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OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 Sbd (FamS) Zust. 21/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache für Kindschaftssachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 152 Abs. 1; FamFG § 153
Voraussetzungen der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts der Ehesache für Kindschaftssachen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90
Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden …
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 Sbd (FamS) Zust 21/10
Denn es darf im Unterschied zum einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur "gering" oder "vorübergehend" sein (BGH, Beschluss vom 03.02.1993, Az: XII ZB 93/90, FamRZ 1993, 798, Juris, Rdnr. 21).b) Auch aus den Umständen im Übrigen lässt sich gegenwärtig nicht schließen, dass der neue Aufenthalt in M auf längere Zeit angelegt ist und künftig der Daseinsmittelpunkt des Kindes werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 03.02.1993, Az: XII ZB 93/90, FamRZ 1993, 798, Juris, Rdnr. 21).
- BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95
Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen
Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 Sbd (FamS) Zust 21/10
Der Daseinsmittelpunkt des betroffenen Kindes (vgl. BGH, Beschuss vom 18.06.1997, Az: XII ZB 156/95, FamRZ 1997, 1070, Juris, Rdnr. 7) befand sich daher zumindest in der Vergangenheit in T.