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   OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00   

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https://dejure.org/2000,1769
OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00 (https://dejure.org/2000,1769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2000 - 15 W 107/00 (https://dejure.org/2000,1769)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 15 W 107/00 (https://dejure.org/2000,1769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 78

    BGB § 2232 S. 1 Fall 1; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1
    Blankounterschrift zur Vorbereitung eines notariellen Testaments

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2232 S. 1 Fall 1; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1
    Blankounterschrift zur Vorbereitung eines notariellen Testamtents

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentserrichtung; Mündliche Erklärung; Zur Niederschrift; Notar; Unterschriftsleistung; Urkunde; Äußeres Erscheinungsbild; Blankounterschrift

  • Judicialis

    BGB § 2232 S. 1 Fall 1; ; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2232 S. 1 Alt. 1; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1
    Unterzeichnung eines notariellen Testaments auf einem gesonderten Blatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB § 2232 S. 1 Fall 1; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1
    Blankounterschrift zur Vorbereitung eines notariellen Testamtents

  • RA Kotz (Leitsatz)

    Kein wirksames Testament bei Blankounterschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2001, 129
  • FGPrax 2000, 242
  • FamRZ 2001, 383
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 07.05.1991 - BReg. 1a Z 65/90

    Rechtswirksame Anordnung der Testamentsvollstreckung ; Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Die Unterschrift muß Fortsetzung und Abschluß der Testamentserrichtung sein; sie gehört grundsätzlich an den Schluß der Urkunde (BayObLG NJW-RR 1991, 1222).

    Sie obliegt - wie die Testamentsauslegung - daher dem Gericht der Tatsacheninstanzen und kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 1988, 1211; NJW-RR 1991, 1222).

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Wie der Senat erst kürzlich erneut entschieden hat (Beschluß vom 27. Juni 2000 - 15 W 13/00 -), muß die Unterschrift unter einer letztwilligen Verfügung in jedem Fall vom äußeren, Erscheinungsbild her geeignet sein, die Verantwortung für den auf dem Schriftstück befindlichen Text zu übernehmen (vgl. BGHZ 113, 48, 51; NJW 1992, 829, 830; Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 13 Rdn. 46).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Die abweichende Rechtsauffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1996, 1304) beruht auf der besonderen Rechtslage in Bayern und zwingt deshalb nicht zu einer Vorlage gemäß § 28. Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof (vgl. Brandenburgisches OLG a.a.O. S. 1621).
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Befindet sich die Unterschrift auf einem anderen Schriftstück, ist maßgebend, daß sie nach dem erkennbaren Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen deckt (BayObLG MDR 1984, 1024; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582).
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Wie der Senat erst kürzlich erneut entschieden hat (Beschluß vom 27. Juni 2000 - 15 W 13/00 -), muß die Unterschrift unter einer letztwilligen Verfügung in jedem Fall vom äußeren, Erscheinungsbild her geeignet sein, die Verantwortung für den auf dem Schriftstück befindlichen Text zu übernehmen (vgl. BGHZ 113, 48, 51; NJW 1992, 829, 830; Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 13 Rdn. 46).
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Wie der Senat erst kürzlich erneut entschieden hat (Beschluß vom 27. Juni 2000 - 15 W 13/00 -), muß die Unterschrift unter einer letztwilligen Verfügung in jedem Fall vom äußeren, Erscheinungsbild her geeignet sein, die Verantwortung für den auf dem Schriftstück befindlichen Text zu übernehmen (vgl. BGHZ 113, 48, 51; NJW 1992, 829, 830; Keidel/Winkler, BeurkG, 14. Aufl., § 13 Rdn. 46).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Befindet sich die Unterschrift auf einem anderen Schriftstück, ist maßgebend, daß sie nach dem erkennbaren Willen des Erblassers seine gesamten Erklärungen deckt (BayObLG MDR 1984, 1024; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 581, 582).
  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Nach der Rechtsprechung des OLG Brandenburg (FamRZ 1999, 1619 ff.), der sich der Senat in der Vergangenheit bereits angeschlossen hat, prüft das Gericht der weiteren Beschwerde die Unrichtigkeit des erteilten Erbscheins nur insoweit, als der Beschwerdeführer durch eine Unrichtigkeit beschwert sein kann.
  • OLG Hamm, 04.11.1987 - 15 W 428/87

    Bezeichnung des Notars in der Niederschrift; Berichtigung der Bezeichnung der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Die gesetzliche Regelung bezweckt eine klare und zuverlässige Wiedergabe des von den Beteiligten erklärten Willens und hält zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit des Beurkundeten eine Bezeichnung des Notars für unerläßlich (Senat OLGZ 1988, 227, 228).
  • BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2000 - 15 W 107/00
    Sie obliegt - wie die Testamentsauslegung - daher dem Gericht der Tatsacheninstanzen und kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler überprüft werden (Senat a.a.O.; BayObLG FamRZ 1988, 1211; NJW-RR 1991, 1222).
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