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   OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99   

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https://dejure.org/1999,3509
OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.1999 - 15 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3509)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 1999 - 15 W 195/99 (https://dejure.org/1999,3509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 60, 58 Nrn. 1, 2
    Haftungsstreckung auf gesetzliche Vertreter der

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Registerrechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Eintragungshindernisses aufgrund einer satzungsmäßigen Ausgestaltung des Aufnahmeantrags zum Erwerb einer Vereinsmitgliedschaft; Erfolgsaussichten der Beschwerde eines Vereins gegen die Ablehnung der Eintragung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 60 § 58 Nrn. 1, 2
    Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 42
  • FGPrax 2000, 35
  • Rpfleger 2000, 70
  • SpuRt 2000, 198
  • NZG 2000, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 15 W 16/94

    Funktionsträger als "geborene" Mitglieder eines kirchlichen Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.

    Das Registergericht ist deshalb nicht befugt, die Anmeldung des Vereins zurückzuweisen oder zu beanstanden, wenn die Satzungsbestimmungen keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, es diese lediglich für unzweckmäßig, unklar oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. Senat FGPrax 1995, 86 a.a.O.; OLG Köln a.a.O., S. 1548; MünchKomm/Reuter, BGB, 3. Aufl. § 60 Rdn. 2).

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Bei der Ausgestaltung der Haftungsübernahme in der Satzung ist jedoch zu beachten, daß die Vereinsverfassung für Nichtmitglieder keine Mitgliederrechte und Pflichten begründet (vgl. BGHZ 128, 93, 96 f. = NJW 1995, 583; Reichert/van Look, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 6. Aufl., Rdn. 351; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 7. Aufl., Rn. 732).
  • OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung;

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • OLG Hamm, 29.09.1977 - 15 W 253/77
    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96

    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99
    b) Auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder, zur Eintragung angemeldet wird (BGHZ 107, 1, 2; ebenso: Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rechtspfleger 1995, 24; DB 1997, 418 = Rechtspfleger 1997, 166), handelt es sich um eine Beschwerde des (Vor-) Vereins und nicht der Vorstandsmitglieder, die die Notarvertreterin für den Verein eingelegt hat.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2013 - 11 Wx 39/13

    Vereinsregister: Anforderungen an den geänderten Inhalt der Vereinssatzung für

    Der vollen materiellen Prüfungsbefugnis des Registergerichts unterliegen nur die sich aus dem Vereinsrecht ergebenden Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, der Zweck des Vereins und die Einhaltung der in den §§ 56-59 BGB genannten formellen Eintragungsvoraussetzungen (vgl. § 60 BGB), das Registergericht ist deshalb nicht befugt, Satzungsbestimmungen zu beanstanden, die keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, wenn es diese lediglich für unzweckmäßig oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 42 f., OLG Köln OLGR 1994, 40 ff.; OLG Hamm NotBZ 2010 413; OLG Celle Rpfleger 2010, 670 ff.; Stöber/Otto, Handbuch Vereinsrecht 10. Auflage, Rn. 1254 ff.).
  • OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00

    Haftung des Vertreibers ausländischer Zeitschrift - Umfang des

    Außerdem verlangt der Senat mit der herrschenden Meinung ohnehin eine Abmahnung vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (Senat, Beschluß vom 02.05.2000, NJW-RR 2000, 42 = OLGR München 2000, 343).
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