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   OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26484
OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16 (https://dejure.org/2017,26484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2017 - 4 U 72/16 (https://dejure.org/2017,26484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - 4 U 72/16 (https://dejure.org/2017,26484)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

  • kanzlei.biz

    Kein Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung wegen Verstoß gegen "GNU General Public License"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

  • rechtsportal.de

    UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
    Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei kostenlos, aber rechtswidrig vertriebener Open-Source-Software

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch aber kein Lizenzschaden - Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung von Software unter Verstoß gegen GNU General Public License

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    GNU GPL Software: Ansprüche bei Verstoß gegen Lizenzbedingungen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz-Ansprüche bei Verstößen gegen die GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung von Open-Source-Software

  • st-sozien.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Open Source Software ohne Quellcode und ohne Lizenztext

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nutzungsverbot, aber kein Anspruch auf Schadensersatz bei GPL-Verletzung

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Verletzung einer Open Source Lizenz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstöße gegen GPL begründen keinen Schadensersatz

  • junit.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch, aber kein Schadensersatz bei Verstoß gegen GPL-Lizenz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verstöße gegen GPL begründen keinen Schadensersatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz bei GPL-Verletzung

  • ifross.org (Kurzanmerkung)

    Kein Schadensersatz bei GPL-Verstoß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1120
  • GRUR-RR 2017, 421
  • MMR 2017, 767
  • K&R 2017, 590
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Mit Blick auf die Lizenzierungspraxis der Klägerin kann jedoch nicht angenommen werden, dass sie sich diesen Wert im Wege einer von der Beklagten zu zahlenden Lizenzgebühr zunutze gemacht hätte (für die Praxis unentgeltlicher Lizenzen vgl. auch OLG Köln, GRUR 2015, 167, 173 [juris Rn. 98]; WRP 2018, 873 Rn. 19 und 21 [juris Rn. 33 und 35]; OLG Hamm, GRUR-RR 2017, 421 Rn. 65 [juris Rn. 168]).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    In der Entscheidung "Nintendo/BigBen" (GRUR 2017, 1120 ) hat der EuGH nunmehr klargestellt, unter dem Begriff des "Staates ..., in dem die Verletzung begangen wurde" im Sinne dieser Vorschrift der Staat zu verstehen ist, in dem das schadensbegründende Ereignis eingetreten ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2020 - 20 U 152/16

    Kein Schadenersatz bei markenrechtswidriger Verwendung des ÖKO-TEST Labels -

    Unter diesen Umständen ist ihr unabhängig von der Berechnungsmethode kein Schaden entstanden (vgl. OLG Hamm, NJOZ 2018, 546 Rn. 65 - GPL-Lizenz).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20
    Erst wenn feststeht, dass der Schutzrechtsinhaber sein Schutzrecht für alle in Betracht kommenden Nutzungen unentgeltlich lizenziert hat und damit der Sache nach auf eine wirtschaftliche/monetäre Verwertung seines Ausschließlichkeitsrechts vollständig verzichtet (BGH, GRUR-RR 2017, 421 - GPL-Lizenz; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 115 - Öko-Test-Label), ist davon auszugehen, dass eine Verletzungshandlung überhaupt nicht zu einem Schadenseintritt beim Schutzrechtsinhaber führen kann.
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