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   OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85   

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OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85 (https://dejure.org/1986,1915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.1986 - 4 U 197/85 (https://dejure.org/1986,1915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 1986 - 4 U 197/85 (https://dejure.org/1986,1915)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bei Verwendung von unzulässige Klauseln enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Anforderungen an die Beseitigung einer Wiederholungsgefahr; Zulässigkeit der maßvollen Überschreitung der in § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1064 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 927
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Formelle Mängel, die ohne inhaltliche Änderung durch eine andere äußere Gestaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen behoben werden können, rechtfertigen nicht das inhaltsbezogene uneingeschränkte Klauselverbot nach § 17 des AGB-Gesetzes (BGH NJW 1986, 46, 47).

    Andererseits wird die Klausel aber auch dadurch, daß sie aufgrund der gegenwärtigen Formulargestaltung bereits wegen Verstoßes gegen § 3 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes unwirksam sein könnte, nicht der abstrakten Kontrolle nach §§ 9, 13 AGB-Gesetz entzogen und kann wegen der bestehenden Gefährlichkeit für den Rechtsverkehr Gegenstand einer Klage aus § 13 AGB-Gesetz bleiben (BGH NJW 1986, 46, 47).

    Wenn die Verwender den Abschluß bestimmter Verträge generell von der formularmäßigen Einwilligung abhängig machen, besteht in Fällen, in denen der Kunde auf den Vertragsschluß angewiesen ist, die Gefahr, daß ihm grundsätzlich eine echte eigene Entscheidung verwehrt ist und seine Einwilligung zur reinen Formalität absinkt (BGH NJW 1986, 46; Löwe - von Westfalen, Kommentar zum AGB, a.a.O. Bd. 3 laufende Nr. 38.15 Rdn.6 ).

  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 92/81

    Wirksamkeit der Mahnung durch einen Vertreter

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Solche Abreden über eine Pauschalierung des Schadensersatzes können zwar grundsätzlich in Formularverträgen getroffen werden (zu vgl. BGHZ 63, 256; NJW 1983, 1542).

    Derartige Klauseln vermögen jedenfalls dann der erleichterten Abwicklung eines Anspruchs auf Ersatz des Verzugsschadens zu dienen, wenn sich die Höhe des pauschalierten Ersatzes an dem geschätzten Ausmaß des typischer Weise entstehenden Schadens orientiert (BGH NJW 1983, 1542 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 24.01.1985 - 4 U 384/83
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24.01.1985 (4 U 384/83 - bislang nicht veröffentlicht -) ausgesprochen, daß die Anrechnung eines Verwertungserlöses lediglich in dieser Höhe den Leasingnehmer unangemessen benachteiligt.
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Solche Abreden über eine Pauschalierung des Schadensersatzes können zwar grundsätzlich in Formularverträgen getroffen werden (zu vgl. BGHZ 63, 256; NJW 1983, 1542).
  • BGH, 01.03.1978 - VIII ZR 183/76

    Anmietung eines Fotokopiergerätes - Erfüllung eines Mietvertrages - Ansprüche auf

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    (1.) Es entspricht allerdings anerkannten Rechts, daß der Leasinggeber als Konsequenz der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages das Leasinggut zur Sicherstellung an sich nehmen kann, um dann vom Leasingnehmer weiterhin Erfüllung des Vertrages zu verlangen, verbunden freilich mit der eindeutigen Festlegung, daß der Leasingnehmer dann wieder gegenüber dem Leasinggeber zur Gebrauchsbenutzung des Leasinggutes berechtigt ist, wenn und soweit er die rückständigen Raten entrichtet hat (BGH WM 1978, 406).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 49/77

    Leasingvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Diese Regelung ist mit dem Leitbild des Mietvertrages auch in der Sonderform des Leasingvertrages unvereinbar (zu vgl.: BGHZ 71, 196; WM 1980, 150).
  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Die hierfür vorgesehene Klausel zu g), die durch die vorgesehene Restzahlung den Leasingnehmer mit dem Armortisationsrisiko belastet, ist aber unwirksam (BGHZ 82, 121, 130).
  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Zwar verlangt der Wortlaut des § 11 Nr. 5 b des AGB-Gesetz nicht, daß der Verwender dem anderen Teil das Recht zu Gegenbeweis ausdrücklich vorbehalten muß (zu vgl. BGH WM 1982, 907); andererseits genügt es, daß der nicht rechtskundige Vertragspartner des Verwenders nach der Fassung der Bestimmung davon ausgehen muß, daß er sich auf einen im Einzelfall wesentlich niedrigeren Schaden nicht mehr berufen kann (OLG Hamburg NJW 1981, 2420).
  • BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Ebenso wurde eine formularmäßige Klausel, durch die eine fristlose Kündigung des Leasinggebers bei Zwangsvollstreckung in das Leasingnehmervermögen berechtigt ist, nicht beanstandet (zu vgl.: BGH ZIP 1984, 185; NJW 1984, 871); denn die berechtigten Belange des Leasinggebers können bei solcher Fallgestaltung durch Zwangsvollstreckungsakte nachhaltig beeinträchtigt werden; kommt es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Leasingnehmer, so ist das regelmäßig ein Anzeichen dafür, daß er selbst titulierten Leistungspflichten nicht (mehr) nachkommt, Soweit eine fristlose Kündigung berechtigterweise ausgesprochen wurde, kann der Leasinggeber den konkreten Nichterfüllungsschaden geltend machen (zu vgl.: BGH ZIP 1985, 8868; BB 1985, 1730).
  • LAG Düsseldorf, 16.04.1985 - 3 Sa 88/85
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.1986 - 4 U 197/85
    Ebenso wurde eine formularmäßige Klausel, durch die eine fristlose Kündigung des Leasinggebers bei Zwangsvollstreckung in das Leasingnehmervermögen berechtigt ist, nicht beanstandet (zu vgl.: BGH ZIP 1984, 185; NJW 1984, 871); denn die berechtigten Belange des Leasinggebers können bei solcher Fallgestaltung durch Zwangsvollstreckungsakte nachhaltig beeinträchtigt werden; kommt es zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Leasingnehmer, so ist das regelmäßig ein Anzeichen dafür, daß er selbst titulierten Leistungspflichten nicht (mehr) nachkommt, Soweit eine fristlose Kündigung berechtigterweise ausgesprochen wurde, kann der Leasinggeber den konkreten Nichterfüllungsschaden geltend machen (zu vgl.: BGH ZIP 1985, 8868; BB 1985, 1730).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1976 - 21 U 70/75
  • OLG Hamburg, 10.06.1981 - 5 U 78/81

    Geltendmachung AGB-rechtlicher Unterlassungsansprüche durch Verbraucherverband;

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2004 - 21 U 68/04

    Formularmäßige Vereinbarung des Zustandekommens eines Vertrages bei vierwöchigem

    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, dass Grundgedanke der §§ 147, 148, 151 BGB ist, dass der Vertragspartner über die Erklärung des anderen informiert ist (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 927, 928).
  • OLG Hamm, 22.08.2014 - 12 U 127/13

    Verbandsprozess; Vertragsklausel; Entgelterhöhung; Räumung; Einlagerung

    An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind, wie im Wettbewerbsrecht, strenge Anforderungen zu stellen (OLG Hamm NJW-RR 1986, 927ff., veröffentlicht in juris, dort Rn. 121).
  • AG Köln, 31.08.2009 - 113 C 656/08

    Auf die Annahme eines Antrags kann nicht per AGB-Klausel verzichtet werden /

    Zum einen kehrt ein solcher Zugangsverzicht die Regel des Zugangserfordernisses, die durch die Vorschrift des § 151 BGB nur in Ausnahmefällen durchbrochen wird, um und weicht daher von dem Grundgedanken des Rechts ab und verstößt so gegen § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB (vgl. hierzu OLG Hamm NJW-RR 1986, 927 unter 3. b).
  • LG Kleve, 16.04.2004 - 1 O 580/03

    Wirksamkeit von AGB zur Fiktion einer Kaufvertragsbestätigung durch Schweigen

    Der Grundgedanke der gesetzlichen Regelungen sieht demnach vor, dass der Vertragspartner über die Vertragserklärungen seines Gegners informiert sein soll (vgl. OLG I NJW-RR 1986, 927, 928).
  • OLG Koblenz, 15.09.1989 - 2 U 52/88

    Vorformulierte Einwilligung zur Organentnahme in Krankenhausverträgen

    NJW-RR 1986, 927, 928 [OLG Hamm 14.03.1986 - 4 U 197/85] ; Palandt-Heinrichs, BGB.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 24 U 177/10

    Formularmäßige Vereinbarung eines außerordentlichen Kündigungsrechts bei

    Auch hier wird dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht nur dann eingeräumt, wenn erkennbar wird, dass sein Anspruch auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird (BGH NJW 1991, 102, 104; OLG Hamm NJW-RR 1986, 927, 929 f.).
  • LG Kiel, 27.07.2009 - 18 O 68/09

    Formularmietvertrag über ein Fotokopiergerät: Kündigungsklausel wegen drohender

    Hier wird aber ebenfalls vorausgesetzt, dass sich die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bereits äußerlich dokumentiert hat (OLG Hamm NJW-RR 1986, 927).
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