, 24; OLG Schleswig VRS 74, 55).

  • OLG Schleswig, 04.06.1987 - 1 Ss OWi 218/87

    Zum Feilbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Für das Verbot des Feilbietens ist nämlich allein die objektive Verwendungsmöglichkeit im öffentlichen Straßenverkehr und nicht die subjektive Verwendungsbestimmung des Anbieters der Fahrzeugteile entscheidend (Senat, Beschl. v. 25.09.2012 - I-4 W 72/12, MMR 2013, 100; OLG Hamm VkBl. 1966, 336; VM 1968, 24; OLG Schleswig VRS 74, 55; Kirchner in Lütkes, Straßenverkehr, § 22a StVG Rn.1; Kirchner in Lütkes, Straßenverkehr, § 22a StVZO Rn. 4).

    Denn damit wäre gerade keine Gewähr dafür gegeben, dass nicht genehmigte Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, nicht doch in unzulässiger Weise an Fahrzeugen angebracht und im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden (Senat, Beschl. v. 25.09.2012 - I-4 W 72/12, MMR 2013, 100; OLG Hamm VkBl. 1966, 336; VM 1968, 24; OLG Schleswig VRS 74, 55).

  • OLG Hamm, 23.10.2012 - 4 U 134/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ersatz noch nicht entrichteter Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Eine solche ernsthafte und endgültige Verweigerung der Freistellung dem Grunde nach macht sowohl eine Fristsetzung nach § 281 Abs. 2 BGB als auch eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 250 S. 1 BGB entbehrlich (vgl. Senat, Urteil vom 23.10.2012 - 4 U 134/12).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (BGH, GRUR 2001, 178 - Impfstoffversand an Ärzte ; GRUR 2006, 243 - MEGA-Sale ; Köhler /Bornkamm, 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.25).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 4 U 10/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Denn sie durfte sich zur Durchsetzung ihres Klageanspruchs auch und vor allem dasjenige Landgericht in Deutschland aussuchen, vor dem sie sich die größten Erfolgsaussichten für ihr Begehren versprach (vgl. Senat BeckRS 2009, 24370).
  • OLG Hamm, 15.10.2007 - 4 W 148/07

    Gerichtszuständigkeiten bei Internetklagen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Damit besteht eine Vielzahl von Tatortgerichtsständen (sog. fliegender Gerichtsstand), zwischen denen die Klägerin nach § 35 ZPO die freie Wahl hatte (vgl. Ahrens- Bähr , 6. Aufl., Kap. 17 Rdnr. 15ff.; Senat, Beschluss vom 15.10.2007, Az. 4 W 148/07).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Dies wäre vielmehr nur dann der Fall, wenn die Abmahntätigkeit der Klägerin sich gleichsam verselbständigt hätte, d.h. in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit stehen und damit bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenerzielungsinteresse mehr bestehen könnte (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner ; Köhler/ Bornkamm , 31. Aufl., § 8 UWG, Rn. 4.12).
  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Selbst eine umfangreiche Abmahntätigkeit der Klägerin wäre für sich genommen nicht geeignet, einen Missbrauch zu belegen (vgl. BGH GRUR 2005, 433 - Telekanzlei ).
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 6 U 70/09

    Wettbewerbswidrigkeit des Anschreibens von ehemaligen Stromkunden nach einem

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Derlei Bestimmungen stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH GRUR 2010, 754 - Golly Telly ; OLG Köln GRUR-RR 2010, 34; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.35d; Ullmann in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 81).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2013 - 4 U 26/13
    Derlei Bestimmungen stellen regelmäßig Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (vgl. BGH GRUR 2010, 754 - Golly Telly ; OLG Köln GRUR-RR 2010, 34; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 4 Rn. 11.35d; Ullmann in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 4 Nr. 11 Rn. 81).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

  • OLG Hamm, 19.11.2013 - 4 U 65/13

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

    Denn nunmehr findet sich die entsprechende Regelung über die Informationspflichten beim Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr in § 312g Abs. 1 S. 1 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 13.06.2013 - 4 U 26/13).

