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   OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21   

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OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21 (https://dejure.org/2021,39139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2021 - 11 UF 71/21 (https://dejure.org/2021,39139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2021 - 11 UF 71/21 (https://dejure.org/2021,39139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Rückführung eines Kindes in die Niederlande Nachträglich entstandenes Rückführungshindernis Berücksichtigung nachträglicher Rückführungshindernisse nur im Vollstreckungsverfahren Überragende Bedeutung einer ungestörten Bindungsentwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Hamm, 18.02.2021 - 11 UF 8/21

    Rückführung eines Kindes in das Gebiet des Königreichs der Niederlande; Widerruf

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Der Beschluss des erkennenden Senats vom 16./18.2.2021 (11 UF 8/21) wird abgeändert.

    Im Verfahren 34 F 248/20 Amtsgericht Hamm - 11 UF 8/21 Senat beantragte der Kindesvater am 9.10.2020 die Rückführung des Kindes A in die Niederlande gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ.

    Ein vom Kindesvater angestrengtes einstweiliges Anordnungsverfahren (C/01/362479/FA RK 20-4342 Rechtbank Oost-Brabant ) wurde im Hinblick auf das Verfahren 34 F 248/20 Amtsgericht Hamm - 11 UF 8/21 Senat ausgesetzt und bisher nicht weiter betrieben.

    Der Senat hat die Akte 34 F 248/20 Amtsgericht Hamm - 11 UF 8/21 Senat beigezogen.

    Auch bestand nach dem Gang des Ausgangsverfahrens 34 F 248/20 Amtsgericht Hamm - 11 UF 8/21 Senat bis zum Beschluss vom 16./18.2.2021 kaum Anlass, einen ausdrücklichen Widerspruch gegen Is erneute Übersiedelung in die Niederlande auszusprechen.

  • OLG Hamm, 12.09.2019 - 11 WF 196/19

    Herausgabe eines Kindes, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, unmittelbarer Zwang,

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Insoweit steht § 48 Abs. 1 FamFG allerdings in erkennbarem Widerspruch zu § 44 Abs. 2 IntFamRVG, wonach das Oberlandesgericht nach Ausspruch oder Bestätigung der Rückführungsverpflichtung (vgl. zuletzt Senat , Beschluss vom 12.9.2019, 11 WF 196/19, juris-Rz. 35 ff., 37 = FamRZ 2020, 1490) auch für deren Vollstreckung zuständig ist.

    Vielmehr ist das Verfahren nach dem Haager Übereinkommen grundsätzlich selbständig im IntFamRVG geregelt, für das dann jeweils Vorschriften des FamFG ggf. auch abgewandelt für anwendbar erklärt werden (vgl. etwa zum Verhältnis von § 44 Abs. 1 IntFamRVG zu §§ 89, 90 FamFG Senat , Beschluss vom 12.9.2019, 11 WF 196/19, juris-Rz. 62 = FamRZ 2020, 1490); in Angelegenheiten nach dem Haager Übereinkommen ist § 44 Abs. 2 IntFamRVG daher eine allgemeine Zuständigkeitsvorschrift.

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    aa) Nach zutreffender Ansicht können Rückführungshindernisse i.S.d. Art. 13 HKÜ auch dann zu beachten sein, wenn sie erst entstanden sind, nachdem der aus Art. 12 HKÜ folgende Rückführungsbeschluss bereits unanfechtbar geworden ist (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015, juris-Rz. 16 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64, juris-Rz. 21 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819, juris-Rz. 23; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.; ferner auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte , Erkenntnis in Sachen Raw u.a. v. France , Entscheidung vom 7.3.2013 - 10131/11 - hierzu Heidel = Hüßtege = Mansel = Noack / Erb-Klünemann , BGB4, Art. 2 HKÜ, Rz. 23).

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Abänderungsverfahren gem. § 48 Abs. 1 FamFG durchaus dem Eilbedürfnis des Haager Übereinkommens entsprechen kann, zumal die Verhandlung nachträglicher Rückführungshindernisse im Vollstreckungsverfahren nicht selten ebenfalls den Umfang eines Erkenntnisverfahrens erreicht (vgl. wiederum die angezogenen Entscheidungen Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Das Haager Übereinkommen geht von vornherein davon aus, dass eine Rückgabe des Kindes in seinen Herkunftsstaat seinem Wohl regelmäßig am besten entspricht, weil dort über sein Wohl zu entscheiden ist ( Bundesverfassungsgericht , FamRZ 1999, 85, juris-Rz. 64, 67).

    Im Gegenteil geht das Haager Übereinkommen davon aus, dass eine Rückgabe des Kindes in den Herkunftsstaat seinem Wohl regelmäßig am besten entspricht, weil dort über sein Wohl zu entscheiden ist ( Bundesverfassungsgericht , FamRZ 1999, 85, juris-Rz. 64, 67).

  • OLG Hamm, 22.12.2016 - 11 UF 194/16

    Ausschluss der Rückführung widerrechtlich nach Deutschland verbrachter Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Auch eine drohende Trennung von der Kindesmutter, weil diese am Arbeitsort in F verbleiben müsste, kann zu keinem anderen Ergebnis führen, weil von der Kindesmutter aus elterlicher Verantwortung zu verlangen ist, dass sie mit A in die Niederlande zurückkehrt (vgl. Senat , FamRZ 2017, 1679, juris-Rz. 66 ff.).

    bb) Nachdem Herr L einem erneuten Wechsel des Kindes I in die Niederlande widersprochen hat, kann von der Kindesmutter auch ganz ausnahmsweise nicht mehr verlangt werden, dass sie aus elterlicher Verantwortung gegenüber A (vgl. Senat , FamRZ 2017, 1679, juris-Rz. 66 ff.) in die Niederlande zurückkehrt.

  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    aa) Nach zutreffender Ansicht können Rückführungshindernisse i.S.d. Art. 13 HKÜ auch dann zu beachten sein, wenn sie erst entstanden sind, nachdem der aus Art. 12 HKÜ folgende Rückführungsbeschluss bereits unanfechtbar geworden ist (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015, juris-Rz. 16 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64, juris-Rz. 21 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819, juris-Rz. 23; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.; ferner auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte , Erkenntnis in Sachen Raw u.a. v. France , Entscheidung vom 7.3.2013 - 10131/11 - hierzu Heidel = Hüßtege = Mansel = Noack / Erb-Klünemann , BGB4, Art. 2 HKÜ, Rz. 23).

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Abänderungsverfahren gem. § 48 Abs. 1 FamFG durchaus dem Eilbedürfnis des Haager Übereinkommens entsprechen kann, zumal die Verhandlung nachträglicher Rückführungshindernisse im Vollstreckungsverfahren nicht selten ebenfalls den Umfang eines Erkenntnisverfahrens erreicht (vgl. wiederum die angezogenen Entscheidungen Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.).

  • EGMR, 07.03.2013 - 10131/11

    RAW ET AUTRES c. FRANCE

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    aa) Nach zutreffender Ansicht können Rückführungshindernisse i.S.d. Art. 13 HKÜ auch dann zu beachten sein, wenn sie erst entstanden sind, nachdem der aus Art. 12 HKÜ folgende Rückführungsbeschluss bereits unanfechtbar geworden ist (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart , FamRZ 2009, 2015, juris-Rz. 16 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht , FamRZ 2015, 64, juris-Rz. 21 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht , NZFam 2017, 819, juris-Rz. 23; Oberlandesgericht Karlsruhe , FamRZ 2018, 39, juris-Rz. 13 ff.; ferner auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte , Erkenntnis in Sachen Raw u.a. v. France , Entscheidung vom 7.3.2013 - 10131/11 - hierzu Heidel = Hüßtege = Mansel = Noack / Erb-Klünemann , BGB4, Art. 2 HKÜ, Rz. 23).

    Für Rückführungssachen nach dem Haager Übereinkommen folgt auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nichts anderes, denn danach ist zwar das Kindeswohl auch z u r Z e i t des Vollstreckungsverfahrens aber nicht denknotwendig i m R a h m e n des Vollstreckungsverfahrens zu beachten (vgl. Erkenntnis in Sachen Raw u.a. v. France , Entscheidung vom 7.3.2013 - 10131/11 -).

