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   OLG Hamm, 13.12.2013 - I-15 W 322/13   

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https://dejure.org/2013,45316
OLG Hamm, 13.12.2013 - I-15 W 322/13 (https://dejure.org/2013,45316)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2013 - I-15 W 322/13 (https://dejure.org/2013,45316)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - I-15 W 322/13 (https://dejure.org/2013,45316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzung der Fiktionswirkung nach § 894 ZPO

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Voraussetzung der Fiktionswirkung nach § 894 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Rechtskraft einer Verurteilung zur Abgabe einer Zug-um-Zug abzugebenden Willenserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 726, 894 ZPO, § 925 BGB
    Rechtsfolgen der Rechtskraft einer Verurteilung zur Abgabe einer Zug-um-Zug abzugebenden Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Siegen - LT-1085
  • OLG Hamm, 13.12.2013 - I-15 W 322/13

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 106
  • Rpfleger 2014, 366
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 36/83

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 15 W 322/13
    In diesem Zusammenhang ist es streitig, ob der Gläubiger im Notartermin das (rechtskräftige und ggf. mit Vollstreckungsklausel versehene) Urteil vorlegen muss (so: BayObLGZ 1983, 181; BayObLG FGPrax 2005, 178; OLG München, Beschluss vom 11.09.2013, zitiert nach juris, Rn.10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 747, 748; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 925, Rn. 6; Kössinger in Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 20, Rn. 193; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 20, Rn. 24; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 20, Rn. 68; Beck'scher Online-Kommentar GBO/Hügel, § 20, Rn. 44; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 894, Rn. 7) oder ob das bloße Vorhandensein des (rechtskräftigen und ggf. mit Vollstreckungsklausel versehenen) Urteils genügt (so: Staudinger/Pfeifer, Neubearbeitung 2011, § 925, Rn. 84; Beck'scher Online-Kommentar BGB/Grün, § 925, Rn. 22; Münchener Kommentar zum BGB/Kanzleiter, 6. Aufl., § 925, Rn. 19).

    Es ist jedenfalls allgemein anerkannt, dass es nicht mehr den Anforderungen des § 925 Abs. 1 S. 1 BGB genügt, wenn der Gläubiger eine einseitige Auflassungserklärung beurkunden lässt, bevor überhaupt eine damit korrespondierende Auflassungserklärung des Schuldners existiert, weil der Schuldner entweder noch gar nicht verurteilt worden ist oder bei gegebener Verurteilung die sonstigen Voraussetzungen für die Fiktionswirkung des § 894 ZPO noch nicht vorliegen (vgl. BayObLGZ 1983, 181; Schöner/Stöber a.a.O., Rn. 747; Demharter a.a.O.; Meikel/Böttcher a.a.O.; Beck'scher Online-Kommentar GBO/Hügel a.a.O.; Staudinger/Pfeifer a.a.O.; Beck'scher Online-Kommentar BGB/Grün a.a.O.; Münchener Kommentar zum BGB/Kanzleiter a.a.O.).

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 15 W 322/13
    Auch wenn diese einfache Klausel wirksam gewesen sein mag (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1146), reichte sie nicht aus, um die Fiktionswirkung nach § 894 S. 2 ZPO zu bewirken.
  • BayObLG, 23.03.2005 - 3Z BR 274/04

    Beurkundungskosten bei Verurteilung des Grundstückskäufers zur Abgabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2013 - 15 W 322/13
    In diesem Zusammenhang ist es streitig, ob der Gläubiger im Notartermin das (rechtskräftige und ggf. mit Vollstreckungsklausel versehene) Urteil vorlegen muss (so: BayObLGZ 1983, 181; BayObLG FGPrax 2005, 178; OLG München, Beschluss vom 11.09.2013, zitiert nach juris, Rn.10; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 747, 748; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 925, Rn. 6; Kössinger in Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 20, Rn. 193; Demharter, GBO, 28. Aufl., § 20, Rn. 24; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 20, Rn. 68; Beck'scher Online-Kommentar GBO/Hügel, § 20, Rn. 44; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 894, Rn. 7) oder ob das bloße Vorhandensein des (rechtskräftigen und ggf. mit Vollstreckungsklausel versehenen) Urteils genügt (so: Staudinger/Pfeifer, Neubearbeitung 2011, § 925, Rn. 84; Beck'scher Online-Kommentar BGB/Grün, § 925, Rn. 22; Münchener Kommentar zum BGB/Kanzleiter, 6. Aufl., § 925, Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2019 - 3 Wx 242/19

    Vorläufige Eintragung eines Widerspruchs gegen die Eintragung in einem Grundbuch;

    Ist jedoch - wie ausweislich des Titels hier - die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, tritt die fingierende Wirkung nach § 894 Satz 2 ZPO erst ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 ZPO eine "qualifizierte" vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist; wird die Erklärung des Titelgläubigers vorher abgegeben, ist die Auflassung (form)unwirksam (so ausdrücklich: Staudinger-Pfeifer/ Diehn, BGB, Neubearb. 2017, § 925 Rdnr. 84; BeckOK BGB - Grün, Stand: 01.11.2019, § 925 Rdnr. 22; BeckOK GBO - Hügel, Stand: 01.06.2019, § 20 Rdnr. 44; Meikel-Böttcher, GBO, 11. Aufl. 2015, § 20 Rdnr. 69; vgl. auch OLG München Rpfleger 2014, 133 ff), und zwar auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erklärung des Titelgläubigers eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilte "einfache" vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vorliegt (eingehend: OLG Hamm Rpfleger 2014, 366 f m. zahlr. Nachw.).
  • OLG Rostock, 26.07.2023 - 3 W 69/23

    Anforderungen für eine Grundbucheintragung bei Zug-um-Zug-Verurteilung zur

    Allerdings ist allgemein anerkannt, dass es nicht mehr den Anforderungen des § 925 Abs. 1 S. 1 BGB genügt, wenn der Gläubiger eine einseitige Auflassungserklärung beurkunden lässt, bevor überhaupt eine damit korrespondierende Auflassungserklärung des Schuldners existiert, weil der Schuldner entweder noch gar nicht verurteilt worden ist oder bei gegebener Verurteilung die sonstigen Voraussetzungen für die Fiktionswirkung des § 894 ZPO noch nicht vorliegen (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 13.12.2013, 15 W 322/13; Rpfleger 2014, S. 366 m.w.N.).
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