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   OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19   

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https://dejure.org/2019,32073
OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19 (https://dejure.org/2019,32073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2019 - 4 U 9/19 (https://dejure.org/2019,32073)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2019 - 4 U 9/19 (https://dejure.org/2019,32073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 ; SGB V § 69
    Kassenzahnärztliche Vereinigung; Honorarverhandlungen; Lauterkeitsrecht

  • rechtsportal.de

    SGB V § 69 Abs. 1
    Ausschluss der Vorschriften des UWG nach dem SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    § 69 Abs. 1 SGB V schließt wettbewerbsrechtliche Vorschriften des UWG im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Verbänden von Ärzten und Apothekern aus

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse gegen Ärztevereinigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des UWG auf eine Poster-Aktion einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Rahmen von Honorarverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 532
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19
    § 69 Abs. 1 SGB V schließt es danach aus, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen (BGH, Urteil vom 1.12.2016 - I ZR 143/15 - [Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln] , Rn. 11; BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 164/03 - [Blutdruckmessungen], GRUR 2006, 517 - 519).

    Es ist gerade der Sinn des § 69 SGB V, die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Handlungen, die dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag dienen sollen, nur den in dieser Bestimmung aufgeführten Rechtsvorschriften zu unterwerfen und dabei die Anwendung des Wettbewerbsrechts auszuschließen (BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 164/03 - [Blutdruckmessungen], GRUR 2006, 517, 519).

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19
    Mit dieser durch das GKV- Gesundheitsreformgesetz 2000 eingeführten Regelung hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung, nach der Handlungen der Krankenkassen, die den Versicherten gegenüber als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind, im Hinblick auf mögliche wettbewerbswidrige Auswirkungen auch privatrechtlich einzuordnen sind und damit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht unterliegen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1981 - I ZR 34/80 - BGHZ 82, 375, 382 = NJW 1982, 2117), die Grundlage entzogen (BSG, Urteil vom 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R).
  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19
    Mit dieser durch das GKV- Gesundheitsreformgesetz 2000 eingeführten Regelung hat der Gesetzgeber der Rechtsprechung, nach der Handlungen der Krankenkassen, die den Versicherten gegenüber als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind, im Hinblick auf mögliche wettbewerbswidrige Auswirkungen auch privatrechtlich einzuordnen sind und damit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht unterliegen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.12.1981 - I ZR 34/80 - BGHZ 82, 375, 382 = NJW 1982, 2117), die Grundlage entzogen (BSG, Urteil vom 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R).
  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15

    Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19
    § 69 Abs. 1 SGB V schließt es danach aus, Handlungen der Krankenkassen und der von ihnen eingeschalteten Leistungserbringer, die der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrags gegenüber den Versicherten dienen sollen, nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu beurteilen (BGH, Urteil vom 1.12.2016 - I ZR 143/15 - [Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln] , Rn. 11; BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 164/03 - [Blutdruckmessungen], GRUR 2006, 517 - 519).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R

    Kann ein Ersatzkassenverband gerichtlich eine Krankenkasse zwingen, nicht mit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19
    Unabhängig von der Frage, ob § 4 Abs. 3 Satz 2 SGB V es zulässt, dass der Kläger, die Ansprüche seiner Mitgliedskrankenkassen geltend macht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.07.2019 - B 1 KR 16/18 R), gehören die Krankenkassen jedenfalls nicht zu den Mitgliedern der Verfügungsbeklagten.
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2019 - 4 U 9/19
    Dies ergibt sich aus § 72 Abs. 2 SGB V, der Folgendes bestimmt: "Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden." Diese Regelung soll verhindern, dass kein ausreichender finanzieller Anreiz mehr besteht, vertragsärztlich tätig zu werden, und hierdurch die Funktionsfähigkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährdet wird (BSG, Urteil vom 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R - , Rn. 42).
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