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   OLG Hamm, 13.07.2012 - I-30 U 171/11   

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https://dejure.org/2012,54150
OLG Hamm, 13.07.2012 - I-30 U 171/11 (https://dejure.org/2012,54150)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2012 - I-30 U 171/11 (https://dejure.org/2012,54150)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - I-30 U 171/11 (https://dejure.org/2012,54150)
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  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03

    Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11
    Insoweit darf auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden, die aber ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorliegen müssen (BGH NJW 2006, S. 139, 140; NJW 1999, S. 3257, 3259).

    Dementsprechend hält es der BGH (NJW 2006, S. 139) für ausreichend - nämlich hinreichend bestimmbar -, wenn die Vertragsparteien eine Vereinbarung treffen, wonach eine bestimmte Vertragsdauer mit der noch später stattfindenden Übergabe des Mietobjekts beginnt.

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11
    Soweit die Klägerin sich auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2010, S. 1065) bezogen hat, ergibt sich daraus nichts Gegenteiliges.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 16 U 204/08

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11
    Dies folgt daraus, dass über den erweiterten Antrag im Senatstermin vom 23.05.2012 nicht verhandelt wurde und der Senat der Klägerin die Erhöhung der Klage nicht nachgelassen hat und der Antrag daher prozessual wirkungslos ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2000, S. 477; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 zu AZ. 16 U 204/08, veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11
    Insoweit darf auf außerhalb der Urkunde liegende Umstände zurückgegriffen werden, die aber ebenfalls zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits vorliegen müssen (BGH NJW 2006, S. 139, 140; NJW 1999, S. 3257, 3259).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04

    Folgen des Formmangels der Änderung eines Mietvertrages - Zur Entstehung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11
    Denn ein zur ordentlichen Kündigung berechtigender Schriftformmangel ist vom Senat von Amts wegen zu berücksichtigen, da der Bestand des Mietvertrages Schlüssigkeitsvoraussetzung für den geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Miete ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2005, S. 823).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2000 - 9 W 69/00

    Streitwert bei Klageerweiterung nach Schluß der mündlichen Verhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2012 - 30 U 171/11
    Dies folgt daraus, dass über den erweiterten Antrag im Senatstermin vom 23.05.2012 nicht verhandelt wurde und der Senat der Klägerin die Erhöhung der Klage nicht nachgelassen hat und der Antrag daher prozessual wirkungslos ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2000, S. 477; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2009 zu AZ. 16 U 204/08, veröffentlicht bei Juris).
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