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   OLG Hamm, 13.06.2017 - III-4 Ws 90/17   

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https://dejure.org/2017,22793
OLG Hamm, 13.06.2017 - III-4 Ws 90/17 (https://dejure.org/2017,22793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.06.2017 - III-4 Ws 90/17 (https://dejure.org/2017,22793)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juni 2017 - III-4 Ws 90/17 (https://dejure.org/2017,22793)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger Antragstellung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 397a Abs. 2
    Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    PKH bei Nebenklage: Hat mit Waffengleichheit nichts zu tun!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Nebenkläger

Verfahrensgang

  • LG Münster - 6 Ns 56/15
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - III-4 Ws 90/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99
    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
  • BGH, 15.08.2007 - 2 StR 272/07

    Fortwirkung der Beistandsbestellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
    Soweit der Bundesgerichtshof in dem von dem Verfahrensbevollmächtigten zitierten Beschluss vom 15.08.2007, 2 StR 272/07, den dort gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz als gegenstandslos erachtet und auf die Fortwirkung einer Beiordnung auch auf die Revisionsinstanz hingewiesen hat, ist diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95

    Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
  • KG, 06.08.2009 - 4 Ws 86/09

    Strafverfahren: Rückwirkende Bestellung eines anwaltlichen Beistandes für den

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
    Soweit die Nebenklägerin durch die rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts den Vergütungsanspruch ihres Verfahrensbevollmächtigten gegen die Staatskasse sichern will (§ 45 Abs. 3 RVG), stellt dies einen verfahrensfremden Zweck dar (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06.08.2009, 4 Ws 86/09; OLG Celle a. a. O.).
  • BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10

    Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
    Eine nachträgliche rückwirkende Beiordnung eines Nebenklägervertreters bzw. eine nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren ist zwar grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13.10.2010, 5 StR 179/10; KK-Senge, StPO, 7. Aufl., § 397a, Rn. 2 und 11).
  • OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
    Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15).
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