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   OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20   

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https://dejure.org/2020,25191
OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20 (https://dejure.org/2020,25191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.2020 - 2 Ws 99/20 (https://dejure.org/2020,25191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 2020 - 2 Ws 99/20 (https://dejure.org/2020,25191)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag auf Entfernung des Angeklagten bei der Vernehmung des Beschwerdeführers ablehnenden Beschluss des erkennenden Gerichts; Prüfung der Voraussetzungen des § 247 S. 1 u. 2 StPO durch das ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
    Mit Blick hierauf ist § 305 S. 1 StPO einschränkend dahingehend auszulegen, dass zusätzlich zu der Voraussetzung, dass die Entscheidung vor dem Urteil ergangen sein muss, die Entscheidung der Urteilsvorbereitung dienen, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Prüfung unterliegen und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden können muss (OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.07.2001, Az. 3 Ws 656/01, NStZ-RR 2001, 374; vgl. auch Cirener a. a. O. § 305 Rn. 1 f.; Neuheuser in: MüKo StPO, 1. Aufl. 2016, § 305 Rn. 10 ff.; Schmitt in: Meyer-Goßner, StPO 63. Aufl. 2020, § 305 Rn. 1; Zabeck in: KK StPO 8. Aufl. 2019, § 305 Rn. 5).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18

    Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
    Beide Vorschriften, die abweichend von § 230 Abs. 1 StPO die Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung ermöglichen, sind als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 21.04.2010, Az. GSSt 1/09, NStZ 2011, 47; BGH, Beschl. v. 11.12.2018, Az. 2 StR 250/18, NStZ 2019, 421 Rn. 16).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
    Zu berücksichtigen ist zum einen, dass es zu Angst vor etwaigen physischen oder psychischen Angriffen des in Haft befindlichen Angeklagten aktuell keinen objektiven Anlass gibt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 31.04.1999, Az. 5 StR 715/98, NStZ 1999, 419).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
    Beide Vorschriften, die abweichend von § 230 Abs. 1 StPO die Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung ermöglichen, sind als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 21.04.2010, Az. GSSt 1/09, NStZ 2011, 47; BGH, Beschl. v. 11.12.2018, Az. 2 StR 250/18, NStZ 2019, 421 Rn. 16).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
    Die Vorschrift setzt eine konkrete Gefahr für die Wahrheitsfindung voraus, zu deren Abwendung die zeitweise Entfernung des Angeklagten notwendig und unvermeidbar sein muss (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.1953, Az. 1 StR 620/52, NJW 1953, 515).
  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 200/71

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20
    Bei der Prüfung der Frage, inwieweit die Voraussetzungen des § 247 S. 1 oder des § 247 S. 2 StPO vorliegen, ist durch das erkennende Gericht eine Prognoseentscheidung zu treffen, wobei dem Tatgericht insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. auch BGH, Urt. v. 20.07.1971, Az. 1 StR 200/71, zitiert nach beck-online; Schmitt a. a. O. § 247 Rn. 11).
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