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   OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18   

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https://dejure.org/2018,44695
OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18 (https://dejure.org/2018,44695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2018 - 3 Ws 473/18 (https://dejure.org/2018,44695)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2018 - 3 Ws 473/18 (https://dejure.org/2018,44695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Altfall; psychische Störung; dissoziale Persönlichkeitsstörung

  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei dissozialer Persönlichkeitsstörung und schweren sexuellen Straftaten zum Nachteil von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 StVK 6/18
  • OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12

    Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Bei solchen Taten handelt sich sicher um schwerste Gewalt und Sexualstraftaten (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 617/12, juris).

    Die Gefahr schwerster seelischer Schäden ist bei Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ebenso zu erwarten wie der tatsächliche Eintritt derartiger Schäden (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - 5 StR 617/12, juris; vgl. auch den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Rechts zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB und zur Änderung anderer Vorschriften vom 13. Januar 2016, BT-Drucks. 18/7244, S. 33 f).

  • EGMR, 06.07.2017 - 79457/13

    BECHT v. GERMANY

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner neueren Rechtsprechung eine dissoziale Persönlichkeitsstörung jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - schwerwiegend ist, als geistige bzw. psychische Störung i. S. v. Art. 5 Abs. 1 e EMRK anerkannt hat (EGMR, Urteil vom 6. Juli 2017 - 79457/13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 10211/12 und Urteil vom 6. Oktober 2016 - 55594/13 alle juris).
  • EGMR, 06.10.2016 - 55594/13

    W.P. v. GERMANY

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner neueren Rechtsprechung eine dissoziale Persönlichkeitsstörung jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - schwerwiegend ist, als geistige bzw. psychische Störung i. S. v. Art. 5 Abs. 1 e EMRK anerkannt hat (EGMR, Urteil vom 6. Juli 2017 - 79457/13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 10211/12 und Urteil vom 6. Oktober 2016 - 55594/13 alle juris).
  • EGMR, 02.02.2017 - 10211/12

    Sexualstraftäter scheitert mit Beschwerde gegen nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner neueren Rechtsprechung eine dissoziale Persönlichkeitsstörung jedenfalls dann, wenn sie - wie hier - schwerwiegend ist, als geistige bzw. psychische Störung i. S. v. Art. 5 Abs. 1 e EMRK anerkannt hat (EGMR, Urteil vom 6. Juli 2017 - 79457/13; Urteil vom 2. Februar 2017 - 10211/12 und Urteil vom 6. Oktober 2016 - 55594/13 alle juris).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung die Anordnungsvoraussetzungen für die primäre Sicherungsverwahrung nicht beanstandet (BVerfG, Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08 u.a., juris; Senat, Beschluss vom 08.08.2018, III-3 Ws 308/18).
  • EGMR, 02.06.2016 - 6281/13

    Verurteilte Gewalttäter: Regeln zur Sicherungsverwahrung bestätigt

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Soweit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 2. Juni 2016 - 6281/13 - ausgeführt hat, dass es zweifelhaft sei, ob die dissoziale Persönlichkeitsstörung einer Person allein als ausreichende geistige (bzw. psychische) Störung i. S. d. Art. 5 Abs. 1 e EMRK angesehen werden könne, sofern nicht zusätzliche Aspekte wie z. B. eine Erschwerung der Auswirkung der Störung durch Alkoholmissbrauch hinzuträten, ist diese zusätzliche Voraussetzung - ihr Erfordernis für die Annahme einer psychischen Störung unterstellt - hier gerade gegeben.
  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Entscheidend sei in den Fällen einer dissozialen oder antisozialen Persönlichkeitsstörung vielmehr der Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung in sozialer und ethischer Hinsicht, der anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten - Verhaltens des Betroffenen zu bestimmen sei (BT-Drucks. 17/9874, S. 31; ebenso die Gesetzesbegründung zum ThUG, BT-Drucks. 17/3403, S. 53 f und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011, 2 BvR 1516/11, Rdnr. 36, 40).
  • BGH, 25.04.2012 - 5 StR 451/11

    Erledigterklärung der nach § 66 StGB aF angeordneten Sicherungsverwahrung in

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Eine Erledigterklärung in diesem formalisierten Verfahren ist nämlich ausgeschlossen, wenn sich auch nur eine der Anlass- oder Vortaten dem Katalog des § 66 StGB in der heutigen Fassung zuordnen lässt (BGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 5 StR 451/11, juris, Rdnr. 13).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2018 - 3 Ws 473/18
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung die Anordnungsvoraussetzungen für die primäre Sicherungsverwahrung nicht beanstandet (BVerfG, Urteil vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08 u.a., juris; Senat, Beschluss vom 08.08.2018, III-3 Ws 308/18).
  • OLG Hamm, 23.05.2023 - 3 Ws 113/23

    Sicherungsverwahrung; Altfall; Fortdauer; Erledigung; psychische Störung;

    Seine Lebensführung ist durch die bei ihm festzustellende dissoziale Persönlichkeitsstörung nicht nur erheblich objektiv beeinträchtigt, sondern geradezu dominiert worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 Ws 473/18 -, juris).
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