Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5254
OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,5254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,5254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2019 - 2 U 56/18 (https://dejure.org/2019,5254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 313 ; BGB § 314 Abs. 1 S. 1
    Fortbestand von Verträgen über die langfristige Bereitstellung von Energiekapazität aus einem noch nicht in Betrieb genommenen Steinkohlekraftwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kündigungen der Lieferverträge über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in Datteln sind unwirksam

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigungen der Lieferverträge über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in Datteln sind unwirksam

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kündigung eines Liefervertrages über Strom aus einem Steinkohlekraftwerk in Datteln

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG München, 27.04.2017 - U 3922/15

    Risikoverteilung bei Veränderung des Marktpreises für Strom

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Insoweit fehlt es an konkretem Vortrag zu den damaligen Marktanteilen, der einen Rückschluss auf eine marktbeherrschende Stellung zuließe, in welche die Beklagte durch den Erwerb der Nutzungsrechte an einer Scheibe des Kraftwerks E2 4 eingerückt sein könnte (vgl. OLG München, Urteil v. 27.04.2017, U 3922/15 Kart "ENTEGA").

    Diese Grundsätze greift eine Entscheidung des OLG München vom 27.04.2017 (U 3922/15 Kart - "ENTEGA") auf, die sich über die Risikoverteilung bei der Beteiligung an einem virtuellen Kraftwerk für die Dauer von 33 Jahren (2009 bis Ende 2031) verhält und mit Ausnahme der Ausführungen zu einem Verstoß gegen das PreisklauselG auf den Streitfall übertragbar ist.

    (d) Ferner ist die hiesige Konstellation insoweit nicht mit dem vom OLG München am 27.04.2017 (U 3922/15 Kart) entschiedenen Sachverhalt zu vergleichen, als dort ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 PrKG festgestellt worden ist.

  • BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 245/68

    Vertragsanpassung auf Grund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Anpassung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Allenfalls bei außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb der Verantwortungssphäre der Beteiligten kann bei einer Überschreitung der Opfergrenze einer Partei eine Anpassung oder Beendigung des Vertrags angezeigt sein, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer und damit unzumutbarer Folgen unabweislich ist (vgl. BGH, Urteil v. 27.10.2004, XII ZR 175/02; BGH, Urteil v. 09.12.1970, VIII ZR 245/68).

    Dies ändert aber nichts daran, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage nur außerhalb der bewusst gewählten Risikoverteilung und des vorhersehbaren Laufs der Dinge in Betracht kommt (vgl. BGH, a.a.O., erneut: BGH, Urteil v. 09.12.1970, VIII ZR 245/68).

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von gewissen gegenwärtigen oder künftigen Umständen, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. BGH, 10.09.2009, VII ZR 82/08).

    Gleiches gilt für ein Kalkulationsrisiko, das der Vertragsgegner ohne anderslautende Anhaltspunkte nicht in seinen Geschäftswillen einbezieht (vgl. erneut: BGH, Urteil v. 10.09.2009, VII ZR 82/08), sowie für die Vereinbarung eines Festpreises in einem Energielieferungsvertrag, mit der die Parteien das Risiko künftiger Veränderungen in beide Richtungen übernommen haben (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013, VIII ZR 47/12 "AOS").

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 47/12

    Energielieferung: Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Gleiches gilt für ein Kalkulationsrisiko, das der Vertragsgegner ohne anderslautende Anhaltspunkte nicht in seinen Geschäftswillen einbezieht (vgl. erneut: BGH, Urteil v. 10.09.2009, VII ZR 82/08), sowie für die Vereinbarung eines Festpreises in einem Energielieferungsvertrag, mit der die Parteien das Risiko künftiger Veränderungen in beide Richtungen übernommen haben (vgl. BGH, Urteil v. 23.01.2013, VIII ZR 47/12 "AOS").

    (f) Der Senat verkennt nicht, dass der Entscheidung des BGH vom 23.01.2013 (VIII ZR 47/12 "AOS") insofern andere Parameter zugrunde lagen, als sie einen Erdgaslieferungsvertrag über die Dauer von nur drei Jahren betraf, der ohne signifikanten Vorlauf vollzogen werden konnte.

  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Unter dieser Prämisse hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 21.02.2014 (V ZR 164/13) ein Erlöschen gem. § 673 Satz 1 BGB für den Fall der Verschmelzung einer zur WEG-Verwalterin bestellten juristischen Person verneint.

    Bleibt die sachliche Betreuung aus Kundensicht im Wesentlichen gleich, scheidet eine fristlose Kündigung regelmäßig aus, da das Erhaltungsinteresse des Übernehmers höher zu bewerten ist als das Beendigungsinteresse der Gegenseite (vgl. erneut BGH, Urteil v. 21.02.2014, V ZR 164/13).