    Das Vorenthalten der nach § 5 a Abs. 4 UWG als wesentlich in Bezug genommenen Verbraucherinformationen nach den gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien ist unwiderleglich als "spürbare Beeinträchtigung" der Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers im Sinne des § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 2 UWG anzusehen (BGH GRUR 2010, 852 - Gallardo Spyder; Senat, WRP 2013, 378; Senat, Urteil vom 13.06.2013 - 4 U 26/13).

  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Zur Reichweite des Verbotes nach § 22 a Abs. 2 Satz 1 StVZO (Festhaltung an Senat, Urteil vom 13.06.2013 - 4 U 26/13 - ).

    Bei dieser Bestimmung handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (Senat, Urteil vom 13.06.2013 - 4 U 26/13 - ).

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2015 - 15 U 138/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener LED-Fahrzeugleuchten

    Die Vorschrift des § 22a Abs. 2 StVZO, welche nachstehend im Wortlaut wiedergegeben ist, stellt - was der Beklagte erstmalig zu Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.11.2015 in Abrede gestellt hat - eine Marktverhaltensregel i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG dar (OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2013 - Az. 4 U 26/13 - iuris; GRUR-RR 2014, 395 - Soffittenlampe; OLG Karlsruhe, GRUR-RS 2015, 07743 - LED-Fahrradlampe).
  • LG Siegen, 01.06.2017 - 7 O 14/16

    Zum wettbewerbswidrigen Verkauf nicht zugelassener Fahrhzeugteile

    Für die Frage, ob ein Gegenstand ein Fahrzeugteil, das in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein muss, im Sinne des § 22a Abs. 2 S. 1 StVZO ist, kommt es allein auf die objektive Verwendungsmöglichkeit des Gegenstandes an (OLG Hamm, Urteil vom 11. März 2014, 4 U 127/13, zitiert nach juris, Rn. 47, OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013, 4 U 26/13, zitiert nach juris, OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. November 2015, 15 U 138/14, zitiert nach juris, Rn. 30, OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Dezember 2014, 4 U 45/14, zitiert nach juris, Rn. 7).

    Denn damit wäre gerade keine Gewähr dafür gegeben, dass nicht genehmigte Fahrzeugteile, bei denen die Gefahr mangelhafter Ausführung besteht, nicht doch in zulässiger Weise an Fahrzeugen angebracht und im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden (so OLG Hamm, 4 U 26/13, juris, im 3. Orientierungssatz).

  • OLG Rostock, 28.08.2018 - 4 U 105/15

    Schadensersatz für die Beschädigung einer Gashochdruckleitung

    Zum anderen hat die Beklagte mit ihrem Klageabweisungsantrag eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung zum Ausdruck gebracht, womit das Erfordernis einer vergeblichen Fristsetzung nach § 250 Satz 1 BGB als Voraussetzung eines Zahlungsanspruches entfällt (vgl. Palandt-Grüneberg, BGB, 77. Aufl., 2018, § 250 Rn. 2 m. w. N.) bzw. die Klägerin nach §§ 281 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 249 Abs. 1 BGB Schadensersatz statt der Leistung in Form der Freistellung verlangen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2013, Az.: 4 U 26/13, - zitiert nach juris -, Rn. 107 m. w. N.).
  • LG Rostock, 22.11.2019 - 1 S 177/18

    Werkvertrag: Haftung für Sachmängel bei Ausführung eines Werkes nach Vorgabe des

    Zum anderen hat die Beklagte mit ihrem Klageabweisungsantrag eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung zum Ausdruck gebracht, womit das Erfordernis einer vergeblichen Fristsetzung nach § 250 Satz 1 BGB als Voraussetzung eines Zahlungsanspruches entfällt (vgl. Grünberg, in: Palandt, BGB, 77. Auflage, 2018, § 250 Rn. 2 m.w.N.) bzw. der Kläger gemäß §§ 281 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 249 Abs. 1 BGB statt der Leistung in Form der Freistellung Schadensersatz verlangen kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13. Juni 2013 - 4 U 26/13, juris Rn. 107 m.w.N.).
  • LG Essen, 09.01.2018 - 44 O 46/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Antrags auf Erlass einer wettbewerbsrechtlichen

    Erst wenn in ausreichendem Umfang Indizien vorgetragen sind, die für eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruches sprechen, obliegt es sodann dem Anspruchsteller, diese zu widerlegen (OLG Hamm BeckRS 2013, 14563).
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