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   OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ws 169/02   

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https://dejure.org/2002,12470
OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ws 169/02 (https://dejure.org/2002,12470)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2002 - 4 Ws 169/02 (https://dejure.org/2002,12470)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2002 - 4 Ws 169/02 (https://dejure.org/2002,12470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an den Antrag. ordnungsgemäße Begründung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung eines Verteidigers im Strafprozess; Nachweis des dringenden Verdachtes der Tatbeteiligung und Begünstigung; Zulässigkeitserfordernisse bei einem Vorlagebeschluss; Erforderlichkeit einer Angabe der Ausschließungsgründe

  • Judicialis

    StPO § 138 a; ; StPO § 38d; ; StPO § 138c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 138a § 38d § 138c
    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an den Antrag. ordnungsgemäße Begründung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ws 169/02
    Die Tatsachen und Beweismittel müssen sich schlüssig allein aus der Begründung des Vorlagebeschlusses ergeben (vgl. zu allem OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50; OLG Düsseldorf StV 1997, 459, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 1 Ws 120/97
    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ws 169/02
    Die Tatsachen und Beweismittel müssen sich schlüssig allein aus der Begründung des Vorlagebeschlusses ergeben (vgl. zu allem OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50; OLG Düsseldorf StV 1997, 459, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1982 - 1 Ws 953/82

    Antrag auf Ausschließung eines Verteidigers; Ausschließungsantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2002 - 4 Ws 169/02
    Ist die Ausschließungsvorlage jedoch bereits unschlüssig und als Grundlage für eine Sachentscheidung, wie hier, ungeeignet, bedarf es zur Wahrung der Interessen des betroffenen Verteidigers der Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht (vgl. OLG Hamm a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 1983, 185; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 138 d Rdnr. 1 m.w.N.).
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