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 175/02

    Anpassung einer Staffelmiete an die Marktentwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Allenfalls bei außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb der Verantwortungssphäre der Beteiligten kann bei einer Überschreitung der Opfergrenze einer Partei eine Anpassung oder Beendigung des Vertrags angezeigt sein, wenn dies zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer und damit unzumutbarer Folgen unabweislich ist (vgl. BGH, Urteil v. 27.10.2004, XII ZR 175/02; BGH, Urteil v. 09.12.1970, VIII ZR 245/68).
  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Denn anders als in den vom Bundesgerichtshof beurteilten Fällen haben sich keine grundlegend neuen wirtschaftlichen oder unvorhersehbaren gesetzlichen Änderungen wie die Neufassung eines Bebauungsplans in einer Entscheidung vom 23.05.2014 (V UR 208/12) oder ein Wegfall des Apothekenkonzessionierungssystems (vgl. BGH, Urteil v. 13.10.1959, VIII ZR 120/58) ergeben, die zu einer massiven, mit einer Entwertung der Sachleistung vergleichbaren Störung des Äquivalenzverhältnisses führten.
  • OLG Dresden, 28.04.2008 - 8 U 65/08

    Übertragung von Forderungen im Wege der Ausgliederung - Voraussetzungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Eine Ausgliederung gilt deswegen als bedeutender Vorteil gegenüber einer Einzelrechtsnachfolge (vgl. zum Ganzen: OLG Dresden, Urteil v. 28.04.2008, 8 U 65/08; Raible in: Maulbetsch/Klump/Rose, UmwG, 2. Aufl., § 123, Rn. 28).
  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 56/14

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Vielmehr kann die Menge an elektrischer Energie, die bei annähernd pünktlichem Beginn schon damals geliefert worden wäre, nach der Inbetriebnahme des Kraftwerks ungeschmälert zur Verfügung gestellt werden (vgl. BGH, Urteil v. 06.05.2015, VIII ZR 56/14; OLG Hamm, Urteil v. 15.02.2017, 30 U 149/15).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2019 - 2 U 56/18
    Zwar ist es nicht zu beanstanden, dass die Beklagte ihre Widerklage für den Fall eines Obsiegens der Klägerinnen, d.h. unter einer innerprozessualen Bedingung, erhoben hat (vgl. BGH, Urteil v. 30.05.1956, IV ZR 30/56).
  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • OLG Hamm, 15.02.2017 - 30 U 149/15

    Ausgleichsansprüche; Belastungsausgleich; Bilanzkreis;

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

  • BGH, 20.05.1970 - VIII ZR 197/68

    Rücktritt vom Mietvertrag - Minderung des Mietzinses - Risikobereich des Mieters

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

  • LG Essen, 12.03.2018 - 3 O 28/17

    Feststellungsklage betreffend den Fortbestand geschlossener Verträge über die

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 318/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung

  • BGH, 01.10.2014 - VII ZR 344/13

    Formularmäßiger Bauvertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber: Unwirksamkeit einer

  • BGH, 10.10.2006 - KVR 32/05

    National Geographic I

  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 17/84

    Unwirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

  • BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12

    Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen

  • OLG Hamburg, 24.11.2022 - 15 U 103/21

    Vollwartungsvertrag für Windenergieanlagen - Vollwartungsvertrag für

    Auch der Umstand der Ausgliederung eines Vertragsverhältnisses auf einen neuen Rechtsträger stellt an sich keinen wichtigen Grund dar (vgl. zur Verschmelzung BGH, Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 164/13 -, BGHZ 200, 221-229, Rn. 28; BGH, Urteil vom 26. April 2002 - LwZR 20/01 -, BGHZ 150, 365-372, Rn. 10 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2019 - 2 U 56/18, BeckRS 2019, 13412, Rn. 57).

    Erforderlich ist daher, dass der kündigende Vertragspartner konkrete Umstände darlegt, die ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen; diese können insbesondere in einer konkreten Gefährdung seiner Ansprüche (BGH, Urteil vom 26. April 2002 - LwZR 20/01 -, BGHZ 150, 365-372, Rn. 17) oder konkreten nachteiligen Änderungen in der Zusammenarbeit, die nicht unerheblich sind, liegen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2014 - V ZR 164/13 -, BGHZ 200, 221-229, Rn. 28; OLG Hamm, Urteil vom 14. März 2019 - 2 U 56/18, BeckRS 2019, 13412, Rn. 57).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht