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   OLG Hamm, 14.03.2011 - I-5 U 101/10   

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https://dejure.org/2011,15197
OLG Hamm, 14.03.2011 - I-5 U 101/10 (https://dejure.org/2011,15197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2011 - I-5 U 101/10 (https://dejure.org/2011,15197)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2011 - I-5 U 101/10 (https://dejure.org/2011,15197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundschuldbestellung ist auch wirksam ohne Zustimmung des Ehepartners bei Höhe der Belastung des Grundstückswertes von nur 86 %; Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts; Übertragung des gesamten Vermögens eines Ehegatten durch Bestellung einer Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365; BGB § 1113; BGB § 1192
    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts; Übertragung des gesamten Vermögens eines Ehegatten durch Bestellung einer Grundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1732
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerseite mehrfach zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.07.1989, Az.: IVb ZR 79/88 (NJW 1990, 112), das die Zustimmungsbedürftigkeit einer Belastung von Grundbesitz mit einem dinglichen Wohnrecht zum Gegenstand hat.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Bei der Bemessung des Wertes der verbleibenden, nicht veräußerten Vermögensgegenstände wie auch des Wertes des veräußerten Vermögensgegenstandes im Rahmen des § 1365 BGB wird berücksichtigt, in welchem Umfang Grundpfandrechte valutieren und der Wert entsprechend vermindert (vgl. Urteil des BGH vom 25.06.1980, Az.: IVb ZR 516/80, BGHZ 77, 293).
  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsgrundschuld unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 19.06.2002, Az.: IV ZR 168/01 (BGHZ 152, 147), jedoch klargestellt, dass die zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft entwickelten Grundsätze auf die Bestellung einer Sicherungsgrundschuld grundsätzlich nicht übertragbar seien.
  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedürfen gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nicht nur solche Geschäfte eines Ehegatten der Einwilligung des anderen, die auf die Übertragung seines gesamten Vermögens als solchen gerichtet sind, sondern auch Verträge über die Veräußerung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, sofern das Objekt der Veräußerung im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt und der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (vgl. Urteil des BGH vom 21.03.1996, Az.: III ZR 106/95, NJW 1996, 1740; Urteil des BGH vom 25.06.1993, Az.: V ZR 7/92, NJW 1993, 2441).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Bei einer solchen Einwendung ist die Vollstreckungsgegenklage direkt (§ 767 i.V.m. §§ 795 Satz 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) und nicht analog die statthafte Klageart (vgl. Urteil des Brandenburgischen OLG vom 21.06.2007, Az.: 5 U 40/06, recherchiert über Juris, Rn. 49).
  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedürfen gemäß § 1365 Abs. 1 BGB nicht nur solche Geschäfte eines Ehegatten der Einwilligung des anderen, die auf die Übertragung seines gesamten Vermögens als solchen gerichtet sind, sondern auch Verträge über die Veräußerung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, sofern das Objekt der Veräußerung im Wesentlichen das ganze Vermögen des Veräußerers darstellt und der Vertragspartner dies weiß oder zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (vgl. Urteil des BGH vom 21.03.1996, Az.: III ZR 106/95, NJW 1996, 1740; Urteil des BGH vom 25.06.1993, Az.: V ZR 7/92, NJW 1993, 2441).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2011 - 5 U 101/10
    Bei einem großen Vermögen soll die Verfügung dann nicht zustimmungsbedürftig sein, wenn mindestens 10 % des ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (vgl. Urteil des BGH vom 13.03.1991, Az.: XII ZR 79/90, NJW 1991, 1739).
  • LG Wuppertal, 07.03.2013 - 9 S 122/12

    Anforderungen an die Abrechnung eines Rechtsanwalts bei Gebührenvereinbarung

    Dabei ist Einfordern jedes Geltendmachen des Anspruchs, unter anderem also schon die Aufrechnung (OLG Koblenz, 5 U 101/10, bei juris; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 20.Auflage, § 10, Rn. 4).
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