  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Selbst ein beeinflusster Kindeswille dürfte im Verfahren gem. § 1671 BGB nur dann übergangen werden, wenn Is Äußerungen seinen wirklichen Bindungsverhältnissen nicht entsprächen (so zum Umgangsrecht Bundesverfassungsgericht , FamRZ 2015, 1093, juris-Rz. 17).
  • EGMR, 15.05.2003 - 4783/03

    PARADIS and OTHERS v. GERMANY

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Zu einem anderen Ergebnis führt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch hier nicht, weil die erörterten greifbar bevorstehende Hindernisse gem. Art. 13 Abs. 1 Buchst. b) HKÜ eine Rückkehr der Kindesmutter in die Niederlande derzeit unzumutbar machen (vgl. die Erkenntnisse in Sachen G.N. v. Poland , Entscheidung vom 19.7.2016 - 2171/14 -, sowie in Sachen Paradis and Others v. Germany , Entscheidung vom 15.5.2003 - 4783/03 -).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2021 - 11 UF 71/21
    Ebenso konnte der Senat davon absehen, A persönlich anzuhören oder sich einen persönlichen Eindruck von ihr zu verschaffen, weil § 159 FamFG nicht anzuwenden ist und von einem knapp fünfzehn Monate alten Kind auch im übrigen noch nicht zu erwarten ist, dass es seine Neigungen und Bindungen gerichtlich verwertbar erkennen lassen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht , FamRZ 2010, 1622, juris-Rz. 19 ff., 27; ferner Senat , FamRZ 2020, juris-Rz. 68 ff. noch zu § 159 FamFG in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 12 UF 20/05

    Rückführung einer Siebenjährigen nach Australien

  • BVerfG, 07.12.2017 - 1 BvR 1914/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen einer unzureichenden

  • EGMR, 19.07.2016 - 2171/14

    G.N. v. POLAND

  • AG Weilburg, 22.06.1994 - 2 F 174/93

    Verletzung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Verlassen des Landes eines

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

  • BVerfG, 18.07.2016 - 1 BvQ 27/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung

  • OLG München, 19.08.1997 - 2 UF 1122/97

    Rückführung eines Kindes unter Begleitung der Mutter; Verbindung der Rückgabe

  • OLG Bamberg, 09.02.1993 - 2 UF 10/93

    Streit zwischen der us-amerikanischen Mutter und dem deutschen Vater um die

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 2 UF 2/06

    Haager Kindesentführungsübereinkommen: Bedeutung der

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

  • OLG Schleswig, 28.06.2013 - 12 UF 4/12

    Rückführung eines Kindes: Voraussetzungen der Erfüllung der

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 2 UF 4/08

    Erfüllung der Verpflichtung zur Rückführung eines entführten Kindes

  • OLG Hamm, 07.12.2005 - 11 UF 219/05

    Antrag auf Herausgabe von Kindern; Ablehnung der Rückgabe von Kindern wegen der

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2000 - 2 WF 31/00

    Kindesentführung - Abänderung einer rechtskräftigen Rückführungsentscheidung -

  • OLG Rostock, 26.07.2023 - 10 UF 79/23

    Verfahren in Familiensachen: Gerichtliche Zuständigkeit für die Abänderung einer

    Aus der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für das Vollstreckungsverfahren gemäß § 44 Abs. 2 IntFamRVG lässt sich eine Zuständigkeit auch für das Abänderungsverfahren nicht herleiten (abweichend: OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 11 UF 71/21 -, zu § 14 Nr. 2 IntFamRVG a.F.).(Rn.18).

    Soweit das OLG Hamm in einer Entscheidung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2021 - 11 UF 71/21 -, zu § 14 Nr. 2 IntFamRVG a.F.) seine Zuständigkeit entsprechend § 44 Abs. 2 IntFamRVG a.F. bejaht, ist dem nicht zu folgen.

    Damit verbleibt es hinsichtlich der Abänderung von Entscheidungen bei der eindeutigen gesetzlichen Regelung der erstinstanzlichen Zuständigkeit (vgl. auch: Hüßtege, Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2021 - 11 UF 71/21 -, in FamRZ 2021, 1994 [1995]).

    Nachdem Art. 19 HKÜ bestimmt, dass eine aufgrund des HKÜ getroffene Entscheidung über die Rückgabe des Kindes nicht als Entscheidung über das Sorgerecht anzusehen ist, wäre § 166 Abs. 1 FamFG nicht einschlägig, so dass eine Abänderung gemäß § 48 Abs. 1 FamFG in Betracht kommen würde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2021 - 11 UF 71/21 -, zu § 14 Nr. 2 IntFamRVG a.F.; a.A.: Hüßtege, Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 13.07.2021 - 11 UF 71/21 -, in FamRZ 2021, 1994 [1995]; ders., Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2022 - 1 UF 205/21 -, in FamRZ 2022, 1941 [1945]; Weber, NJW 2022, 3326 [3330], Rn. 27).

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