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   OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18   

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https://dejure.org/2019,9802
OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18 (https://dejure.org/2019,9802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2019 - 4 W 87/18 (https://dejure.org/2019,9802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 4 W 87/18 (https://dejure.org/2019,9802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • online-und-recht.de

    Zivilrechtsweg bei Streitigkeit hinsichtlich Online-Werbung einer Stadt

  • Wolters Kluwer

    Stadt; Internetauftritt; Marktplatz; Onlinewerbung; Zivilrechtsweg; Unterlassungsanspruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stadt; Internetauftritt; Marktplatz; Onlinewerbung; Zivilrechtsweg; Unterlassungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg für eine Klage gegen eine kommunale Gebietskörperschaft wegen eines "Marktplatzes" auf ihrem Internetauftritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Für Streitigkeit zwischen Verlag und Stadt um Internetauftritt nebst Online-Marktplatz und Online-Werbung ist Zivilrechtsweg eröffnet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassungsanspruch eines Verlages gegen eine Stadt hinsichtlich eines Telemedienangebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 81
  • MMR 2019, 692
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    (im Anschluss an: BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - dort Rn. 17 ff).

    Bei dem aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG abzuleitenden Gebot der Staatsferne der Presse handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - dort Rn. 17 ff).

    Für die konkrete Beurteilung kommunaler Publikationen mit Blick auf das Gebot der Staatsferne der Presse sind Art und Inhalt der veröffentlichen Beiträge auf ihre Neutralität sowie Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - dort Rn. 35ff).

    Ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vornimmt, ist anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls festzustellen (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - dort Rn. 55f; BGH GRUR 2013, 301 Rn. 20 f - Solariniative).

    Soweit die Parteien kostenlose Pressebeiträge mit Werbeanzeigen herausgeben, versuchen sie nach dem Klagevorbringen auch, gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen und stehen damit in einem Wettbewerbsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - dort Rn. 59f).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Das gilt insbesondere auch dann, wenn die zuständigkeits- und die anspruchsbegründenden Tatsachen zusammenfallen (BGH NJW 1996, 3012, Wittschier a.a.O. Rn. 6).

    Das gilt insbesondere, weil vorliegend die zuständigkeits- und die anspruchsbegründenden Tatsachen zusammenfallen (BGH NJW 1996, 3012, Wittschier a.a.O. Rn. 6).

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger der hoheitlichen Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient, oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (so schon der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS OBG) NJW 1986, 2359; vgl. auch GBH NJW 2011, 1365, Wittschier in: Musielak/Voit, 15. Auflage § 13 GVG Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Der Gegenstandswert der Beschwerde gegen Vorabentscheidungen ist nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers festzusetzen (vgl. u.a. BGH NJW 1998, 909; Lückemann in: Zöller, 32. Auflage § 17 a GVG Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine bürgerlich-rechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, ist im Regelfall die Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs , wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den vom Kläger zur Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen ergibt, wobei es auf die Rechtsauffassungen der Parteien nicht ankommt (GmS OBG JNW 2009, 1968 [richtig: NJW 2009, 1968 - d. Red.] ; BGH NJW 1976, 1941, Wittschier a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Dabei kommt es regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger der hoheitlichen Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient, oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (so schon der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS OBG) NJW 1986, 2359; vgl. auch GBH NJW 2011, 1365, Wittschier in: Musielak/Voit, 15. Auflage § 13 GVG Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG vornimmt, ist anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls festzustellen (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17 - Crailsheimer Stadtblatt II - dort Rn. 55f; BGH GRUR 2013, 301 Rn. 20 f - Solariniative).
  • LG Dortmund, 26.06.2018 - 3 O 262/17

    Verweis des Rechtswegs an das Verwaltungsgericht bzgl. eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 26.06.2018 (3 O 262/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 87/18
    Maßgebend für die Beurteilung der Frage, ob eine bürgerlich-rechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt, ist im Regelfall die Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs , wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den vom Kläger zur Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen ergibt, wobei es auf die Rechtsauffassungen der Parteien nicht ankommt (GmS OBG JNW 2009, 1968 [richtig: NJW 2009, 1968 - d. Red.] ; BGH NJW 1976, 1941, Wittschier a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17

    Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche

    Damit die Zuständigkeit der Zivilgerichte gegeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 14.02.2019 - I-4 W 87/18 - MMR 2019, 692 = Bd. II Bl. 322-325 d.A.).
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