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   OLG Hamm, 13.07.2017 - I-15 W 248/17   

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https://dejure.org/2017,35565
OLG Hamm, 13.07.2017 - I-15 W 248/17 (https://dejure.org/2017,35565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2017 - I-15 W 248/17 (https://dejure.org/2017,35565)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - I-15 W 248/17 (https://dejure.org/2017,35565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1019
    Fehlende Feststellung der Vorteilhaftigkeit einzelner Nutzungsbefugnisse bei globaler Bestellung von Grunddienstbarkeiten

  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Zulässigkeit der Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1019
    Zulässigkeit der Bestellung einer globalen Grunddienstbarkeit für eine Vielzahl von herrschenden und zugleich dienenden Grundstücken in einem Baugebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorteil nicht feststellbar: Globalgrunddienstbarkeit unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - HF-1814
  • OLG Hamm, 13.07.2017 - I-15 W 248/17

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 14.02.2014 - 34 Wx 459/13

    Grundbuchverfahren: Auslegung eines notariellen Vertrags als Auflassung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 15 W 248/17
    Bereits aus formellen Gründen hätte sie nicht ergehen dürfen, weil das vom Grundbuchamt angenommene Hindernis der fehlenden inhaltlichen Bestimmbarkeit der Dienstbarkeiten nicht mit rückwirkender Kraft heilbar ist und der Antrag auf die beantragte und bewilligte Eintragung - folgt man der Ansicht des Grundbuchamts - deshalb sofort bzw. nach entsprechendem rechtlichen Hinweis zurückzuweisen gewesen wäre (vgl. dazu BGH Rechtspfleger 2014, 123; OLG München NotBZ 2014, 263; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 18 Rn.8 m. w. N.).
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