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   OLG Hamm, 13.12.2012 - I-4 U 107/12   

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https://dejure.org/2012,47952
OLG Hamm, 13.12.2012 - I-4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,47952)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2012 - I-4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,47952)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - I-4 U 107/12 (https://dejure.org/2012,47952)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form einer Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 780; BGB § 781; BGB § 126; HGB § 350
    Anforderungen an die Form einer Unterlassungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei einem Kaufmann kann das Schriftformerfordernis für eine Unterlassungserklärung entfallen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Eine damit begründete Loslösung oder Änderung bestehender Vertragsbeziehungen kommt nur in Betracht, um untragbare mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbare Folgen zu vermeiden (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2010, 946).

    Die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bietet eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

    Ein Unterwerfungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

    Dies ist im Allgemeinen nur dann anzunehmen, wenn die Gründe, auf die die Kündigung gestützt wird, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen (BGH - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Die Auflösung eines Vertrages wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bietet eine außerhalb des Vertrages liegende, von vornherein auf besondere Ausnahmefälle beschränkte rechtliche Möglichkeit, sich von den vertraglich übernommenen Verpflichtungen zu lösen (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

    Ein Unterwerfungsvertrag kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis grundsätzlich auch ohne eine entsprechende vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund gekündigt werden (BGH GRUR 1997, 386 - Altunterwerfung II; BGH GRUR 2010, 946).

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Denn danach reicht allein die objektiv unbegründete Abmahnung grundsätzlich nicht aus, Ansprüche des Abgemahnten zu begründen (BGH WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Eine damit begründete Loslösung oder Änderung bestehender Vertragsbeziehungen kommt nur in Betracht, um untragbare mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbare Folgen zu vermeiden (BGHZ 133, 316 - Altunterwerfung I; BGH GRUR 2010, 946).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.1998 - 6 U 141/97

    Anfechtung einer irrtümlich eingegangenen Unterlassungsverpflichtung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2012 - 4 U 107/12
    Grundsätzlich kann allein durch eine objektiv fehlerhafte Darstellung der Rechtslage in einer Abmahnung nicht der Vorwurf der Verletzung von - aus der Aufnahme von Verhandlungen zum Abschluss des Unterlassungsvertrages resultierenden - Sorgfaltspflichten durch den Abmahnenden begründet werden (Ahrens-Achilles, 6. Aufl., Kap 7 Rn 38 Fn 129; a.A. wohl OLG Karlsruhe OLGR CR 1998, 361).
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bedarf als abstraktes Schuldversprechen bzw. -anerkenntnis grundsätzlich der Schriftform gem. §§ 126, 780, 781 BGB (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, Az. 4 U 107/12, BeckRS 2013, 05764; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 12 Rn. 1.155).
  • OLG Hamm, 17.05.2022 - 4 U 84/21
    Ungeachtet dessen hat der Senat bereits in der vom Beklagten selbst zitierten Entscheidung vom 13.12.2012 (Az. 4 U 107/12, Rn. 51 mwN., zit. nach juris) ausgeführt, dass der Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Durchbrechung des Grundsatzes "pacta sunt servanda" bedeutet und aufgrund dessen an strenge Voraussetzungen geknüpft ist.

    Eine unzumutbare Einschränkung seiner Tätigkeit ist nicht zu befürchten (vgl. Senatsurteil vom 13.12.2012 aaO., Rn. 54, zit. nach juris).

  • LG München I, 25.02.2022 - 3 HK 14399/21

    Unterwerfungserklärung, Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr,

    Aus den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Landgerichts München I - 1 HK O 6258/17 und des OLG Hamm vom 13.12.2012 - 4 U 107/12 ergibt sich nichts Abweichendes; insbesondere war dort der Schuldner offenbar nicht aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung im Original vorzulegen.
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